Erbschein heimlich beantragen?

6 Antworten

ohne Testament kann jeder der Kinder incl. der Frau einen Erbschein beantragen; ihr seid eine Erbengemeinschaft

ausgehen kann es folgendermaßen: die Frau erbt 50%, die Kinder die übrigen zu je einem 1/3.

adelaide196970  16.03.2020, 19:58

also bei 3 Kindern je 1/6 tel. und die Mutter 3/6 tel.

peterobm  16.03.2020, 20:03
@adelaide196970

so ist es, ohne Testament gilt die Erbrangfolge

anders bei einem sogenannten Berliner Testament - da kann ein Kind trotzdem seinen Pflichtteil fordern, das ist in Bar auszuzahlen

mündliche Absprachen haben keine Relevanz

Sicher geht das auch ohne Deine Unterschrift. Gibt dann halt einen Teilerbschein.

Wenn Dein Vater das so gewollt hätte, dann hätte er ein Testament geschrieben.

Hat er nicht. Damit erklärt er sich mit der gesetzlichen Regelung einverstanden.

Somit kann jeder Erbe seinen gesetzlichen Erbteil beanspruchen.

Macht ihr das nicht - euer Problem.

Lass doch deine Schwester einen Erbschein beantragen. Da steht auch nichts anderes drin als im BGB und zwar die gesetzliche Erbfolge.

Um ihren Erbanspruch geltend zu machen, braucht deine Schwester eure Unterschrift nicht. Scheinbar hat sie ja nicht vor, darauf zu verzichten.

Was bringt dir das ausser streit? Dein vater wollte, dass das erbe erst geteilt wird, wenn auch deine mutter gestorben ist. Du schreibst selbst, dass deine mutter mit dem handeln deiner schwester einverstanden ist. Wenn ihr jetzt schon teilt, ist doch nur deine mutter „benachteiligt“.

Daher verstehe ich deine frage nicht ganz...

Pasquale472 
Fragesteller
 24.04.2019, 00:12

Es geht einfach auch darum, dass wenn es jetzt gemacht wird, Mutter verbissen darauf besteht ihren Anteil zu bekommen. Ist eben das, was mein Vater nicht wollte. Und deshalb dachte ich, ich könnte ohne meiner Unterschschrift, den Antrag auf ein Erbschein verzögern.

baerenhausen  24.04.2019, 09:05

Grundsätzlich verstehe ich dich schon. Aber deine mutter bekäme doch (wenn es nach dem letzte willen deines vater gehen würde) jetzt schon alles. Also sie hat schon mal nichts davon. Oder meintest du deine schwester?

Weil dein vater kein seinen wunsch nicht schriftlich festgehalten hat, gilt nun die gesetzliche erbfolge und deine schwester kann auf ihrem teil bestehen.

Darum mein rat, versucht euch zu einigen. Dein vorhaben bringt Dir letztendlich nur ärger.

Besondere Handlungsfähigkeit verschafft ein solcher Teilerbschein dem Miterben nicht, da er für Verfügungen über einzelne Nachlasswerte in jedem Fall auf die Zustimmung der weiteren Mitglieder der Erbengemeinschaft angewiesen ist.