Finanzamt verlangt 25.000 Nachzahlung

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Wenn er sich nicht sich ist, sollte er Einspruch einlegen. Dafür gibt es Fristen, die er einhalten muss. Er kann auch beim Finanzamt anrufen und fragen, wie der hohe Wert zustande gekommen ist.

Manchmal ist es billiger, einen Anwalt zu konsultieren, als eine überhöhte Summe zu bezahlen.

Hallo zusammen, das Finanzamt verlangt von Melnem Vater eine Nachzahlung von 25.000 Euro

Herzlichen Glückwunsch - das ist doch ein Zeichen für wirtschaftlichen Erfolg.

Meln Vater ist selbständig und hat all seine Rechnungen,die er von Kunden erhalten hat, eingereicht

Was soll das FA mit Kundenrechnungen? Und was sollen Kundenrechnungen sein?

Er kann sich nicht erklären warum so eine hohe Summe entstanden Ist?

Das FA will eine EÜR oder eine korrekte Bilanz - je nach Art und Umfang des Geschäftsbetriebes. Die muss erstellt und eingereicht werden (Bringschuld des Unternehmers/Steuerpflichtigen). Hier ist aber noch nicht einmal klar, ob es sich um ESt oder nachzuentrichtende USt handelt.

Werden die Mitarbeiter und die Mieten für seinen Stellplatz nicht berürcksichtigt!?

Wenn diese entsprechend in der Gewinnermittlung korrekt aufgeführt sind als BA, schon.

Was droht ihm wenn er es nicht direkt Zahlen kann?

Die Pfändung, wenn er sich nicht umgehend beim FA meldet.

Kann er Einspruch einlegen?

Natürlich. Näheres siehe Rechtsbelehrung auf dem Steuerbescheid. Dies sollte umgehend erfolgen, und ebenso umgehend die Angelegenheit dem StB übergeben werden.

Vielleicht solltest du die Frage etwas präzisieren!? Um welche Steuerart geht es? Um welchen Zeitraum? Liegt eine Schätzung vor?

Außerdem dürfte ohnehin einigen durcheinander gehen, denn Kunden schicken normalerweise keine Rechnungen.

Bei der Summe ist auf jeden Fall ein Steuerberater hinzuzuziehen - und zwar unverzüglich; damit keine Fristen versäumt werden (je nachdem wann der Bescheid bei Deinem Vater eingegangen ist - die Einspruchsfrist beträgt ein Monat nach Bekanntgabe = Datum des Bescheides + 3 Tage + 1 Monat), sollte man erst einmal sicherheitshalber selbst schon vorab Einspruch einlegen (schriftlich, per Mail oder Fax) und Aussetzung der Vollziehung beantragen, falls ein Steuerberater nicht während der Einspruchszeit kontaktiert werden kann oder wenn es kurz vor Fristablauf ist).

Ansonsten wird der Steuerberater Einspruch einlegen.

Aber wirklich Achtung: das Einhalten der Einspruchsfrist ist von großer Bedeutung.

Der Einspruch braucht auch erst einmal nicht begründet werden (Hinweis:"Begründung folgt").

DerSchopenhauer  25.06.2014, 10:00

Wenn es "kurz vor knapp" ist, kannst Du auch das Datum des Bescheides mitteilen, dann wird Dir schon jemand das Fristende dann mitteilen - aber man sollte nicht bis zum letzten Tag warten...

Bei der Summe ist Kosten eines Anwalts billiger!