Korrekt Haftpflichtversichertes Kfz zwangsstillgelegt durch Falschmeldung von fremde Versicherung

11 Antworten

Schuld an dem ganzen Geschehen ist für mich offensichtlich die Versicherung, die die Zulassungsstelle falsch informiert hat und nicht die Zulassungsstelle, die sich auf die Angaben der Versicherung verlassen hat. deshalb solltest du dich mit deinen Schadensersatzforderungen an die Versicherungsgesellschaft wenden.

Übrigens: Du bist am 2.4. darüber informiert worden, dass dein Fahrzeug angeblich nicht versichert war. Die Beschaffung einer Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) dauert maximal drei Tage. Du hättest die Zwangsabmeldung also eigentlch problemlos abwenden können.

siola55  08.05.2014, 13:56
Die Beschaffung einer Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) dauert maximal drei Tage...

... max. 3 Minuten (ein Telefonanruf!) - ausser das Sabinschen ist bei einem Online-Versicherer gelandet - dies würde sofort vieles andere erklären!

To make a long story short:

Das Ordnungsamt marschiert mit einem Auftrag los und führt ihn aus - auch erkennbarer Schwachsinn des Auftrags ist dem individuellen Beamten nicht anzulasten - wenn er wegen plausibel klingender Argumente aber einen Auftrag nicht ausführt, geht er persönlich ins Risiko.

Aus diesem Grund sind solche Leute so herzerfrischend unflexibel. Insofern ist eine Aufsichtsbeschwerde wenig erfolgversprechend, setzt aber vielleicht mal andere erzieherische Anreize.

Ummeldungen von Versicherungen sind fehlerträchtig - was besonders lustig ist, weil diese Fehler oft im Verborgenen schlummern und dann den Halter mit auslaufender Deckung oder drastischer Rückstufung drohen.

Wenn Ihr den Fehler lokalisiert habt (manchmal nur nach lustigem Hotline-Pingpong zwischen verschiedenen Versicherern möglich - natürlich immer mit mindestens 15 Minuten Wartezeit), solltet ihr den Aufwand von der Versicherung zurückfordern.

Wenn sie Zicken machen, wendet Euch an den Ombudsmann für das Versicherungswesen, der als Schiedsstelle fungiert und für Euch als Versicherte kostenlos tätig wird. Es kann auch helfen, vorher schon damit zu drohen - denn für die Versicherungen ist das kostenpflichtig und es verschlechtert ihre Beschwerdestatistik.

siola55  10.05.2014, 07:47
Es kann auch helfen, vorher schon damit zu drohen - denn für die Versicherungen ist das kostenpflichtig und es verschlechtert ihre Beschwerdestatistik.

@bronkhorst

Drohen hilft in diesem Fall schon gar nichts - der Ombudsmann darf erst tätig werden, wenn bereits ein Bescheid des Versicherungsunternehmens vorliegt und du damit nicht einverstanden bist! Dann geben Sie bitte zuerst ihm die Möglichkeit, die Entscheidung zu überprüfen. Sollte Sie das Ergebnis nicht zufrieden stellen, können Sie den Ombudsmann einschalten.

bronkhorst  10.05.2014, 08:28
@siola55

Das ist der korrekte Weg, den der Prozess so vorsieht.

Leider ist das Aussortieren der Schuldfrage zwischen zwei Unternehmen extrem anstrengend (selbst bei falsch übertragenem Schadenfreiheisrabatt erlebt), so dass man sich am Ende nur dann durchsetzt, wenn man erkennen lässt, dass man dran bleibt und Ärger folgen lässt.

Es gibt auch mehrere Unternehmen, die ein ausdrückliches "Beschwerdemanagement" betreiben, was neben der Zählung und statistischen Auswertung von Beschwerden auch deren vorrangige Bearbeitung beinhaltet.

Was im Umkehrschluss bedeutet, dass jeder, der sich brav in die Schlange stellt, gegenüber lautstark drohenden Kunden benachteiligt wird.

Ich mag diese lauten Auftritte auch nicht - und sie führen auch nicht immer zum Erfolg - aber sie haben deutlich bessere Erfolgsaussichten.

Da ihr den Irrtum selbst zu vertreten habt, könnt ihr euch schwerlich "dagegen wehren". Ihr hättet euch um die Vorlage einer Versicherungsbestätigung des neuen Versicherers kümmern müssen, dies habt ihr offenbar versäumt. Aber es ist ja auch viel leichter, andere für die Unannehmlichkeiten verantwortlich zu machen, als eigene Fehler einzugestehen...

Die Gebühren für die Zwangsstillegung werdet ihr entrichten müssen, da hilft auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde nicht. Das Ordnungsamt hat korrekt gehandelt.

siola55  09.05.2014, 00:11
Ihr hättet euch um die Vorlage einer Versicherungsbestätigung des neuen Versicherers kümmern müssen, dies habt ihr offenbar versäumt.

Jetzt muß ich aber die Bine in Schutz nehmen: da es sich am 1.1.2014 um einen Halter- und Versichererwechsel gehandelt hat, mußte die Bine ja eine gültige eVB-Nr. für die Zulassung vorlegen!

Was mir dabei noch unklar ist: am 1.1.2014 war Neujahrstag, also Feiertag und da hat bestimmt keine Zulassungsstelle offen wg. einer Zulassung!?!

schleudermaxe  11.05.2014, 10:14
@siola55

.... sie hat aber nach eigenen Angaben im Dezember 2013 bei der Zulassungsstelle umgeschrieben und dabei die Versicherung gewechselt, was ja möglich ist. Somit kann es keinen Kfz.-Schein geben mit Datum ab 01.01.2104.

Da kann man sich nur richtig verhalten und beim Verwaltungsgericht guten Tag sagen.

Aber ----- bevor Polizei oder Außendienstmitarbeiter kratzen darf, muss zwingend eine nachweisbare Zustellung des Ordnung Amtes beim Halter eingegangen sein in Form 2er gelber Briefe.

Ob man dem Halter nun unterstellt, selber schuld zu sein oder nicht, ist egal. Sollte das Amt wie vielfach gemacht, einfach an die alte Adresse zustellen oder nur einen oder keine gelben Brief und nur normal zustellen mit Androhung der Entwertung, darf weder entsiegelt noch Gebühren berechnet werden, wenn der Halter von dem Schreiben keine Kenntnis erhalten hat.

Gebühren sind nur für berechtigte Schreiben wie gelbe Briefe oder tatsächlich erhaltenen Briefe zu zahlen und da lohnt sich in jedem Falle, mal zu schauen, ob die Zustellung richtig erfolgt ist, wenn man nichts erhalten hat. (ist in Bayern oder MVP vieleicht anders, glaube ich allerdings nicht)

Oftmals geschieht dies nicht und Zustellungen gehen an alte Adressen oder der Hr. Computer tut eine Zahl bei der Str. weglassen und der Brief geht ins Nirwana, weil die Ämter davon ausgehen, das die Zusteller sehr pflichtbewusst sind und in jedem Falle zustellen. Da denkt man schnell mal, hat man selber in Schuld, Brief verschlammt, vergessen, Hund gefressen ect., ist aber meistens nicht so. Nachdem die EVB der Versicherung nicht beim STVA angekommen war, gab es bei mir einen Herrn Computer, der permanent die Anschriften verwechselte, verfälschte oder wie auch immer was da auch noch so alles passieren kann. Bis das durch einen dummen Zufall herauskam, durfte ich schön latzen und mich herabwürdigen lassen. (Tenor - Kein Brief erhalten - Schutzbehauptung) - war dann aber definitiv nachweißbar.

Dumm gelaufen für das Amt. Durften die mal latzen durch zurück zahlen.

Geht beim Verwaltungsgericht so.

Dort wird auch viel konkreter und genauer auf die Pflichten des OA geschaut, da ja ein Sonderstatus des Amtes besteht und Zahlungen auch bei Einsprüchen nicht aufgeschoben werden.

In der Regel ist beim Verwaltungsgericht das schöne Spiel mit den Zustellungen der nicht mehr überwiegend verbeamteten Postler nicht so einfach durchzuführen.

Der Hr. Richter macht sich auch die Mühe und prüft auch schon mal die angegebene Ladungs und die tatsächliche Adresse und nicht nur, ob der Zusteller zugestellt hat.

Dem Amtsgericht reicht aus meiner Erfahrung der Vermerk der Zustellung vom Zusteller (früher mal ein Beamter) und alles ist okay. Der Hintergrund ist dem geschuldet, das eigentlich der Zusteller wie auch der GVZ überprüfen müssen - sollen - , ob der Brief, (erstmal soll der ja persöhnlich übergeben werden) wenn er denn eingeworfen wird, auch da ankommt, wo er ankommen soll.

Im Zeifel erfordert das halt eine Meldeanfrage. Und da ein Beamter als Pflichtbewusst eingestuft ist, kann der Richter halt darauf vertrauen, das alles seine Ordnung hat (Auch wenn kein Beamter das mehr zustellt - sind ja noch soundsoviel % Beamte bei der Post -also noch kein -rechtliches - Problem bei der Zustellung - nun ja - kann man so auch sehen)

Achtung, Aufschub der Gebühren erfordert einen separaten Antrag beim Ordnungsamt. Geht in der Regel auch ohne Probleme und wer das weiß, ist schon eine Nummer weiter, da das Amt evtl. eine interne Überprüfung startet, meistens durch oder mit einem Oberamtsrat als Amtsanwalt (wollen ja auch nicht verlieren).

Ansonsten sollte man nicht gegen den ganzen Bescheid Einspruch einlegen, also nicht auch gegen die Zahlung als solche, Auch sollte man das Wort eilig nicht erwähnen, da das als zweiter Antrag gewertet werden kann, und das nur tun, wenn man weiß, was man da macht.

Da bleibt man dann auf einen kleinen Teil der Gesamtkosten (Amt zahlt - bei mir auf jeden Fall) sitzen.Wenn man dann soweit ist, kann evtl. das OA dann auch die Wiederzulassung bei Entwertung bezahlen.

Ach ja - für das Verwaltungsgericht gilt - Einspruchsfrist eines Bescheides ab Kentnißnahme - wie auch immer man davon Kentniß erhalten hat oder nun auf Nachfrage erhalten wird - falls man Morgen nachfragen würde und man die Auskunft bekommt - ja ein Schreiben mit folgendem Inhalt haben Sie z. Bsp. formlos bekommen - dannn läuft halt die Frist ab Morgen

Disclaimer

Meine eigene Meinung, die auf meiner eigenen Erfahrung beruht - aber von einem anderen Entscheidungsträger vielleicht anders gesehen oder gewertet wird,.

Betrifft keinen Mitarbeiter des Ordnungsamtes, Gerichtes oder Post ect. den ich kenne oder auch nicht - ist nicht als Herabwürdigung oder Schlechtstellung ect. dieser zu sehen in der Öffentlichkeit.

Alle Beteiligten machen Ihre Arbeit, so gut Sie können.

Vielen Dank an alle - die Ihre Arbeit zur Zufriedenheit der Bürger erledigen - auch an die nicht mehr verbeamteten Postler.

Die Versicherungsgesellschaft "C Vers." meldete der Kfz-Zulassungsstelle, dass der Versicherungsschutz seit den 18.03.2014 erloschen sei. 

Hallo Bine,

diese Vorgehensweise läßt mir keine Ruh': dein Mann hat doch bestimmt eine Kündigungsbestätigung über den Versicherungsablauf zum 1.1.2014 erhalten! Da hat er doch den Beweis in der Hand, dass die Mitteilung des alten Versicherers zum 18.03.2014 nur falsch sein!

Und habt ihr denn schon mal die Vornamen verglichen auf euren Policen und den hinterlegten eVB-Nr. ??? Das kann doch wohl nach alledem überhaupt nicht übereinstimmen - oder?

Sabinschen 
Fragesteller
 09.05.2014, 05:39

Ja das hat er!

Das Schriftstück hat er auch der Polizei vor Ort gezeigt, die von der Ordnungsamtsmitarbeiters gerufen wurde um gewaltsam Zutritt auf das Privatgrundstück zu erreichen.

Es hat trotzdem allen beteiligten nicht interessiert, das "Abkratzen" und Stillegen war wichtiger... ob böswillig oder aus Unsicherheit oder was auch immer, es war ein "Unrechts-Desaster" und ich fühlte mich so, als wäre ich in einem Film oder (Alp)Traum und alles das was stattfindet nicht tatsächlich Real ist. Doch leider konnte niemand mich wecken.

Zu den eigentlichen Verursachern des Problems:

Es kann sein, dass bei diesen raffgierigen Profit über alles Konzerne, als kleines Dankeschön, dass mein Mann alles korrekt abgewickelt hatte, ein nachträglicher Tritt am Aller-wertesten seitens der >Cos...os< AG veranlasst wurde, nur so aus "just for fun" ?!?! Ich weiß die Wahrheit nicht, Informationen fehlen bzw. werden mir nicht mitgeteilt, so ist es leider :-(

LG, Bine

siola55  09.05.2014, 15:33
@Sabinschen
.... und da liegt der Fehler! Das Fahrzeug wurde umgeschrieben im Dezember 2013 auf eine neue Versicherung mit neuer Halterin bei Versicherung A. Alle Kündigungen und Änderung alt sind somit überholt und erledigt.

Hallo Bine, eine letzte Frage hab' ich noch hierzu: Wann erfolgte die Ummeldung auf dich jetzt tatsächlich - noch Ende 2013 oder erst Anfang 2014???

Diese Frage deshalb nach dem genauen Tag der Ummeldung bzw. deine Anmeldung oder Zulassung, weil ja in ganz D am 1.1.2014 Feiertag war und somit alle Zulassungsstellen bundesweit geschlossen hatten. Ergo kannst du das Fahrzeug nicht am 1.1.2014 zugelassen haben!!! Entweder noch im Dez. 2013 oder erst ab dem 2.1.2014, jedoch nicht am 1.1. diesen Jahres!?!

Wäre nett für eine definitive Datumsangabe, wann du jetzt schlußendlich das Fahrzeug auf dich zugelassen hast. Vielleicht liegt da die Ursache mit dem ganzem Wirrwar wie schleudermaxe auch vermutet - daß du durch eine vorzeitige Ummeldung bzw. Zulassung auf dich vor dem 1.1.2014 (also bereits im Dez. 2013) quasi die bereits bestätigte Kündigung vom Mann durch deine Zulassung wieder aufgehoben hast???

Gruß siola

siola55  09.05.2014, 15:43
@siola55
Monat 12.2013: PKW gehört jetzt mir, mit eVB Nr. von Vers. "A" zur Meldestelle und PKW ordentlich als Halter angemeldet, neuer Fahrzeugschein mit meinem Namen erhalten. Alles OK. 

Hallo nochmal liebe Bine,

da ist eben noch einiges nicht ok! Schau mal bitte auf deinem neuen Fahrzeugschein, jetzt Zulassungsbesch. Teil 1, nach dem Datum der Zulassung auf dich - dieses Datum kann unmöglich der 1.1.2014 sein!

Also kann auch deine neue Versicherung nicht zum 1.1.2014 tatsächlich begonnen haben, sondern müßte dann sogar schon im Dezember beginnen, eben mit deinem Zulassungstag!?! Und gleichzeitig wurde die Kündigung vom Mann bei der Versich "C" hinfällig???