Muss die Bank die Generalvollmacht anerkennen?

7 Antworten

Banken akzeptieren nur ihre eigenen Vollmachten. Sie dürfen es gesetzlich zwar nicht, tun es aber. Eine Möglichkeit wäre, die Bank zu verklagen.

Doch warum ist im Vorfeld keine Bank- oder Konto-Vollmachten gestellt worden? Diese hätte unnötige Streiterien vermieden.

Im Zeitalter des Online-Banking ist es allerdings auch möglich, Bankgeschäfte über das Internet zu erledigen.

Ich weiss, dass Banken selbst Formulare haben, mit denen man bevollmächtigen kann. Die erkennen sie an, eine notarielle Vollmacht auch, aber "selbstgemachte" oft nicht.

Es gibt die Möglichkeit, eine Vollmacht die die Bank euch zur Verfügung stellt (bankintern) zu bekommen, die nach Australien zu schicken und dort beglaubigt unterschreiben zu lassen und dann zurückschicken. Wobei mir nicht klar ist, wieso nicht von dort aus die Geldgeschäfte geregelt werden können, über onlinebanking oder ähnliches.

Das Verhalten der Bank erscheint mir korrekt, auch wenn es jetzt gerade für euch nicht praktisch ist. Ich würde, wenn die eine einfache Lösung vorschlagen, diese auf alle Fälle annehmen, damit die Zusammenarbeit auch funktioniert und kein Konflikt entsteht. Hauptsache ihr könnt alles in eurem Sinn regeln.

Hallo,

für Banken sind selbstverfasste Vollmachten ein rechtlich unwägbares Abenteuer. Sie können weder beurteilen ob der Vollmachtgeber die Vollmacht selbst unterschrieben hat und unter welchen Umständen dies passiert ist.

Bei einer telefonischen Bestätigung muss Deine Tochter schon sehr gut bekannt sein. Außerdem müssen Kreditinstitute Kontobevollmächtigte entsprechend legitimieren, in einer Datei Speichern und diese Tatsache auch an eine Behörde melden.

Also ob die Bank die Vollmacht anerkennt ist Glückssache. Es ist in jedem Fall günstiger eine "normale" Bankvollmacht bei der Bank direkt zu erteilen.

Unabhängig davon müsstest Du bei - jeder - Nutzung der Vollmacht diese auch im Original vorlegen, denn die Vollmacht könnte in der Zwischenzeit entzogen worden sein.

Insgesamt eine Gruselige Konstellation.

Schöne Grüße

Hi! Ganz grundsätzlich verhält sich die Bank hier absolut richtig - das hättet ihr (sie!) vorher mit der Bank vereinbaren müssen und darüber solltet ihr euch nicht ärgern, das dient letztendlich eurem Schutz. Von der pragmatischen Seite versucht mal folgendes: wenn sie Onlinefreischaltung hat soll sie über den abgesicherten Bereich und mit tan-autorisierung einen entsprechenden Vollmachts-Auftrag erteilen - damit hat sie sich legitimiert und die bank kann eventuell hier tätig werden und eine vollmacht für dich anlegen. ggf. mal mit der Bank abstimmen. Gruss Don

Danke an alle, die geantwortet haben. Die Bank erkennt die Generalvollmacht inzwischen an, nachdem meine Tochter die Existenz einer solchen über Telefon bei ihrer Beraterin bestätigt hat. Demnächst wird also im Vorfeld das zu beachten sein, dass man nur die eigenen Formulare akzeptiert ... Hoffentlich kommen nicht andere auch noch auf diese umstrittene Idee ... Jedes Amt, jede Behörde etc. mit eigenen Formularen. Gib einem Deutschen ein Blatt Papier und einen Stempel und er eröffnet ein Büro.