Erbengemeinschaft wollen Konto auflösen. Nur eine Person kann bei der Bank erscheinen, andere ist bettlägerig. Reicht der Bank die Vorsorgevollmacht?
Mutter, Tochter, Sohn. Sohn verstorben, Mutter und Tochter als Erbgemeinschaft auf dem Erbschein festgelegt. Mutter und Tochter sollen gemeinsam zur Bank um Konto des Sohnes/ Bruders aufzulösen. Geht nur leider nicht, die Mutter ist bettlägerig und wird von mir, ihrer Tochter gepflegt. Leider habe ich nur eine Vorsorgevollmacht und keine gesetzliche Vollmacht für meine Mutter, den Ämtern reicht das so, der Bank scheinbar nicht. Es ist kaum Geld auf dem Konto meines Bruders, ich will einfach nur das Konto kündigen, sonst werden die nächsten Kontoführungsgebühren fällig - ob das Geld dafür noch reicht - wer weiß. Einen solchen Tanz hatte ich mit dieser Bank ( VR ) schonmal, aus Kulanz der damaligen Filialleiterin ging es dann doch. Die Filialleiterin ist ausgewechselt und morgen beginnt der Tanz von vorne. Ich habe eine Kontovollmacht von und für Mutter seit 1996 !!! Trotzdem habe ich ein schlechtes Gefühl bei der Sache, da ich ja auch zur Erbgemeinschaft gehöre und vielleicht meine eigenen Interessen durchsetzen will. Was erwartet mich morgen bei der Bank ?
3 Antworten
hallöchen =))
in dem fall ist es wirklich was schwieriger.
Wenn deine Mutter soweit gesundheitlich vom Kopf her gesund ist, also keine Demenz oder Alzheimer hat, könntet Ihr es mit einer Vollmacht Seitens deiner Mutter versuchen. Sprich: Sie stellt dir im Zuge der Erbgemeinschaft eine Vollmacht aus, das sie mit der Auflösung des Kontos einverstanden ist. Vielleicht noch kurz mit einfügen das sie aus gesundheitlichen Gründen (da Bettlägerig) nicht selbst erscheinen kann. Wichtig ist, das sie eigenhändig unterschreibt!
Sollte sich die Bank auch damit quär stellen vielleicht einen Anwalt zu Rate ziehen.
Alles Gute!
LG Shellan
Das freut mich wirklich sehr für Euch! =)))
Schön das ich helfen konnte =))
Alles Liebe und Gute für Euch =))
LG
Shellan
Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Die Auflösung/Kündiung des Kontos kann selbstverständlich auch schriftlich erfolgen. Von der Bank das entsprechende Formular abholen ( es ginge natürlich auch durch einfaches schreiben.) , alle Erben unterscheiben, wieder bei der Bank abgeben.
Banken müssen Vorsorgevollmachten akzeptieren. Da gibt es gar keine Frage: http://www.erbfix.de/2016/07/bank-muss-vorsorgevollmacht-akzeptieren.html
Ich danke Dir vielmals, genau das hat den Stein ins Rollen gebracht. Diese von mir formulierte Vollmacht und die eigenhändige Unterschrift meiner Mutter haben mich endlich das Konto auflösen lassen. Ohne diesen Zettel wäre ich ohne Erfolg nach Hause gefahren. Ich bin Dir unendlich dankbar.