Vollmacht zum abheben von Geldgeschenk?

6 Antworten

Die einfachere Lösung wäre, dem Kind eine Betreuungsvollmacht auszustellen, gültig ab Volljährigkeit, für den Fall, dass man vorübergehend oder auf Dauer nicht geschäftsfähig ist.

Allerdings darf man nicht soviel Geld verschenken, dass  man selber zum Sozialfall wird .. also egal was man unterschrieben hat, wenn das Geld für Pfege benötigt wird, kann sogar die Schenkung der letzen 10 Jahre zurückgefordert werden.

Ansonsten: wenn ein grosses Vermögen vorliegt, und andere Erben vorhanden sind, die nicht gleich bedacht werden sollen, dann sollte man sich überlegen, ein notarielles Testament inc, Versorgungs- und Betreuungsvolĺmacht zu erstellen. 

So eine Kontovollmacht kann einer weiteren Person offiziell bei der Bank eingeräumt werden. Die Banken haben für so etwas spezielle Vordrucke/Formulare. Meine Mutter hat auch eine über mein Konto, ich musste lediglich das Formular gegenzeichnen.

solch ein Formular wurde schon ausgefüllt, doch darf man denke ich nicht alles machen was man möchte mit diesem Geld, wenn man keine erlaubnis dazu hat. Vorallem wenn man geistig nicht mehr anwesend wäre, wird mein Kind bestimmt nachweise brauchen wo das Geld hingegangen ist...

Ich habe auch 2 Enkelkinder für die ich je  ein Spendenkonto eingerichtet .
Da mein Freund Notar ist hat er mich Beraten, und einen Entwurf aufgesetzt. Ich habe mit den Eltern auch die  Vereinbarung getroffen, das die  die nicht am 18. Geburtstag, alles auf den Kopf hauen können.
Beispiel Führerschein geht. Verprassen geht nicht.
Auch ein Freund muss den Notar nach der Gebührenordnung bezahlen.

Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland

Bley 1914

Richte doch einfach einen Dauerauftrag auf sein Konto ein. Fertig.

Für solche Fälle erteilt man dann seinem Kind eine notariell beurkundete Generalvollmacht.

Heißt das nun das meine Vollmacht die ich erteilen würde nicht gelten würde?

@Schwumpel

Es kann u.U. passieren, dass diese im Falle einer notwendig werdenden gesetzlichen Betreuung angezweifelt wird.