Zusage über WhatsApp bei Mietwohnung bindend?

9 Antworten

Ein Mietvertrag muss nicht schriftlich sein. Das ergibt sich z.B. auch § 550 BGB:

"Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit. Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig."


Allerdings wird die Vermieterin wahrscheinlich auf einen schriftlichen Vertrag bestehen, da dort viele Einzelheiten geregelt werden. Beim Mietvertrag gibt es doch einige Details, über die man sich üblicherweise einigen muss. Solange ihr das noch nicht getan habt, denke ich nicht, dass deine Vermieterin dich dazu zwingen, die Wohnung zu nehmen.

Solange du keinen beidseitig unterschriebenen Mietvertrag in den Händen hast, können Mieter als auch Vermieter sich immer noch anderweitig entscheiden.

Generell müssen Mietverträg nicht zwingend in Schriftform geschlossen werden. Eine mündliche Einigung reicht.

Bei WhatsApp ist ja sogar der Verlauf einsehbar, so dass auch ein Beweis der Zusage nicht schwer fällt.

Die Frage ist eher, ob da die restlichen wichtigen Eckpunkte des Vertrags bereits mündlich (oder auch per WhatsApp) übermittelt wurden.

Nichts desto Trotz gibts hier eine schriftliche Zusage von euch.

Ich würde als erstes mal mit der Vermieterin reden. Wenn die sagt "Okay", dann passt es.

Wenn nicht, dann wirds schwierig. Denn ich sehe da tatsächlich einen gültigen Mietvertrag.

einen schriftlichen mietvertrag haben wir nie gesehen und uns ist auch nur die Wohnung bekannt so wie sie die halbe Stunde aussah als wir sie besichtigt haben

und sie hatte auch noch nicht gesagt, dass wir die Wohnung bekommen

@penelope1204

Das ist aber eher unerheblich.

Wie gesagt muss da nix schriftliches vorliegen. Und eine Zusage der Vermieterin ist auch nicht notwendig, wenn sie euch ja schon das Angebot gegeben hat, die Wohnung zu entsprechenden Konditionen zu mieten. Ihr habt da ja diesem Angebot zugestimmt.

Denn ich sehe da tatsächlich einen gültigen Mietvertrag.

@qugart: In Deiner Glaskugel, oder wo?

Ich glaube, hier soll ein schriftlicher Mietvertrag geschlossen werden. Mündlich ist für Vermieter sehr schlecht. Da ein solcher aber weder vorgelegt, noch unterschrieben wurde, gibt es keinen gültigen Mietvertrag.

Als Vermieter wüßte ich auch gar nicht, wie ich eine whatsapp-Zusage vor Gericht in einen Zahlungstitel umwandeln könnte, wenn der vorgesehene Mieter absolut nicht mehr dazu steht und nicht einzeihen will. Das lasse ich dann leiber sein und such mir jemand anders.

@bwhoch2

Klar ist das für den Vermieter eher schlecht. Nichts desto Trotz kann heir ein Vertrag geschlossen worden sein. Eben wenn da (wie oben geschrieben) ein entsprechendes Angebot gemacht wurde.

Hier sind zu viele offene Fragen. Daher sollte man auch erst mal nachfragen, was denn die Vermieterin dazu sagt.

Ihr habt doch nur gesagt das ihr die wohnung wollt. wenn von der vermieterin noch kein OK wir nehmen sie kam, würd ich kurz per whatsap schreiben das es sich leider erledigt hat. 

sind denn schon alle details geklärt worden ?  wenn hier z.b noch offene fragen sind wie nebenkosten oder renovierungen oder oder oder  die der makler klären müsste, ist eh noch nichts passiert.

also ich würd mich an so etwas nicht fest halten. es gibt zwar mündliche verträge, aber die müssen ja auch beidseitig gewollt sein. was hier ja noch nicht der fall ist.

Es gibt weder einen schriftlichen noch mündlichen Mietvertrag. Allein das Interesse begründet keinen solchen. Es wurde nichts unterschrieben und nicht eingezogen und/oder Miete bzw. Kaution gezahlt.