Kontoauszugscheck durch die Wohngeldstelle?

2 Antworten

Kommt drauf an. Wurden bei der Wohngeldbewilligung Unterhaltszahlungen vom Einkommen abgesetzt, sind bei der Weiterleistung regelmäßig die Kontoauszüge des gesamten abgelaufenen Bewilligungszeitraums vorzulegen.

Ansonsten sind zur Beantragung von Wohngeld aktuelle Kontoauszüge z. B. über die Mietzahlung beizubringen.

Für die Vergangenheit erfolgt eine Anforderung von Kontoauszügen, wenn Grund zu der Annahme besteht, das Einkommen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig angegeben wurde.

Kommt auf den Grund an, wenn der Verdacht besteht, dass Wohngeld zu unrecht bezogen wurde, dann alle aus den vergangenen Bewilligungszeiträume. Eine Neuberechnung kann auch noch 10 Jahren erfolgen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung