Kontrolliert die Sparkasse nicht, ob der Name des Empfängers mit dem Namen des Kontoinhabers überei

Kontrolliert die Sparkasse denn nicht, ob der Name des Empfäng-ers mit dem Namen - (Recht, Bank, Konto)

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Die Bank muss den Namen leider nicht prüfen.

Für die korrekte Zahlung ist der Zahler zuständig. Wenn der einen Fehler macht, ist das sein Problem. Er muss sich an die Bank wenden. Wenn die Kontonummer existiert und die Überweisung bereits komplett ausgeführt wurde, muss er sich an den Empfänger wenden und diesen zur Rückzahlung auffordern. Weigert der sich, muss er ihn verklagen. Ist der Empfänger mittellos und hat das Geld ausgegeben, wird er eine Eidesstattliche Versicherung abgeben und der Zahler bekommt erstmal nichts.

Der Empfänger hat damit nichts zu tun. Solange das Geld nicht bei ihm eingetroffen ist, besteht die Forderung weiter und der Zahler muss das Geld ggf. ein zweites Mal anweisen.

Hat der Zahlungsempfänger selber schuld, da er seine Kontodaten falsch angegeben hat, hat er Pech und muss auf das Geld warten, bis es der Zahler wieder zurück hat und ggf. die dabei entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

Nein, weder die Sparkasse noch andere Banken sind dazu verpflichtet einen Namen-Nummernvergleich durchzuführen. Geiz ist ja geil in Deutschland, und die wenigsten sind bereit Kontoführungsgebühren zu bezahlen, Service soll zwar da sein, darf aber nichts kosten. Diese Einstellung führt dazu, das Banken immer mehr Aufgaben an Fremdunternehmen auslagern, und somit branchenfremde Mitarbeiter Dienst nach Vorschrift und dem gesetzlichen Mindestmaß verrichten.

Kontrolliert die Sparkasse denn nicht, ob der Name des Empfäng-ers mit dem Namen des Kontoinhabers übereinstimmt?

Nein, das kontrollieren die Banken nicht mehr - sie müssen das gesetzlich auch nicht.

das der Name des kontoinhabers mit der kontonummer übereinstimmen muss besteht leider nicht mehr bzw das die bank es kontrolliert wenn das amt die summe falsch überwiesen hat holt sie sich es wieder und dein bekannter oder der jenige der es dir überwiesen haben sollte kann bei der sparkasse einen antrag stellen das das geld zurück geholt werden soll wieweit dieses noch vorhanden ist ist was anderes wenn nicht bleibt nur der weg der klage

Nein, Banken brauchen nicht mehr zu prüfen, ob Kontonummer und Inhaber zusammen passen. Das wurde in einem Gesetz festgelegt. Den Rest verstehe ich allerdings nicht.