Kosten des Feuerwehreinsatz, zur Abwendung von Sturmschäden wirklich keine Versicherungsleistung?
Beim letzten Sturm drohte unsere 20 Jahre alte, ca. 10m große Fichte, auf unser Gartenhäuschen sowie das Einfamilienhaus unseres Nachbars zu stürzen. Innerhalb weniger Minuten senkte sich der Baum gefährlich um ca. 45°. Die daraufhin gerufene Feuerwehr kam schnell und brachte den Baum so zu Fall, dass kein Schaden entstand. Unsere Wohngebäudeversicherung premium, incl. für Sturm, Wasser und Hagel (Feuersozität) will nun nicht die Kosten des Feuerwehreinsatzes übernehmen, da kein Schaden an Gebäuden u.ä. entstanden ist. Ist das tatsächlich so rechtens? Hätten wir besser den Baum auf die Häuser stürzen lassen sollen - dann würde ja die Gebüdeversicherung greifen?! Vielen dank an alle, die mir Hinweise geben! HeiGro
7 Antworten
Normalerweise wird so eine Einsatz von der Feuerwehr überhaupt nicht berechnet! Ich hatte in der Nachbarschaft einen ähnlichen Fall, und habe von einem Feuerwehrmann vor Ort die Aussage bekommen, das Gefahrfällungen bei Sturmschäden nicht berechnet werden.
Wäre mal interessant zu wissen, warum ihr zahlen sollt (In meinem Fall wäre da nämlich im allgemeine Interesse, das der Besitzer da zur Kasse gebeten wird, das war ein Großeinsatz!)
Ansonsten braucht es eine gesonderte Versicherung, die so was übernimmt, zusätzlich zur Hausrat oder Gebäudeversicherung
Eine sogenannte Elementarschadenversicherung. Das kommt aber auf den genauen Vertrag an, und muss nicht unbedingt drin sein.
Die Gebäudeversicherung zahlt tatsächlich nur bei konkreten Schäden.
Ihr bleibt auf den Kosten also sitzen. Allerdings solltet Ihr bei der Stadt/Gemeinde nachfragen, warum Ihr das bezahlen müsst, und das eventuell schriftlich belegen lassen
Eine Elementarschadenversicherung hilft hier definitiv nicht weiter !
Hallo HeiGro,
nach meinen Kenntnissen, werden für Beseitigungen von Gefahren im Katastropheneinsatz (dazu gehören auch Überschwemmungen, Stürme) von den beteiligten Behörden keine Kosten in Rechnung gestellt.
Informationen findet man auch hier:
http://www.bbk.bund.de/DE/AufgabenundAusstattung/Katastrophenschutz/KatS_node.html
Mich würde einmal interessieren, über welchen Betrag Du eine Rechnung erhalten hast und was als Begründung aufgeführt ist.
Gruß A.
Aber mit den Hütten des Nachbarn hat ja auch Eure Versicherungs nichts am Hut und da das eigene Gartenhaus nicht beschädigt wurde, greift die VGV eben auch nicht. Allenfalls der Zusatzbaustein mit meist 300 EUR SB (Aufnahme umgestürtzter Bäume und entsprechende Neuanpflanzung), wenn denn diese Sparte abgesichert wurde.
Die Sturmversicherung ist eine SCHADENS-Versicherung. Die Prävention eines Schadens ist Sache des Grundstückbesitzers.
Der Baum unterliegt ja auch nicht dem Versicherungsschutz. Die Entsorgung des Baumes müsstest du auf jeden Fall selbst organisieren.
Wenn es tatsächlich zum Gebäudeschaden gekommen ist, sind auch Aufräumungskosten versichert.
Der Baum unterliegt ja auch nicht dem Versicherungsschutz. Die Entsorgung des Baumes müsstest du auf jeden Fall selbst organisieren.
In vielen Wohngebäudeversicherungen sind folgende Schäden enthalten: Aufräumkosten für durch Blitz oder Sturm beschädigte oder entwurzelte Bäume und auch die Wiederaufforstungskosten dieser Bäume.
Probiert mal, die Kosten als Schadenminderungspflicht- bzw. -abwendungskosten einzureichen. Dazu müsstet ihr aber darlegen, dass es ohne den Feuerwehreinsatz unmittelbar zu einem versicherten Schaden gekommen wäre. Wenn der Baum z. B. schon sehr alt und morsch war, wäre nicht mehr der Sturm die Ursache für das Umfallen, sondern eher das Baumalter. Dann griffe die Sturmversicherung nicht mehr.
Wenn der Baum z. B. schon sehr alt und morsch war, wäre nicht mehr der Sturm die Ursache für das Umfallen, sondern eher das Baumalter. Dann griffe die Sturmversicherung nicht mehr.
Da verwechselt Du aber etwas.
Deine Antwort würde zutreffen, wenn der Baum auf das Nachbarhaus fällt, denn dann würde die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers einspringen.
Wenn der Baum aber auf das Haus auf dem eigenen Grundstück fällt ist der Schaden immer noch über die Sturmschadenversicherung gedeckt.
Im Falle eines alten Baumes würde aber auch die eigene Sturmversicherung in Bezug auf Schadenabwendungskosten nein sagen, da ja anzunehmen ist, dass die Baumbeseitigung sowieso wegen des Alters gemacht worden wäre.