Kontoauszüge des verstorbenen Vaters

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Der Vater hatte sicher monatliche Leistungen ans Altenheim zu zahlen, falls Guthaben auf seinem Konto war. Über Kontobewegungen müssen die Vormünder auf Verlangen Auskunft geben; die Bank selbst unterliegt der Schweigepflicht.

diddi49 
Fragesteller
 15.09.2012, 15:02

O.K. das verstehe ich aber müßten die 2 Vormünder nur als Beispiel auch meinem Neffen oder meinem Nachbarn oder nur uns Geschwistern Auskunft geben,ein Testament gtibt es wohl nicht es sei denn die haben es verschwinden lassen

muß uns seine Bank auf verlangen Bankauszüge der letzten Jahre zur Verfügung stellen.

NEIN. Aber die "2 Bevollmächtigten" sind auskunftspflichtig.