Haftpflicht Versicherung Schadensfrist noch eingehalten?

6 Antworten

Zunächst mal, es gibt keine Frist von 7 Tagen, sondern Schäden sind bei jeder Versicherung umgehend zu melden. Dabei geht es um die Beweisbarkeit und Verschlechterung des Zustands der beschädigten Sachen. Da liegst Du mit den 8 Tagen im allgemeinen noch im guten Rahmen. Im übrigen bist nicht du als Geschädigter verpflichtet den Schaden zu melden, sondern der Versicherungsnehmer, als Geschädigter bist du lediglich verpflichtet, zur Prüfung des Sachverhalt und zur Schadensdokumentation beizutragen. Auch richten sich deine Ansprüche überhaupt nicht gegen irgendeine Versicherung, sondern gegen den Verursacher.... Wenn es natürlich in seinem Sinne ist, das Du direkt mit seiner Versicherung korrespondierst ist das in Ordnung.

Als Geschädigter ist es zunächst mal wichtig, die Schäden dokumentieren zu lassen, also den Schaden durch eine fachkundige Werkstatt prüfen zu lassen und mindestens die Reparaturkosten veranschlagen zu lassen. Den Kostenvoranschlag leitest du dann zusammen mit Fotos und Altersnachweis des Gerätes an die gegnerische Partei / Versicherung. Dein Schadensersatzanspruch besteht auf die Reparatur bis höchstens zum Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen gebrauchten Handys, in gleichem Alter und gleichem Abnutzungszustand wie deines zum Zeitpunkt des Schadenseintritt war. Gute Anhaltspunkte gibt dazu zb. Ebay um als Laie den aktuellen Wiederbeschaffungswert für ein gebrauchtes Gerät zu ermitteln, wobei die Versicherungen mit der Schätzung des Wiederbeschaffungswert relativ großzügig zum Vorteil des geschädigten umgehen. Darüber hinaus, hast Du Anspruch auf Erstattung aller Kosten und Aufwände, welche dir im Zusammenhang mit dem Schaden unmittelbar entstehen, das sind zb. Ersatz für Nutzungsausfall, Versandkosten, Aufwand zur Schadensfeststellung, Kosten für Wahrnehmung deiner Rechte durch einen Anwalt usw.. Die Kosten die zweifelsfrei anfallen kann man in dem Zusammenhang als angemessene Pauschale geltend machen, spezifische Kosten oder höhere Summen (wie zb. Anwaltshonorar) sind dagegen nur gegen Nachweis zu erstatten.

Die Versicherung hilft Dir in dem Fall, deine Ansprüche in angemessener Höhe geltend zu machen, allerdings wird sie dich nicht freiwillig mit Geld überhäufen, sondern nur prüfen ob die von dir geltend gemachten Ansprüche gerechtfertigt sind. Was du nicht forderst wird auch nicht ausgezahlt. Trotzdem fährst du in der Regel besser dabei direkt mit dem Versicherer zu korrespondieren als mit dem Schadensersatzpflichtigen, der von tuten und blasen keine Ahnung hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Du musst den Schaden überhaupt nicht melden. Das darf der Versicherer im Gegensatz zur KFZ-Haftpflicht auch gar nicht annehmen.

Das muss zwingend der Schädigen der Versicherung melden.

Wenn diese dann nicht zahlen will, weil der Schaden zu spät eingereicht wurde, dann muss er aus eigener Tasche zahlen.

Dein Schadenverursacher muß doch den Schaden seiner Privathaftpflichtversicherung melden, falls überhaupt eine vorhanden ist ! ! !

Der Versicherungsnehmer ist bei der HUK Coburg versichert...

Seid ihr denn beide dann bei HUK-Coburg versichert, also Geschädigter u. Schadenverursacher???

Gruß siola55

Als Geschädigter hast du kein Vertragsverhältnis mit der Versicherung und kannst somit auch nicht dagegen verstoßen. Das kann lediglich der Versicherungsnehmer, wenn DER den Schaden nicht rechtzeitig meldet. Es ist ohnehin seltsam, dass du als Geschädigter direkt den Schaden bei der Versicherung meldest, das kann eigentlich nur der VN.

Wie viel Zeitwertabzug gemacht wird, wirst du schon sehen. Kannst ja mal auf ebay schauen was so ein gebrauchtes Handy kostet. Allzu viel wirds nicht sein.

Eine Haftpflichtversicherung deckt grundsätzlich den Zeitwert, bzw. die notwendigen Reparaturkosten. Je nachdem was günstiger ist.

Den Schaden muss aber der Versicherungsnehmer anmelden. Es kann sein, dass der Versicherer dir überhaupt nicht antwortet, weil du nicht der dortige Kunde bist.