Übergangsgeld wurde falsch berechnet?

3 Antworten


Habt ihr keinen Bescheid bekommen? Hier kannst du aber auch nachlesen: http://www.trz-siegele.de/downloads/reha4002.pdf

Das Übergangsgeld wird auch nicht vom letzten Verdienst sondern von der Bemessungsgrundlage des ALG 1 berechnet und wenn nicht alle Unterlagen vorliegen gibt es auch nur 68% davon. Bei 1250 Euro ALG 1 sind 68% eben nur 850 Euro Übergangsgeld.

Ihr müsst da auch angeben das ihr Kinder habt, dann sind es 75%.

Habt ihr denn vorher keinen Bescheid bekommen,der ist doch in der Regel früher da als Geld auf dem Konto ?

Wenn der DRV - alle relevanten Daten und Nachweise vorliegen,dann steht deinem Mann auch mehr zu als sein vorheriges ALG - 1,nämlich 8 % mehr,aber nicht von seinem ALG - 1 berechnet,sondern vom relevanten Bruttoeinkommen das zur Berechnung des ALG - 1 heran gezogen wurde.

Hat er denn auch einen vollen Monat die Umschulung gemacht,wenn nicht gibt es ja nur anteilig gezahlt ?

Sollte er einen Monat voll haben,dann bleibt nur fristgerecht ein schriftlicher Widerspruch und der Bitte zu erklären warum es so wenig ist,wenn es aus dem Bescheid nicht hervor geht.

Wenn er durch Kind / er 67 % ALG - 1 Anspruch hatte,dann müssten es jetzt normalerweise 75 % sein.

Bescheid nicht gekommen. Geld gestern auf Konto entdeckt. Steht dabei Zeitraum ganzer April. Er hat am ersten mit der Umschulung begonnen. Das passt irgendwie nicht zusammen.....DRV hat letzten Arbeitgeber extra was ausfüllen lassen. Ich verstehe es nicht.

@iwanmichael

Am besten ruft ihr mal an und fragt nach was da los ist,einen Widerspruch könnt ihr dann nach Erhalt des Bescheides immer noch einlegen !

Kann natürlich auch sein das es nur ein Teilbetrag ist,deshalb ist wahrscheinlich der Bescheid auch noch nicht da,weil der Antrag noch nicht abschließend bearbeitet wurde.

Erstmal schwachsinnig die Antworten. Mein Mann geht arbeiten. Er schult um. 68 Prozent sind es nicht mal. Und zusätzlich geht es nach dem vorherigen Lohn. Diesen wollte die Drv extra sehen. Also bitte sachlich bleiben.