Sind Kosten für die Gebrauchsabnahme einer neuen Heiztherme umlegbar?
Wenn in einer Wohnung eine veraltete Heiztherme seitens des Vermieters durch eine moderne neue Heiztherme ersetzt wurde (Vermieter verlangt keine Modernisierungskosten hierfür) und der Schornsteinfeger für die "Gebrauchs-Abnahme" der neuen Therme 162,24 € Überprüfungsgebühr für die Abnahme der Therme entsprechend der "Kehr- und Überprüfungsgebührgebührenordnung für Rheinland-Pfalz" fordert, kann dann dieser Betrag auf den Mieter umgelegt werden. Zwar hat der Mieter einen großen Vorteil durch geringere Heizkosten aufgrund einer modernen Therme muss er aber dennoch die Gebühren für die Abnahme der Therme zahlen, welche ja bei Auszug nur dem Vermieter zu Gute kommt (im Hause bleibt) ? Kann mir da jemand kompetent weiterhelfen ggf. mit einem entsprechenden Rechtshinweis (Urteil oder ähnliches) ?? Herzlichen Dank für entstehende Mühen Eurerseits
2 Antworten
Nein, eine Umlage ist nicht möglich, denn die Kosten werden nicht durch eine Wartung, sondern nach einem Geräteaustausch erforderlich, die im Rahmen der gesetzlichen Prüfungen anfallen
Nein, denn ohne das Prüfzertifikat hat die Therme keine Betriebserlaubnis und Dir muss ein betriebsbereites Gerät zu Verfügung gestellt werden.