Darf die ARGE Kontoauszüge von einem nicht mit Mitglied verlangen?

7 Antworten

Da deine Mutter und deine Schwester in einem Haushalt leben, werden sie als Bedarfsgemeinschaft angesehen. In so fern, ist es völlig richtig, dass ihr Einkommen zum Haushaltseinkommen hinzugerechnet wird.

VirtualSelf  30.06.2014, 16:46

Bitte einfach ma § 7 Abs. 3 und 3a SGB II lesen und nicht zu Fragen äußern, von denen du offenkundig nichts verstehst.

Sobald die Schwester ihren Bedarf aus eigenem Einkommen und Vermögen decken kann, ist eine BG mit Mutter formal vollkommen ausgeschlossen.

Und selbst innerhal einer BG, darf das Erwerbseinkommen des Kindes nicht bei Eltern angerechnet werden.

Autsch, das ist böse!

Sobald eine Person die in einer Wohnung lebt H4 bezieht, gillt im normalfall die ganze Wohnung als Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, das Einkommen von allen wird zusammengezählt, und dann wird geschaut ob die "Gemeinschaft" Anspruch auf H4 hat.

Eine Ausnahme sind WG's, wobei dann aber auch der Nachweis erbracht werden muss, das es sich um eine WG handelt, was bei der eigenen Familie schwer wird.

Anderes Beispiel: Zieht ein Paar zusammen und einer der beiden erhält H4, wird das Gehalt des anderen automatisch angerechnet.

Wie lang geht deine Schwester denn schon arbeiten? Denn je nachdem wie lang könnte deine Mutter echt ein Problem bekommen! Schlimmstenfalls will die Arge nämlich das zuviel gezahlte Geld zurück haben, und das auch schon mal über Jahre!

LG Deamonia

Darf die ARGE überhaupt die Kontoauszüge von meiner Schwester verlangen?

Jein.

Deine Schwester muss dann - und nur dann - ihr Einkommen nachweisen, wenn sie noch Kindergeld erhält, für das die Mutter die Berechtigte ist.

Ansonsten gilt: das Erwerbseinkommen der Schwester darf NICHT bei der Mutter angerechnet werden, es sei denn, die Schwester unterstützt die Mutter nachweislich - und diesen Nachweis hat das Jobcenter zu erbringen.

Stellt das JC die Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II an (google!), kann die Mutter der durch eine einfache wahrheitsgemäße Erklärung widersprechen, da die Schwester ihr nach BGB-/Unterhaltsrecht nicht unterhaltspflichtig ist.

Es ist in diesem Moment eine Lebensgemeinschaft und die Arge darf das. Es könnte sogar sein, dass Deine Mutti dann gar keine Bezüge mehr erhält, wenn Deine Schwester genug verdient. Und das ist eine sehr niedrige Grenze.

deine mutter und deine schwester bilden eine bedarfsgemeinschaft! also meiner meinung nach darf das das jobcenter. ihr einkommen wird angerechnet.

VirtualSelf  30.06.2014, 16:45

Bitte einfach ma § 7 Abs. 3 und 3a SGB II lesen.

Sobald die Schwester ihren Bedarf aus eigenem Einkommen und Vermögen decken kann, ist eine BG mit Mutter formal vollkommen ausgeschlossen.