Umgangsrecht bei minderjährigen Kindern

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Hallo sabsa,

Ja & nein...es ist so: Wer Umgangsrecht hat kann während dieser Zeit selbst bestimmen wo sich das Kind aufhält und wer es betreut wenn er selbst keine Zeit hat. Umgangsrecht ist nicht übertragbar, aber man kann Jemanden mit der Betreuung des Kindes beauftrage. Er/Sie kann also sein Kind abholen zum Umgang und es dann zu den Großeltern bringen. In deinem Fall ist es allerdings etwas anders, denn er/sie wohnt nicht im gleichen Ort und würde das Kind somit also nicht mal nach der Arbeit sehen, ein kompletter Urlaub bei der Oma ist kein Umgang bzw. hat nichts mehr mit dem Umgangsrecht eines Elternteils zu tun. Ich gehe mal davon aus du stellst diese Frage weil du nicht möchtest das euer Kind zu den Großeltern geht. Warum nicht? Und wie steht das Kind zu den Großeltern? Möchte es hin? Wenn ja solltest du es zulassen, Großeltern sind auch wichtig für Kinder, du musst sie nicht mögen, nur das Kind. In seltenen Fällen können Großeltern auch ein eigenes Umgangsrecht geltend machen. Das ist immer dann der Fall wenn vor einer Trennung ein inniges Verhältnis zwischen Großeltern und Kind bestand, wenn sie z.B. Bezugspersonen waren oder sich täglich gesehen haben, weil sie im gleichen Haushalt wohnten oder sich täglich besucht haben. Wie ist die Lage bei euch?

Wenn beide das Sorgerecht haben wie kann einer ein Umgangsrecht haben?

Das musst Du den Richter fragen.

Ganz einfach - sie leben getrennt.

Das Umgangsrecht ist dazu da, dass der Kontakt des Kindes zu beiden Eltern nach einer Trennung erhalten bleibt. Das ist wichtig für das Kind und auch für beide Elternteile, die ja das gemeinsame Sorgerecht haben. Das gilt aber nur für die Eltern. Wenn der Vater sein Umgangsrecht nicht selbst nutzen kann, kann er es nicht auf die Großeltern übertragen. Damit hat er kein Recht, "Ersatzpersonen" für die Nutzung des Umgangsrechtes eigenständig festzulegen. Das geht nur mit der Zustimmung der Mutter.

Ja,klar,warum nicht?

Die Großeltern können sogar ein eigenes Umgangsrecht haben.

Ja, was das Kind in seiner Umgangzeit macht, bestimmt der Umgangselternteil.

das eigene Umgangsrecht wurde abgelehnt mit der Begründung: dazu sei Gelegenheit, wenn das Kind mit dem Elternteil Umgang hat

@sabsa

Das ist auch in Ordnung.