Wer haftet für Sturmschäden

10 Antworten

Wenn du in deiner Gebäudeversicherung die Außenanlagen mit versichert hat, geht das über deine Gebäudeversicherung.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftung des Nachbarn greift nur, wenn dieser Baum erkennbar vorgeschädigt war.

Wo stand der Baum denn vorher? Stand er bei einem eurer Nachbarn und war schon vorher gefährdet umzufallen? Wenn ja, dann solltet ihr mit dem Nachbarn Kontakt aufnehmen, denn dann ist er verantwortlich. Ansonsten müsstet ihr dagegen versichert sein und die Versicherung zahlt den Schaden.

Für Schäden an deinem Gebäude haftet grundsätzlich deine Gebäudeversicherung. Auf Grund deiner Schadensmeldung behält sich die Versicherung das Recht vor, evtl. einen dritten Verursacher in Regress zu nehmen. Grüsse vom Seestern *

na, dann man los. Alles was auf Eurem Grundstück liegt, gehört Euch und muß nun von Euch entfernt werden. Binde ggf. ein die VGV, die ja ab Sturmstärke auch ordnet. Alles eigentlich ganz einfach.

Vielleicht findet er auch noch ein Goldschatz auf seinen Grundstück oder ein Teil einer A-Bombe alles dann seins :-))))

der Besitzer des Baumes haftet. Glaube aber dass die Versicherung es übernimmt

Seit wann bzw. wo im Gesetz steht das bzw. welche Urteile liegen hier vor?

der Besitzer könnte höchstens haften, wenn man ihm Fahrlässigkeit nachweisen kann; z.B. wenn er einen völlig morschen Baum einfach so stehen lässt

Wenn du keine Ahnung, sondern nur eine Meinung, hast, darfst du sie gern zurückhalten! Bei höherer Gewalt wie z.B. Sturm greifen ggf. die Sachversicherung - nicht das Haftungsrecht.