Sturmschaden bei einer Scheune Bj 1850 und gleitender Neuwertversicherung

4 Antworten

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Buerger41  14.11.2013, 14:29

Vielen Dank für Ihr Lob.

Eine Scheune aus dem Jahr 1850 kannst du gar nicht zum gleitenden Neuwert versichern. Wenn es eine solche Police gibt ist sie nur durch falsche Angaben zustande gekommen.

Solche Gebäude versichern sowieso nur ganz wenige Gesellschaften und wie gesagt, immer nur zum "Neuwert" (NICHT gleitenden Neuwert)

Lexusclass 
Fragesteller
 07.11.2013, 20:22

Danke für die Antwort,

Der Versicherer ist eine Brandgilde (seit 1700)

Alle Gebäude (Wohnhaus von1750 Stallgebäude von 1905 und diese Scheune 1850 und das Altenteilerhaus 1870) sind zum gleitenden Neuwert versichert.

habe eben nochmal nachgesehen.

Es wird ein Grund haben, das die Versicherung bzw. der Taxator trickst.

im Jahr 1989 wurde der Bestand neu aufgenommen (Hofübergabe vom Vater) und eingeschätzt. Eine Bedingung wegen Brandschutz wurde erfüllt. Ein Elektro ing. hatte die E Anlage überprüft). Seit 1989 hatte ich nie einen Schaden.

Ich bin der Meinung, dass wenn , dann die Versicherung in Zugzwang war nachzu bessern.

Danke für weitere Anmerkungen

Es wird auch zum Problem werden, dass, wen alles andere baufällig ist, das Dach wahrscheinlich auch nicht mehr in Ordnung war....und solche Vorschäden werden natürlich ebenfalls in Abzug gebracht. Außerdem scheint der Gutachter anzuzweifeln, dass das Dach vor dem Sturm überhaupt noch sicher war....

Lexusclass 
Fragesteller
 07.11.2013, 20:14

Danke für die Antwort. Das sieht von weiten nicht aus wie ein Schaden. Das Dach ist ok. Das Gebäude ist vermietet an die Mieter von den Wohnungen und als Abstellraum bzw. als Garage genutzt. Es ist immer was gemacht worden. Fussboden, Elektrik (Zähler, Beleuchtung). Die Tore sind neuwertig. Eben gleitend Neuwertig! Was zählt ist die Gesamtansicht der Dreiseithofanlage (in der Landschaft Angeln typisch) Vorschäden gibt es nicht!

Der Schaden jetzt: das Dach ist ausgebeuelt, und die eineinhalb Ziegelstein dicke Wand ist im Bereich des Granitsteinfundament um 15 cm verrückt. die Hoffront so schief, das die Tore/Türen nicht mehr aufgehen. Teilweise ist das Gebäude gesperrt.

Ich habe Bedenken, dass die Versicherung behauptet, das Gebäude ist Baufällig. Ok, es enspricht nicht den statischen Anforderungen (Windlasten erneuert 2009) der heutigen Zeit. Wir hatten Orkan in Windstärke von 3 x 4 !

Danke

SaVer79  07.11.2013, 20:16
@Lexusclass

Dann wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben, als selbst einen Gutachter zu beauftragen und Dich dann im Zweifel mit Hilfe eines Anwalts mit der Versicherung zu streiten

Lexusclass 
Fragesteller
 07.11.2013, 20:30
@SaVer79

......... na toll,

welche Argument hast du noch um ohne Klagen da durch zu kommen?

Ziel muss ja sein, das die Versicherung eine Summe x als Schadenssumme anerkennt.

Es geht dann auch um die Höhe.....

Ich brauch kreative Gegenargumente oder Beispiele wie so etwas ausgeht.

SaVer79  07.11.2013, 20:45
@Lexusclass

Wie soll Dir hier einer Argumente liefern? Keiner hier kennt das konkrete Gebäude, den tatsächlichen Zustand etc. Das wirst Du schon mit den entsprechenden Leuten vor Ort klären müssen.

beim bauernverband die rechtliche seite einschätzen lassen und dann ev. einen sachverständigen beauftragen,was letztlich auch klage gegen die versicherung bedeuten kann.

Lexusclass 
Fragesteller
 07.11.2013, 20:25

Danke für die Antwort,

ich bin nicht mehr im Bauernverband.

Aktuell muss ich verhindern das mir vorgehalten wird die Mitwirkungspflicht vernachlässigt zu haben. (Folge: die Versicherung braucht nicht zu zahlen) Das war eine linke Tour..................

gansh  08.11.2013, 11:53
@Lexusclass

du könntest auch den bauberater der kammer fragen,termin bei dir kostet aber.