Vollmacht zum abheben von Geldgeschenk?
Hallo,
ich möchte meinem Kind einen monatlichen Betrag (sagen wir 1000€) schenken, eine Kontovollmacht bei der Bank wurde an mein Kind schon erteilt. Wenn ich nun alt bin und geistig nicht mehr fit, möchte ich das mein Kind weiterhin den monatlichen Betrag erhält, reicht es aus wenn ich nun eine Vollmacht an mein Kind erteile das es den monatlichen Betrag abheben darf und für sich behalten darf?
Danke für die Antwort!
6 Antworten
Die einfachere Lösung wäre, dem Kind eine Betreuungsvollmacht auszustellen, gültig ab Volljährigkeit, für den Fall, dass man vorübergehend oder auf Dauer nicht geschäftsfähig ist.
Allerdings darf man nicht soviel Geld verschenken, dass man selber zum Sozialfall wird .. also egal was man unterschrieben hat, wenn das Geld für Pfege benötigt wird, kann sogar die Schenkung der letzen 10 Jahre zurückgefordert werden.
Ansonsten: wenn ein grosses Vermögen vorliegt, und andere Erben vorhanden sind, die nicht gleich bedacht werden sollen, dann sollte man sich überlegen, ein notarielles Testament inc, Versorgungs- und Betreuungsvolĺmacht zu erstellen.
So eine Kontovollmacht kann einer weiteren Person offiziell bei der Bank eingeräumt werden. Die Banken haben für so etwas spezielle Vordrucke/Formulare. Meine Mutter hat auch eine über mein Konto, ich musste lediglich das Formular gegenzeichnen.
solch ein Formular wurde schon ausgefüllt, doch darf man denke ich nicht alles machen was man möchte mit diesem Geld, wenn man keine erlaubnis dazu hat. Vorallem wenn man geistig nicht mehr anwesend wäre, wird mein Kind bestimmt nachweise brauchen wo das Geld hingegangen ist...
Ich habe auch 2 Enkelkinder für die ich je ein Spendenkonto eingerichtet .
Da mein Freund Notar ist hat er mich Beraten, und einen Entwurf aufgesetzt. Ich habe mit den Eltern auch die Vereinbarung getroffen, das die die nicht am 18. Geburtstag, alles auf den Kopf hauen können.
Beispiel Führerschein geht. Verprassen geht nicht.
Auch ein Freund muss den Notar nach der Gebührenordnung bezahlen.
Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland
Bley 1914
Richte doch einfach einen Dauerauftrag auf sein Konto ein. Fertig.
Für solche Fälle erteilt man dann seinem Kind eine notariell beurkundete Generalvollmacht.
Es kann u.U. passieren, dass diese im Falle einer notwendig werdenden gesetzlichen Betreuung angezweifelt wird.
Heißt das nun das meine Vollmacht die ich erteilen würde nicht gelten würde?