Kontennachweis zur Anlage EÜR?

2 Antworten

Womit hast du dir EÜR erstellt?

Ein kontennachweis kommt aus dem Rechnungswesen und ursprünglich eher aus der doppelten Buchführung. In der Bilanz und GuV werden die verschieden Konten entsprechend zu Positionen der Bilanz oder Gewinn und Verlust Rechnung zusammengefasst.

Ähnliches gilt im Grunde auch in der Anlage EÜR. Sofern man die mit einem entsprechenden Buchführungs Programm erstellt hat, sollte es da ein Menüpunkt Kontennachweis geben

Hast du die nicht Buchführungs Programm erstellt hast du doch sicherlich excel Tabellen oder ähnlich aus denen sich die Werte der EÜR ergeben oder?
Das Finanzamt will letztens nichts anderes als eine detailliere Aufstellung wie die Zahlen in der Anlage EÜR zustande kommen

thomashorst 
Fragesteller
 10.02.2022, 14:35

Habe es über Elster gemacht die EÜR. Ok perfekt

Stefan1248  10.02.2022, 14:46
@thomashorst

Also kein Buchführungsprogramm. Dann mache das entsprechend mit excel Tabellen

kegus  10.02.2022, 14:36
Das Finanzamt will letztens nichts anderes als eine detailliere Aufstellung wie die Zahlen in der Anlage EÜR zustande kommen

Genau darum geht es.

Hin und wieder wirft das Veranlagungsprogramm einen Hinweis aus, dem der Bearbeiter dann nachgehen muss. Dazu benötigt er oft mehr Informationen, als er aus der EÜR sehen kann. Daher die Anforderung z. B. eines Kontennachweises.

Wahrscheinlich hast du Angaben gemacht, die nicht nachvollziehbar sind (Barzahlungen?)

thomashorst 
Fragesteller
 10.02.2022, 14:02

Waren keine Barzahlungen nur Einnahmen und Ausgaben aufgelistet.

DerHans  10.02.2022, 14:06
@thomashorst

Dann muss der Zahlungsfluss über dein Konto ja nachvollziehbar sein.

kegus  10.02.2022, 16:21

Unter welcher Rubrik sind Barzahlungen in der EÜR sichtbar? Meines Wissens geht die Zahlungsmethode aus der Gewinnermittlung nicht hervor.

DerHans  10.02.2022, 17:52
@kegus

Scheinbar gibt es Posten, für die es keine Belege gibt.

kegus  10.02.2022, 20:29
@DerHans

ähem... der Steuerpflichtige reicht eine Steuererklärung und eine EÜR ein, Belege nur nach Anforderung. Das Finanzamt will keinen Kontoauszug vom Bankkonto, sondern einen Kontennachweis aus der Fibu, wie Stefan1248 schon ganz richtig geschlussfolgert hat. Hier geht es noch nicht um einzelne Vorgänge, keinesfalls um Belege zu einzelnen Posten.