Wer trägt die Kosten für den Polizeieinsatz bei einem Fehlalarm?
Unsere Vermieterin hat vor einigen Monaten eine Alarmanlage installieren lassen. Seither wurde der Alarm bereits dreimal ohne feststellbaren Grund ausgelöst. Beim letzten Mal (mitten in der Nacht) konnten wir den Polizeieinsatz leider nicht mehr verhindern.
Nun ist die Rechnung für den Polizeieinsatz gekommen.
Wer hat diese Kosten zu tragen? Der Fehlalarm ist nicht durch unser Verschulden ausgelöst worden (wir lagen schlafend im Bett).
Danke für eure Tipps.
5 Antworten
Also ich sag mal so: in der Schule trägt derjenige die Kosten, der den ausgelöst hat, wenn es mutwillig war.
Da ja kein bekannter Täter dies mutwillig getan hat, werden die Kosten an sich von eurer Vermieterin getragen, welche dann am besten eine Anzeige gegen Unbekannt aufgibt, um die Kosten nicht alleine tragen zu müssen.
Wenn das öfter vorkommt solltet ihr die Anlage vielleicht auf falschen Einbau überprüfen, vielleicht liegt es daran.
Dass die Kosten auf euch übertragen werden können wäre mir nicht bewusst. Wenn es so ist würde ich mal zur Verbraucherberatung und mich da erkundigen, ob das erlaubt ist.
Einspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen. Darauf hinweisen, dass du "nur" der Mieter bist und die Anlage vom Vermieter eingebaut wurde und du die Anlage weder willentlich noch wissentlich ausgelöst hast, sondern mit Bett lagst und geschlafen hast. Ebenso darauf hinweisen, dass du keinen Einfluss auf die Anlage hast, also z. B. abschalten.
Der der die Anlage Fehlerhaft installiert hat, nehmt euch wenn es Ärger gibt einen Anwalt
Tja der Auslöser, sprich: der Besitzer der Alarmanlage
wird trotzdem auf euch umgelegt
pew pew
so weit kommt es noch, dass ich als vermieter irgendwelche kosten trage