Baum bei Sturm auf unser Auto gefallen - muss der Nachbar zahlen?

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Auch dem Inhaber eines Grundstückes mit Bäumen obliegt hinsichtlich dieser Bäume eine Verkehrssicherungspflicht. Ein Grenzbaum oder ein grenznah stehender Baum stellt stets eine mögliche Gefahrenquelle für ein Nachbargrundstück dar. Diese Gefahr ist um so größer, je näher ein Baum an der Grundstücksgrenze steht, je größer und älter er ist und je stärker er durch Krankheit oder Umwelteinflüsse vorgeschädigt wurde.
Dementsprechend erhöht sich auch die Pflicht eines Grundstücksinhabers, ausreichende Gefahrenvorsorge zu treffen, indem er den grenznah stehenden Baum regelmäßig beobachtet und kontrolliert (OLG Schleswig, MDR 1995, 148).
Kommt der Baumeigentümer seinen solchermaßen bestehenden Verkehrssicherungspflichten nach und handelt es sich um einen Baum, der den herkömmlicherweise auftretenden Naturgewalten standhält, so haftet er nicht, wenn der Baum in Folge eines ungewöhnlich heftigen Sturmes einen Schaden verursacht. Da er seiner Verkehrssicherungspflicht entsprochen hat, ist er nicht Störer im Sinne von § 1004 Abs. 1 BGB, und es trifft ihn auch kein Verschulden nach § 823 Abs. 1 BGB. 

https://www.kanzlei.de/archiv/sturm-htm

Wie stark war denn der Sturm? Nur, wenn er außergewöhnlich war, gäbe es keine Haftung, ansonsten muss der Nachbar zahlen.

Unwahrscheinlich, dass der Nachbar haftet, aber nicht unmöglich. Er sollte den Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden. Ich vermute stark, dass diese die Haftung erstmal zurückweisen und nicht regulieren wird.

Haften müsste der Nachbar nur, wenn der Baum in einem solch desolaten Zustand war, dass dies den Schaden herbeigeführt hat. Aber auch wenn der Baum in schlechtem Zustand war, wenn der Wind so stark war, dass auch ein einwandfreier gesunder Baum umgekippt wäre, haftet der Nachbar wieder nicht. 

Unterm Strich sehe ich geringe Chancen auf Haftung des Nachbarn. Im übrigen ist er in der Beweispflicht seine Unschuld darzulegen, nicht umgekehrt. Wobei ihn dabei seine Haftpflicht unterstützen wird. 

Meines Wissens fällt das unter "höhere Gewalt". 

Kleine Frage am Rande - wie habt ihr denn das Auto auf den Hof bekommen, wenn es nicht angemeldet/versichert ist? Huckepack auf dem Trainer? 

Der Verkäufer hat es hingebracht

lieber ascivit, ...ich denke auch, am besten in diesem speziellen Fall einen Rechtsanwalt befragen und wenn die Aussicht auf Erfolg ist, auch mit den zivilrechtlichen Ansprüchen, die iihr gegen den Nachbaran habt, beauftragen; für den Fall seht ma nach, ob ihr rechtsschutzversichert seid; dann erst recht !...solltet ihr keine RS haben, schaut ma nach, ob ihr beim ADAC ...die Plus-Mitgliedschaft habt, dann seid ihr wenigstens für die Beratung beim RA kostenmäßig abgesichert;

...des weiteren: gehen wir von aus, daß ihr Rechtschutz habt/bekommt, dann muß die Höhe des Schadens an eurem PKW durch einen Sachverständigen -  auch TÜV, Dekra machen das - festgestellt werden; ebenso falls weitere Schäden an eurem Grundstück entstanden sind (auch da stellt wieder ein SV den Schaden fest); welche Windstärke an dem betreffenden Tag herrschte, könnt ihr ja noch selber feststellen; alles andere laßt den RA machen; dazu ist er ja als Fachmann für euch da; viel Erfolg, alles Gute aus Köln

ps: die §§, die der Experte hier vorher schon nannte, könnt ihr ja mal dem RA auch vorlegen, zur Vorabinfo

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass der Nachbar ueber seine Haftpflicht zahlen MUSS.. Entscheidend sind aber die Wetterdaten.

Weder muss der Nachbar überhaupt eine Haftpflicht haben, noch muss er grundsätzlich zahlen. In den meisten Fällen muss er das nicht.

Meine Erfahrungen sind anders. Wenn Sie meinen..... Ich hab meinen Schaden reguliert bekommen und das zählt. Versichert muss ein Hausbesitzer in jedem Falle sein

@Doktorfruehling

Versichert muss ein Hausbesitzer in jedem Falle sein

Also das wär mir neu. Ein Kreditgeber verlangt vielleicht eine (Feuer) Gebäudeversicherung aber eine Privathaftpflichtversicherung oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. 

@Doktorfruehling

Sofern den Eigentümer des Baumes ein Verschulden traf, wurde das natürlich über die PHV reguliert; in bestimmten Fällen auch über die WGV (aber nur bei Altverträgen). Aber ohne Verschulden keine Haftung.


Versichert muss ein Hausbesitzer in jedem Falle sein 

Sollte, ja. Muss, nein.

@Doktorfruehling

Dein Fall ist dann aber eben nicht der grundsätzliche sondern der Sonderfall. Rechtsfragen sollte man im Allgemeinen auf Basis des Gesetzes und nicht auf Basis persönlicher Erfahrungen beantworten.

ok ich muss mich präzisieren.. Bei finanzierten Immobilien

@Doktorfruehling

Nein, meiner Sparkasse war es vollkommen egal, ob ich eine PHV habe, als mir mein Haus finanziert haben.

@Doktorfruehling

Bei finanzierten Immobilien

...wird, wie von mir beschrieben, lediglich der Nachweis einer Gebäudeversicherung verlangt. Niemals einer Privathaftpflicht.