Kosten für einen Polizeieinsatz

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Auf dich werden keine Kosten zukommen. Wenn dann hat es derjenige zu tragen, der den Fehlalarm auslöste wir hatten diese auch mal in einer Nacht gerufen weil wir dachten eine Frau wäre in Gefahr....was nicht der Fall war da sagte man einfach zu uns lieber einmal zu viel die Polizei rufen als wenn es keiner tut was heisst das keiner irgendwas zahlen musste.

Valech 
Fragesteller
 27.10.2013, 06:18

Okay... was wäre wenn die Frau geschrien hätte "Hilfe hilfe, ich werde vergewaltigt", aber das gar nicht der Fall gewesen wäre?

Snowflakee  27.10.2013, 06:25
@Valech

Naja geschrien hatte sie das fast täglich darum hatten wir den Verdacht die wird vermöbelt vom Mann oder ähnlichem....jedenfalls stritt sie das ab als die Polizei bei ihr nachschaute und somit war der Fall gegessen.

hm wenn du nichts gemacht hast kommen auch keine kosten. vielleicht aber auf deinen bekannten wenn die polizei den verdacht hat der notruf wäre unberechtigt gewesen. den du hast ja nicht direkt den einsatz ausgelöst sondern der anrufer. wenn die polizei aber sagt das der verdacht da war. es aber keine straftat war. muss unter gewissen umständen keiner von euch zahlen. aber ich glaube eher wenn kosten anfallen die einer von euch zahlen muss dann dein bekannter.

Wenn du jetzt nicht gezielt etwas vorgetäuscht hast, was den Einsatz ausgelöst hat, wird es dich nichts kosten. Was genau hast du denn gemacht und was hat der Bekannte denn vermutet?

Also, ganz grob nur, mein Bekannter und ich sind beide Schriftsteller und regen unsere Phantasie mit Rollenspielen über Straftaten an. Da geht es meist um morbide Dinge, diesmal einen Mord - alles fiktiv versteht sich. Mein Bekannter hat das wohl nur nicht mitgeschnitten und bei nährer Betrachtung gebe ich absolut zu, dass ich hätte explizieter sein müssen, dass es hier um ein Szenario geht. Nun hatte er guten Grund die Polizei anzurufen. Wenn mir jemand eine Nachricht schickt in der er gesteht jemanden umgebracht zu haben würde ich das auch. Also bin ich der Verursacher, böswillig vorgetäuscht habe ich aber nichts.

soweit ich weiß ncihts wenn überhaubt muss dies dein bekannter zahlen aber nicht du

wenn du unschudlig bist hast du ncihts zu befürchten .....