Erbschein heimlich beantragen?
Hallo zusammen mein Vater ist gestorben. Übrig sind wir (3 Kinder) und Mutter. Ich weiss dass Papa immer wollte, dass das Geld erst geteilt wird, wenn auch Mutter tot ist. Leider hat er das nur mündlich gesagt. Meine Schwester möchte den Erbschein beantragen, obwohl Mutter noch lebt. Aber Papa wollte es nicht so. Jetzt ist meine Frage: Kann meine Schwester mit meiner Mutter ein Erbschein beantragen wenn ich nicht unterschreibe? Es ist ja nicht so, dass ich das Erbe abgeschlagen habe, sondern ich möchte damit bewirken dass sie es nicht beantragen kann, so dass sie noch warten müssen. Mein Bruder sieht es auch so wie ich. Er möchte auch den Willen von Papa durchsetzen, weil Mutter und Schwester ihn zu lebzeiten, leider sehr schlecht behandelt haben. Was meint ihr, kann sie es ohne meiner Unterschrift beantragen oder denkt man dann ich hätte das Erbe abgeschlagen? Ich weiss dass man ohne alle Unterschriften nichts machen kann. Ob das stimmt?
6 Antworten
ohne Testament kann jeder der Kinder incl. der Frau einen Erbschein beantragen; ihr seid eine Erbengemeinschaft
ausgehen kann es folgendermaßen: die Frau erbt 50%, die Kinder die übrigen zu je einem 1/3.
so ist es, ohne Testament gilt die Erbrangfolge
anders bei einem sogenannten Berliner Testament - da kann ein Kind trotzdem seinen Pflichtteil fordern, das ist in Bar auszuzahlen
mündliche Absprachen haben keine Relevanz
Sicher geht das auch ohne Deine Unterschrift. Gibt dann halt einen Teilerbschein.
Wenn Dein Vater das so gewollt hätte, dann hätte er ein Testament geschrieben.
Hat er nicht. Damit erklärt er sich mit der gesetzlichen Regelung einverstanden.
Somit kann jeder Erbe seinen gesetzlichen Erbteil beanspruchen.
Macht ihr das nicht - euer Problem.
Lass doch deine Schwester einen Erbschein beantragen. Da steht auch nichts anderes drin als im BGB und zwar die gesetzliche Erbfolge.
Um ihren Erbanspruch geltend zu machen, braucht deine Schwester eure Unterschrift nicht. Scheinbar hat sie ja nicht vor, darauf zu verzichten.
Was bringt dir das ausser streit? Dein vater wollte, dass das erbe erst geteilt wird, wenn auch deine mutter gestorben ist. Du schreibst selbst, dass deine mutter mit dem handeln deiner schwester einverstanden ist. Wenn ihr jetzt schon teilt, ist doch nur deine mutter „benachteiligt“.
Daher verstehe ich deine frage nicht ganz...
Es geht einfach auch darum, dass wenn es jetzt gemacht wird, Mutter verbissen darauf besteht ihren Anteil zu bekommen. Ist eben das, was mein Vater nicht wollte. Und deshalb dachte ich, ich könnte ohne meiner Unterschschrift, den Antrag auf ein Erbschein verzögern.
Grundsätzlich verstehe ich dich schon. Aber deine mutter bekäme doch (wenn es nach dem letzte willen deines vater gehen würde) jetzt schon alles. Also sie hat schon mal nichts davon. Oder meintest du deine schwester?
Weil dein vater kein seinen wunsch nicht schriftlich festgehalten hat, gilt nun die gesetzliche erbfolge und deine schwester kann auf ihrem teil bestehen.
Darum mein rat, versucht euch zu einigen. Dein vorhaben bringt Dir letztendlich nur ärger.
Besondere Handlungsfähigkeit verschafft ein solcher Teilerbschein dem Miterben nicht, da er für Verfügungen über einzelne Nachlasswerte in jedem Fall auf die Zustimmung der weiteren Mitglieder der Erbengemeinschaft angewiesen ist.
also bei 3 Kindern je 1/6 tel. und die Mutter 3/6 tel.