Ist es rechtens dass Jobcenter STÄNDIG Kontoauszüge verlangen darf (rückwirkend) wegen Krankengeld. Obwohl die Leistung der KK ein TS ist, sich nicht verändert?
Wie in der Frage schon beschrieben, verlangt das Jobcenter ständig Kontoauszüge rückwirkend wegen Krankengeld Eingängen. Ich war immer Kooperativ aber langsam platzt mir die Hutschnur. Was mich langsam wahnsinnig macht, da dass Krankengeld ja nicht mehr noch weniger wird, da es ein Täglicher Satz ist. Zudem Verlangen sie gerade ebenso die Eingänge von Unterhaltszahlungseingängen von 8/2016 bis jetzt?! Kann ich ein Schreiben aufsetzen in welchem ich noch einmalig den Täglichen Satz der Krankenkasse aufgeführt habe und damit um somit Beendigung der ständigen Kontoauszugforderungen zu verlangen? Wer bitte kräht nach den Ausgaben welche ich zum Kopieren dieser Unnötigen Unterlagen habe? Ich habe nun begonnen die Unterlagen per Mail zu schicken, jedoch erhalte ich keine Eingangsbestätigungen o.ä
:D Sorry is bisschen viel ... trotzdem wäre ich über Antwort dankbar ;)
LG Elli
4 Antworten
das ist völlig normal. für jeden eingang an einkommen ist auf verlangen ein kontoauszug vorzulegen. in der regel wird das eigentlich selbständig vom he gemacht, manchmal braucht es eben eine aufforderung. es geht dabei um den zeitpunkt des zuflusses.
Der Tagessatz ändert sich nicht, aber der Zahlungseingang kann im Gegensatz zum Gehalteingang deutlich variieren, weil Krankengeld nicht nach Ablauf eines Monats gezahlt wird, sondern nach "Ablauf" einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Für die Anrechnung kommt es auf das Zuflussdatum des Krankengeldes an (§ 11 Abs. 2 SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html ), deshalb musst du den genauen Zahlungseingang regelmäßig nachweisen.
Was die Zahlungseingänge von Unterhalt angeht: Gehen die Zahlungseingänge eventuell aus den schon von dir eingereichten Kontoauszügen hervor? Dann könntest du darauf hinweisen und müsstest die Kopien nicht noch mal einreichen.
Mal eine Produktive Antwort mit welcher ich was anfangen kann! Danke
Sicher hat das Jobcenter das Recht deine Kontoauszüge zu kontrollieren.
Bei der Berechnung der Leistungen geht es nach dem Zuflussprinzip, also dem Zeitpunkt ab welchem dir die Leistungen auf deinem Konto zur Verfügung standen.
Aber ich denke das da in der Vergangenheit etwas vorgefallen ist, das den zuständigen Sachbearbeiter dazu veranlasst die Zahlungseingänge auf deinem Konto zu kontrollieren.
Außerdem hast du eine Mitwirkungspflicht. Du bekommst Geld vom Staat und da bist du verpflichtet die angeforderten Nachweise zu liefern. Wenn du Vollzeit arbeiten gehst und nicht mehr auf Arbeitslosengeld 2 angewiesen bist, dann kannst du tun und lassen was du willst.
Sicher kann das Jobcenter jederzeit Unterlagen anfordern um zu kontrollieren ob der Antragsteller korrekte Angaben gemacht hat oder nicht.
Bei einem Weiterbewilligungsantrag ist es normalerweise auch so, das man zu den jeweiligen Angaben in dem Formular auch entsprechende Nachweise einreicht. Werden diese nicht eingereicht, dann darf das Jobcenter diese auch anfordern.
Und das ist auch richtig so!
Ein Kriterium für die Beantragung von Arbeitslosengeld 2 ist das die antragsstellende Person hilfebedürftig im Sinne des SBG II ist. Und diese Hilfebedürftigkeit muss er unter Umständen auch immer wieder, auch währende des laufenden Bezugs der Leistungen, nachweisen.
da hier keiner weiss, wieso das "ständig" verlangt wird, kann dir das auch keiner beantworten. aber kooperativ musst du schon sein.. und sicher erstattet man dir auch deine kosten, sofern du diese nachweisen kannst.....
Die Mitwirkunspflicht besteht nur, soweit diese Notwendig ist. Es ist kein Freibrief für das Jobcenter einfach grundlos irgendetwas fordern zu können.