Muss man sie ein Feuerwehreinsatz bezahlen?

5 Antworten

Hallo Noname20000000,

prinzipiell ist ein Feuerwehreinsatz in allen deutschen Bundesländern erst einmal kostenlos. Die Brandschutzgesetze geben den Kommunen aber in allen mir bekannten Bundesländern die Möglichkeit, eine Gebührensatzung für den Einsatz der Feuerwehren zu erlassen. Viele Kommunen tun dies - viele aber auch nicht. Ob es in Deiner Stadt oder Gemeinde eine solche Gebührensatzung überhaupt gibt, kannst Du im Rathaus erfragen oder mit etwas Glück eine Info auf der Homepage der Stadt oder Gemeinde finden. In der Gebührensatzung ist dann auch festgelegt, welche Kosten für welchen Einsatz entstehen (Kosten für Fahrzeuge und Personal pro angefangene Stunde).

Sofern es keine Gebührensatzung gibt, kann die Kommune auch keine Kosten (mit Ausnahme von Verbrauchsmaterial, Entsorgung etc.) in Rechnung stellen.

Bei Vorhandensein einer Gebührensatzung sind die meisten Einsätze der Feuerwehr auch weiterhin "gratis". Ausnahmen bilden aber z.B.

  • Fehlalarme durch automatische Brandmeldeanlagen
  • vorsätzliche Falschalarmierung (sogenannte "Spaßanrufe")
  • Einsätze, die auf die Nutzung von Kraftfahrzeugen/Luftfahrzeugen/Wasserfahrzeugen zurückzuführen sind (hier übernimmt dann die Haftpflichtversicherung die Kosten) sowie
  • vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden/Gefahren

Die Frage wäre jetzt also, ob man den von Dir geschilderten Fall als grob fahrlässige Handlung (aufgrund der Alkoholeinwirkung) werten könnte. Und da gibt es durchaus Beispiele, die dies so sehen.

Beispielsweise hat das OLG Köln mit Urteil vom 14.01.2010, Az.: 9 U 113/09 es als grobe Fahrlässigkeit gewertet, als eine Person aufgrund von zu viel Alkoholgenuss schlafen gegangen ist, ohne vorher die brennenden Kerzen zu löschen und es infolge dessen zu einem Wohnungsbrand kam. Also ein Fall, der mit dem Deines Bruders durchaus vergleichbar ist (nur dass hier keine brennende Kerze, sondern ein eingeschalteter Herd bzw. Pfanne "vergessen" worden ist).

Davon unabhängig kann die Alkoholisierung auch negative Auswirkungen auf die Schadensregulierung durch die Versicherung haben, sollten (und dabei ist bei einer starken Rauchentwicklung und ggfs. offenen Flammen auf dem Herd ja auszugehen) Schäden am Gebäude bzw. an der Wohnung(seinrichtung) entstanden sein. Denn auch hier es gibt Gerichtsurteile, nach denen Versicherungen aufgrund der Alkoholisierung des Verursachers 30 bis 50 Prozent der Schadenssumme abziehen dürfen.

das steht in den jeweiligen Länderfeuerwehrgesetzen. Im Allgemeinen muß der Einsatz nur bezahlt werden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Grobe Fahrlässigkeit muss vom Gericht festgestellt werden, nur dann wird der Einsatz in Rechnung gestellt.

Dein Bruder hat nicht mit Vorsatz gehandelt und grobe Fahrlässigkeit schätze ich auch nicht.

Also muss er die Kosten nicht tragen.

Eher nicht.

Das ist sehr wahrscheinlich.