Kosten für Öltankreinigung 3 Tage vor Auszug umlegbar auf Mieter?

6 Antworten

meine Tanks stehen seit etwa 1980 Nikor und wurden noch NIE gereinigt 2 x 2000er

dazu sollte es einen Anlass gegeben haben oder reine Willkür? 

Fällt die Reinigung noch in die Zeit des Mietvertrages?

Dann bist du anteilig dabei

Annette1711 
Fragesteller
 13.10.2016, 14:04

3 Tage vor Auszug. Nutzen habe ich nicht mehr und soll alles bezahlen?

konzato1  13.10.2016, 14:14
@Annette1711

Du / Ihr hattet aber den Nutzen der Ölreinigung vor einigen Jahren. Und für diese Reinigung habt ihr ja nichts bezahlt.

Annette1711 
Fragesteller
 13.10.2016, 14:58
@konzato1

Das Haus wurde erst vor 5 Jahren vom Besitzer übernommen und innerhalb dieses Zeitraumes wurde keine Reinigung gemacht.

konzato1  13.10.2016, 15:51
@Annette1711

Dann hat der Besitzer eben das Haus "incl. frisch gereinigtem Heizungstank" übernommen, wovon du ja auch profitiert hast.

Anteilig für Deinen Nutzungszeitraum ist die Reinigung, wenn vertraglich vereinbart, umlegbar.

Öltanks müssen nur alle paar Jahre gereinigt werden.

Annette1711 
Fragesteller
 13.10.2016, 14:04

Für den Nutzungszeitraum des GEREINIGTEN Tanks wären das dann 3 Tage.

perledersuedsee  13.10.2016, 14:08
@Annette1711

Das ist Unsinn. Die Kosten werden auf den gesamten Abrechnunszeitraum umgelegt. Hier also auf das Abrechnungsjahr und anteilig für dich auf 6 Monate.

Annette1711 
Fragesteller
 13.10.2016, 14:57
@perledersuedsee

Mir wird die gesamte Summe berechnet, nicht anteilig.

http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkosten-oeltankreinigung/

Hier hast du einen Beitrag darüben.

Da die Reinigung nur alle paar Jahre erfolgen sollte, entstehen auch nur ab und an diese Kosten. Wenn der Vermieter in 5 Jahren keine Reinigung hat durchführen lassen, jetzt aber wieder mal dran war, wären die Kosten meiner Meinung nach rechtens.

Annette1711 
Fragesteller
 13.10.2016, 14:03

Und die soll der Mieter bezahlen der 3 Tage später auszieht? Das ist mit Absicht so gelegt worden. 

konzato1  13.10.2016, 14:13
@Annette1711

Das möchte ich nicht mal bestreiten.

Da ich das Thema schon mehrfach intensiv durch habe, kann ich Dir hoffentlich die richtige Auskunft geben:

Die Frage, ob eine Tankreinigung überhaupt notwendig ist, wird häufig anders beurteilt. Manche sagen, Reinigung ist eher schlecht. Andere meinen, zur Kontrolle und zum Schutz unumgänglich.

Wir haben in dem fraglichen Haus, das im Grundwasser gefährdeten Gebiet liegt, nach Übernahme des Hauses den Stahltank, der schon rund 40 Jahre lang im Keller war und noch niemals überprüft wurde, gleich mal reinigen und prüfen lassen. Über die Kosten hierfür gab es sofort Streit, aber davon ausgehend, dass der Tank nun alle 5 Jahre gereinigt werden soll, waren die Kosten auch auf diese fünf Jahre umlegbar. Reinigungsbetrag dividiert durch 60 und ab dem Monat der Reinigung wurde der Betrag dann verlangt und musste von den Mietern auch bezahlt werden. Nach 5 Jahren wurde wieder gereinigt usw. Der auf diese Weise monatlich anfallende Betrag gehört somit zu den Betriebskosten der Heizungsanlage, somit also zu den Heizkosten. Letzlich wurde das auch gerichtlich bestätigt.

Unser Vorteil war, dass wir sofort nach Übernahme des Hauses die Reinigung in Auftrag gegeben haben. Hätten wir erst zwei Jahre lang gewartet, wäre es schwierig gewesen, klarzumachen, dass die Reinigung in Zukunft turnusmäßig alle 5 Jahre erfolgen wird.

Es wäre dann eine einmalige Wartungsarbeit gewesen und die Kosten dafür wären nicht umlegbar gewesen.

Übertragen auf Dich bedeutet das, wenn Dein Vermieter bisher den Tank nicht reinigen ließ, obwohl das Haus schon weit älter als 5 Jahre ist, kann man nicht von einer turnusmäßigen Wartungsleistung ausgehen, die auch schon in der Vergangenheit stattgefunden hat und auch in Zukunft beibehalten wird.

In diesem Falle hätte der Vermieter sowieso die Reinigungskosten über einen größeren Zeitraum in monatlichen Teilbeträgen umlegen müssen. Der Monatsbetrag lägt dann bei DIr bei ca. 6,50 €.

War diese Reinigung die erste und nimmt sich der Vermieter vor, künftig in 5- oder 6-jährigem Abstand den Tank reinigen zu lassen, kann er die jetzige Rechnung nur nach vorne aufteilen. Auf Euch würde dann allenfalls ein Monatsbetrag entfallen.

War das die einzige Reinigung und ist in Zukunft keine weitere mehr geplant, braucht ihr gar nichts zu bezahlen.

Mein Vorschlag: Teilt ihm mit, dass ihr einverstanden seid, dass er die Reinigungskosten auf 5 Jahre aufteilt und dann pro Monat ein Zwölftel eines Jahresbetrags von Euch anteilig übernommen wird, jedoch erst ab dem Monat, in dem die Tankreinigung stattgefunden hat. Wenn er damit nicht einverstanden ist, lasst ihn auflaufen. Soll er Euch doch verklagen.

Natürlich hättet ihr den Vorteil nur in der Zukunft, wenn ihr nicht ausziehen würdet. Durch die Aufteilung auf alle Jahre bzw. Monate wird eben sicher gestellt, dass jeder Mieter anteilig nach Zeitdauer des Mietverhältnisses belastet wird und nicht ein Mieter voll und der nächste womöglich überhaupt nicht.

Zudem kann durchaus angenommen werden, dass der Vermieter jetzt noch schnell den Tank reinigen woltle, um Euch die Kosten aufs Auge drücken zu können. Der nächste Bewohner ist womöglich ein Familienangehöriger, den er nicht belasten wollte.

Annette1711 
Fragesteller
 13.10.2016, 14:55

Danke! Genauso ist es. Es wurde auf Eigenbedarf gekündigt und dann schnell noch 3 Tage vorher die Reinigung veranlasst. "Auflaufen" geht leider nicht, er behält den Betrag ein von der Kautionsrückzahlung. Heißt also, klagen müsste ich. 

bwhoch2  13.10.2016, 17:10
@Annette1711

Vielleicht reicht es schon, wenn Dein Rechtsanwalt einen Brief mit Klageandrohung los läßt und auf entsprechende Urteile verweist.