Zahn ausgeschlagen ohne Krankenversicherung - Haftpflicht?

9 Antworten

krankenversicherung ist pflicht sonst muss er die vollständige behandlung aus eigener tasche bezahlen, warum hat er keine kv??? melde die sache der versicherung aber ohne kv für deinen kumpel sieht es schlecht aus. gibt kein bargeld...

Hier sind eigentlich 2 Probleme zu erkennen.

  1. Dein Kumpel ist angeblich nicht krankenversichert.

  2. Du hast einen Schaden verursacht, für den du einstehen musst.

Ich möchte auf beide Probleme näher eingehen.

Zu 1:

Seit dem 01.01.2009 muss jeder deutsche Bundesbürger krankenversichert sein. Wenn er sagt, er sei nicht krankenversichert, stimmt dies nicht, er weiß aber wohl nicht besser. Er ist automatisch bei der Krankenkasse oder Krankenversicherung versichert, bei der er zu letzt versichert war. Diese Kasse/Versicherung muss ihn nun auch wieder versichern. Sein Problem ist nun aber, dass er dieser Kasse/ Versicherung die Beiträge der letzten Jahre schuldet. Hinzukommt das sog. Strafbeiträge fällig sind. Für ihn ist nun das wichtigste, sich um sein Problem schnellstmöglich zu kümmern. Das Vorgehen sieht so aus: Er soll sich überlegen bei welcher Krankenkasse oder Krankenversicherung er zuletzt versichert war. Dabei kommt es nicht auf den Zeitraum an. Irgendwann in seinem Leben wird er mal versichert gewesen sein, schkimmstenfalls bei der Geburt über die Eltern. Wenn er diese Frage geklärt hat, sollte er Kontakt zu dieser KAsse/Versicherung aufnehmen und sein VErsicherungsverhältnis klären lassen. Nach Abschluß dieses Vorgangs, wird man ihm eine Rechnung schicken, wo er die geschuldeten BEiträge plus Zinsen und Kosten nachzahlen muss. Sobald diese Schuld beglichen ist, kann er nach seinem Belieben zu einer Kasse/Versicherung seiner Wahl wechseln. Die Kosten die nun schon auf ihn zukommen werden, können sich je nach seinem in den letzten Jahren ausgeübten Beruf auf einen 5-stelligen Betrag summieren. Es wird ihm jedoch nichts nutzen nun den Kopf in den Sand zu stecken, denn zum Einen wächst dieser Betrag von Monat zu Monat weiter an und zum Anderen begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem enormen Bußgeld geahndet wird.

Mein Tipp lautet: Er soll sich schnellstens um dieses Problem kümmern. (Für den Raum Ostwestfalen-Lippe stehe ich für Hilfe persönlich zur Verfügung)

Zu 2:

Ich denke du hast selbst schon erkannt, dass du jemandem einen Schaden zugefügt hast, für den du haftbar gemacht werden kannst.

Das Vorgehen sieht so aus: Du solltest dir überlegen, wer dir deine Haftpflichtversicherung vermittelt hat, also dein Berater in diesem Fall ist. Diesen kontaktierst du so schnell wie möglich und erklärst ihm, dass du einen Schaden verurscht hast, der reguliert werden muss. Dein Berater sollte sich ab dann im Normalfall um alles wesentliche kümmern. Hast du deine Haftpflichtversicherung im Internet bei einer Direktversicherung abgeschlossen, dann viel Spass, denn nun musst du dich um alles selbst kümmern. Dann musst du mal auf der Homepage deiner Haftpflichtvers. nachschauen. Da wird es einen Teil geben, der sich Schaden-Service oder so ähnlich nennt. Da steht dann auch alles weitere beschrieben.

Ab hier wird der Versicherungswirtschaft jedoch bewusst, dass dein Kumpel nicht krankenversichert ist, und unter Umständen wird diese das dem Bundesamt für Versicherungsaufsicht mitteilen, welches dann das Bußgeldverfahren gegen deinen Kumpel einleitet.

Also, die PHV, die Private Haftplichtversicherung wird bezahlen. Wichtig ist nur, bis zu welchem Grad Ihr betrunken ward, oder gerade mit dem Alkoholkosum angefangen habt. Auch die Umstände, wie es passiert ist, kann mitunter auf Ablehnung führen! Es spielt in diesem Falle keine Bedeutung, ob er eine KV Krankenversicherung hat. Die Gesetzliche KV ist eh eine Pflichtversicherung, für die, welche sich dort versichern müssen. Es gibt Ausnahmen! (Darüber gebe ich jetzt keine Info! Laut Sozial Gesetzbuch ist sogar Jeder, welcher die Deutsche Staatbürgerschaft hat, Krankenversichert bzw. muss auch im "Ernstfall" verarztet werden. Ich nehme an, dass er Arbeitslos ist, oder ist er Selbständig ohne KV? Bei Beiden sollte sich der Geschädigt mal Gedanken machen, was für ihn wichtig ist. Das sollte reichen, oder? :-) Icke.

Die PHV wird erstmal auf die Krankenversicherung verweisen und auf Regressforderungen warten. Denn ohne eine SchadenersatzFORDERUNG reagiert auch keine PHV. Auf Bitte des Versicherten zahlen die nix aus.

@Candlejack

Vollkommen richtig! Wenn denn die KV erst mal in Vorleistung geht, sollte der Herr denn versichert sein. Wie in dem Falle, wurde doch gesagt, er wäre NICHT KV Versichert. Also muss doch der Geschädigt erst mal seine Reparatur des Zahnes selbst bezahlen, um dann sein Geld von der PHV des Schadenverursachers zurückerstattet zu bekommen...

Zum 2. Teil der Fragen: Zum Zahnarzt kann er immer gehen, wenn er die Rechnung auch danach sofort bezahlt. Denn die erste Frage wird beim ZA lauten, wo er denn KV sind. Wenn man keine hat, dann bezahlt man eben in cash! Die letzte Frage hast DU Dir ja schon selbst beantwortet! Hinterher gibt es niemals eine KV, ach, überhaupt keine Versicherung für Irgend Etwas! UND! Vorsicht! Man hat bei einigen KV´s und Versg. mitunter Wartezeiten zu erfüllen! Das sollte reichen, oder? :-) Icke.

Also, die Haftpflichtversicherung wird nicht bezahlen, da man sich gegen solche Schäden versichern kann und aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in Deutschland auch versichern muß. Auch eine zerstörte Scheibe in der Mietwohnung wird ja nicht bezahlt. Den Schaden am Fahrzeug, der durch bei Sturm vom Dach fallende Ziegel verursacht wird, zahlt ja auch nicht die Haftpflicht sondern die eigene Teilkasko oder eben keiner. Alles ganz einfach. Tipp: Melde es der Versicherung und der Geschädigte möge dort seinen Schaden anmelden und dann wird man sehen.

Sicher wird eine zertstörte Scheibe in eine Wohnung bezahlt.... es gibt nur Unterschiede, wie und wann....

Was Du hier beschreibst, ist der Grundsatz Eigenversicherung VOR Fremdversicherung. Eine zerstörte Scheibe in einer Mietwohnung wird je nach Umstand bezahlt, spätestens wenn die Glasversicherung Regreß nimmt, weil der Schaden fremdverursacht wurde. Den Schaden am Fahrzeug bezahlt erstmal die Kasko, dann jedoch die Gebäudehaftpflicht des Besitzers.