Kontoauszüge des verstorbenen Vaters
Hallo mein Vater ist vor kurzen gestorben,meine Mutter schon vor ca.3 Jahren.Wir sind noch 5 Kinder die nicht alle ein gutes Verhältnis zueinander haben.2 Kinder hatten die Vormundschaft und auch Bankvollmacht.Nun sind wir anderen 3 Kinder der Meinung oder haben den Verdacht das diese 2 Bevollmächtigten sich an seinen Erspanissen zu Lebzeiten bereichert haben.Wir sind alles Leibliche Kinder und haben nun die Frage an Euch haben wir die Möglichkeit oder besser gesagt, muß uns seine Bank auf verlangen Bankauszüge der letzten Jahre zur Verfügung stellen.Orginale werden nartürlich nicht vorhanden sein aber Kopien wären ja genauso gut um alles nach zu verfolgen. Vater lebte im Altenheim und lag nur noch im Bett und konnte also selbst gar kein Geld mehr ausgeben. Über hilfreiche Antworten wären wir sehr dankbar. Gruß diddi49
3 Antworten
Der Vater hatte sicher monatliche Leistungen ans Altenheim zu zahlen, falls Guthaben auf seinem Konto war. Über Kontobewegungen müssen die Vormünder auf Verlangen Auskunft geben; die Bank selbst unterliegt der Schweigepflicht.
O.K. das verstehe ich aber müßten die 2 Vormünder nur als Beispiel auch meinem Neffen oder meinem Nachbarn oder nur uns Geschwistern Auskunft geben,ein Testament gtibt es wohl nicht es sei denn die haben es verschwinden lassen
Für die Bank benötigt Ihr einen Erbschein (→ http://www.erbrecht-heute.de/Erbschein-beantragen.html). Sie wird Bearbeitungsgebühren verlangen, dessen Höhe vorab geklärt werden sollte.
muß uns seine Bank auf verlangen Bankauszüge der letzten Jahre zur Verfügung stellen.
NEIN. Aber die "2 Bevollmächtigten" sind auskunftspflichtig.