Bis zu welchem Monat in der Vergangenheit kann das Jobcenter Kontoauszüge verlangen?

3 Antworten

Kontoauszüge sind grundsätzlich 10 Jahre lang aufzubewahren. Ob das Jobcenter aber so weit zurückliegende Kontoauszüge einsehen möchte, ist eher unwahrscheinlich, hätte allerdings vermutlich die Berechtigung dazu, wenn die Maßnahme begründet wäre.

3 Monate, bei Verdacht auf Betrug auch länger zurückliegend. Eigentlich müsstest du aber nur die Kontoauszüge des jetzigen Monats vorlegen, da nur das für die Antragsstellung relevant ist, da Geld bis zum 1. des Antragmonats ausgezahlt wird.

In der Regel verlangen sie, zumindestens bei uns in Hessen, 3 Monate rückwirkend. 

Ist aber schon einpaar Jahre her.. wie es heute ist weiß ich nicht.. ändert sich ja ständig alles.. 

Bei uns in Hessen sind es bei Erstantrag 3 Monate und beim Folgeantrag 1 Monat und das ist seit 10Jahren so

@herzilein35

Bei uns in darmstadt wird auch beim Folgeantrag 3 monate verlangt.