Kontovollmacht erteilen, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr selbst zur Bank gehen kann?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Das ist ganz einfach. Du oder dein Mann kann die Betreuung übernehmen. Du brauchst nur selbst ein Schreiben aufsetzen, das du, dein Mann und die Schwiegermutter unterschreibt. Mach es in mehreren Ausführungen CA 5-6 Stück.

Mit dem Geld. Mit diesem Schriftstück gehst du zur Bank und lässt ein normales Konto eröffnen für sie, worauf du das ganze Geld was sie auf dem Sparbuch hat überweist. Du schreibst leider nicht, ob sie in der Lage ist den ganzen Satz für das Heim pro Monat zu bezahlen. Wenn sie nicht viel hat, kein Haus und kein besonders hohes Vermögen, brauchst du nur ihre Rente an das Heim überweisen. 94€ lässt du stehen, das ist ihr Taschengeld was ihr zusteht. Kann sie aber denn vollen Satz zahlen , muss dir das Hein es ganau ausrechnen mit Telefon, Namensschilder einnäehen eben alles. Sonst ist es ein betsimmter Satz und täglich 16 € Eigenzuzahlung was in der Rente reingerechnet wird. Das braucht man nicht extra zahlen.

Hat sie kein Vermögen, dann schnell einen Antrag beim Sozi stellen, dass sie Sozialempfängerin wird. Die zahlen dann die fehlende Differenz zum Satz dazu. Sie wird befreit von Zuzahlungen wie Praxisgebühren, Medikamnete,und wenn sie Rollstuhl, Duschhocker, Gehwagen u.s.w braucht. Hat sie Pflegestufe 2, darf sie auch Taxi kostenlos fahren - aber nur bei Befreiung, ansonsten muss sie 10% der Taxifahrt selbst tragen.

Wenn du die Betreurin wirst, steht dir kein Pflegegeld zu. Stufe 1 - 220€ im Monat Stufe 2 - 440 € im Monat.

Das bekommt alles das Heim. Hat sie Stufe,bezahlt auch die Pflegeversicherung über 1000€ dazu. Zudem hat sie wenn sie ein Sozi ist einmal pro Jahr ein Anrect auf Bekleidungsgeld CA 180 € pro Jahr. Nicht viel aber besser als nichts.Beim Sozi einreichen und alle Belee was ihr kauft aufbewahren so oder so.

Das mit der Betreuung ist nur eine Formalität mehr nicht. Es muss nicht vom Gericht eingerichtet werden. Wenn man sich privat einigt, geht es auch so. Das Heim, die Bank, Pflegeversicherung, braucht so ein Schreiben, damit du alles für sie regeln kannst und auch Post entgegen nehmen kannst. Das wäre dann eure Aufgabe. Aber das Beste für Schwiegermutter als ein fremder Betreuer, der oft nicht viel macht und für das nichts tun bezahlt wird. So kann Schwiegermutter sicher sein, dass sie nicht betrogen wird.Ihr müsst aber alle schnell in die Wege leiten, da das Sozi sehr lange braucht um die Differenz aus zu rechnen. Bei meinem Vater dauerte es 3 1/2 Jahre. Er verstab letzes Jahr und nun jetzt im November bekamen wir die Auflistung.Und so lange muss sie dann auch die Praxisgebühren und alles von den 94€ bezahlen. Mehr darfst du ihr nicht geben, wenn sie ein Sozialfall ist.Und von diesen 94€ muss sie sich alles selbst kaufen, von Kleidung, Waschzeug, Friseur, wenn sie Fußpflege braucht, mal was Süßes essen möchte eben alles. Ist sie befreit geht es ihr etwas besser. Dann ist sie auch von den GEZ Gebühren befreit. Wenn sie einen Schwerbehindertenausweis hat mit dem Buchstabe RF ist sie ohnhin von GEZ befreit. Müsst ihr auch einreichen. Ausweis kopieren und hinschicken. Hat sie keinen, dann beantrage einen, ansonsten muss sie auf die Befreiung warten,dann stelle einen Antrag Rückwirkend auf Zahlungen. Und immer aufpassen.Sie schreiben öfter zum Heim, und die sagen es nicht. Mit der GEZ und Krankenkasse abmachen, dass man die Post zu euch schicken soll. Dann kann man Rückwirkend immer aktuell erneuern. Ist sie dann befreit bekommt sie das Geld was sie bezahlt hat zurück. Bloß nichts verschenken. Und wenn sie noch keine Stufe hat, sofort einen Antrag bei der Kasse schicken lassen ausfüllen und zurückschicken. Sie wird dann untersucht ob sie die Stufe 1 bekommt. Hat sie die, kann man auch auf 2 erhöhen, aber Achtung. Das kostest mehr wenn sie im Heim ist, weil der Aufwand höher ist.Das würde ich dann lieber lassen. Stufe 1 reicht völlig aus. Wenn sie zu Hause bei euch lebt, ja dann würde sich das lohnen, dann bekommt ihr das Pflegegeld, was nicht als Lohn angerechnet wird. Geht das denn nicht? Ist der gleiche Weg mit Bank und allem.Ihr könnt dann noch mit ihr abmachen, was sie euch noch zusätzlich von der Rente abgeben könnt. Das macht man dann unter sich aus wieviel sie abgeben kann und will. Wenn du die Betreuerin bist, und nicht arbeitset, hättest du ja Zeit, vorausgesetzt ihr habt Platz oder sie hat ein haus wo ihr mit einzieht. Denn dann bekommt die Betreuerin die Hälfte des Pflegegeldes in die Rentenkasse einbezahlt und zwar extra. Das wird nicht abgezogen. So haben wir es gemacht, bis mein Vater ins Heim mustte. Ich konnte ihn nicht mehr pflegen, weil ich wieder voll arbeite. Wie gesagt, setze selbst ein Schreiben auf wenn ihr das übernhemen wollt. Gerichtlicht ist nicht erforderlich. Nur wenn ihr es nicht annehmen wollt, dann muss ein Betreuer bestellt werden beim Amtsgericht. Der muss dann für alles sorgen, was sie leider nicht rechtens machen, jedenfalls die meisten. Die kassieren nur und geben auch ungerne Auskunft was noch auf der Bank ist.

LG: Paula - Paul

Koralina 
Fragesteller
 13.12.2010, 10:39

hallo Vielen Dank für Deine Aufschlussreiche Antwort, das ist mehr, als wir je vom Heim zu erfahren bekommen haben, speziell die finazielle Frage, wie es denn weitergeht, wenn ihr Guthaben aufgebraucht ist, denn das ist nicht mehr sehr viel. ca 12000 € und wie lange das reicht, kann man sich an einer Hand ausrechnen, bei einer monatlichen Rechnung von etwas über 3000 €. Ich würde Dir gerne ausführlicher antworten, aber das würde hier den Rahmen sprengen, zumal ich auch noch einige Nachfragen hätte.

LG Koralina

Hallo Karalin. Vielen Dank für deine libe Antwirt und den Lob. Dann nehme doch meine Freundschaft an, wenn ich dir mehr und bessere Audkunft geben konnte als das Heim. ja, in der Tat sie wissen nicht viel, wissen aber wie die Kaffeemaschine angeht.

Dann können wir privat schreiben und du kannst alles fragen, in der Hoffnung, dass ich euch helfen kann. LG:Paula -Paul

Eine handschriftliche Vollmacht langt auch, Und ihren Ausweis kopieren oder besser gleich das Original mitnehmen.

Koralina 
Fragesteller
 12.12.2010, 05:54

Gut, ich werde das Formular ausdrucken und mein Mann kann sie das heute unterschreiben lassen. Das Problem ist nur, dass ihr Ausweis, seit ungefähr August abgelaufen ist :-( weil sie es ja auch nicht für nötig erachtet hat, ihn mal verlängern zu lassen. Aber wir werden es mal versuchen. Das Formuöar aus dem Internet ist direkt vom Bundesjustizministerium, also denke ich, ist es wohl das richtige Formular.

liegt denn das Heim so weit weg von der Bank? Wenn die alte Dame schon so lange Kunde der Bank ist, kann ich dort fragen, ob ein Angestellter mit dem Formular ins Heim kommt, da die Frau ja nicht mehr laufen kann. Das sollte doch wirklich kein Problem sein.

Koralina 
Fragesteller
 12.12.2010, 11:22

Nein, es ist eigentlich nur eine Querstrasse entfernt, aber ob die das machen? Käme auf einen Versuch an

Macht ganz schnell mit der dieser Kontovollmacht. Das ehe sonst "WER" auf das Konto zuzugreifen versucht und Euch die Kontrolle über das Geld der Mutter/Schwiegermutter entgeht und "weissderteibel" was mit dem Geld anfängt. Am besten wäre da eine sog. Generalvollmacht.