Darf Kind Mutter Zutritt in sein Zimmer verweigern?

8 Antworten

Nein natuerlich nicht! Deine Tochter ist erst 7 Jahre alt und ist sich vermutlich noch nicht einmal so wirklich im klaren dadrueber. Stell dir mal vor deine 7 jaehrige Tochter verweist dich des Zimmers und du weißt nicht was sie da drinne treibt! Ihr koennte ja sonst was passieren. Außerdem ist es auch dein Haus und nicht das deiner Tochter ;D Und ich muss aber sagen , dass ich das Verhalten deiner Mutter ziemlich mies finde. Sie sollte deine Tochter nicht gegen sich "aufhetzen". Und , dass seine Mutter mit deiner Tochter im Hochbett schlaeft finde ich ja total uebertrieben. Du solltest deiner Mutter auch mal sagen , dass es nicht so weiter gehen kann. Ich wuensche dir alles Gute. (: Loewenzahn123

Hab' ich ja noch nie gehört, schon gar nicht in dem Alter (7 Jahre). Man sollte aber anklopfen, egal welches Zimmer man betritt. Als Mutter hast Du jedes Recht der Welt, das Kinderzimmer zu betreten. Ist schließlich auch Dein Haus. Bei älteren Kindern (Jugendlichen) würd' ich nicht mehr ganz so viel nerven, anklopfen sowieso, aber nur wenn unbedingt was Dringendes zu besprechen ist. In den Sachen rumwühlen (Tagebuch u.ä.) würde ich nie machen, egal wie alt das Kind ist. Jeder sollte seine Privatsphäre haben. Aber deswegen Kindernotruf? So hart es klingt, aber schmeiß' Deine Mutter raus aus dem Kinderzimmer. Sie hat weder dort noch in Deinem Bereich irgend etwas zu suchen. Du bist die Mutter !!

Sprich mit deiner Tochter mal unter vier Augen, dass es nicht normal ist mit der Oma im selben Bett zu schlafen. Sage deiner Tochter auch das du sie sehr, sehr lieb hast und nur das Beste für sie möchtest. Erzähle ihr von deiner Schwangerschaft mit ihr und wie sehr du dich auf das Kind/sie gefreut hast. Das ganze mit Fotos untermalen (Mama und Tochter innig vereint) Stärke deiner Kleinen mal das Selbstbewustsein und bestärke sie in ihren ganz eigenen Wünschen. Auch das sie mal anderer Meinung sein darf als die Oma. Als Kind sieht man einiges anders. Aber das ist vollkommen in Ordnung so. Erläre deiner Tochter auch das du die Fürsorgepflicht und Aufsichtspflicht ihr gegenüber hast und nicht die Oma. Sprecht über gemeinsame Interessen und die gemeinsame Freizeitgestaltung. Überlegt mal zusammen wie ihr ,ihr Zimmer richtig toll umgestalten könntet. Nur nach Wünschen der Tochter und mit deinem Einfluss.So kommt z.B. das Doppelbett raus und ein tolles Prinzessinnen oder Abenteuerbett hinein. Eine Spiellandschaft darf auch nicht fehlen und ein Bereich zum erledigen der Hausaufgaben. Der Mutter als Erziehungberechtigte darf ein Kind in diesem Alter nicht das betreten seines Zimmers verweigern. Auch wenn die Oma anwesend sein sollte. Bemühe dich schleunigst um seinen besseren Kontakt zu deinem Kind und sprech auch mal ein erstes Wort mit der Oma. Denn so geht überhaupt nicht. Anscheinend müsstest du etwas Druck machen damit sie dih ernst nimmt. So könntest du mit dem Verkauf deiner Haushälfte und wegzug drohen falls sich nichts ändert. Wenn du gute Freunde hast oder auch Arbeitskollegen die deine Mutter nicht kennt könnten diese auch Hauskaufinteressenten spielen. Als Schuss vor den Bug deiner lieben Frau Mama. Vielleicht hilft das etwas. Auch ein Gespräch mit deinem Vater wäre von Nutzen. Er könnte ggf. seine Frau mal etwas zurückpfeiffen. Du solltest mit deiner Tochter strickte Grenzen abstecken was Oma und Opa dürfen und was nicht. Mach deine Tochter zu deiner Verbündeten. Ich wünsche dir gute und starke Durchsetzungskraft.

wer ist die erziehungsberechtigte?! also eig. darfst du viel solange du ihre Grundrechte nicht verletzt. :)

Nein, das Kind darf den Zutritt nicht verweigern, da das Haus bzw. die Wohnung den Eltern gehört. Diese haben das Recht jedes der Zimmer nach Gutdünken zu betreten und zu verlassen, da das Zimmer ihnen gehört und sie das Kind nur darin wohnen lassen.

Oh, und wenn die liebe Oma so auf Gesetze steht...ich hätte da noch eines für sie:

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (Absatz 2 von Artikel 6 des Grundgesetzes)

Soll heißen: Das ist dein Kind und Omi sollte sich da mal nicht übertrieben einmischen, sofern du das Kindeswohl nciht gefährdest oder dergleichen. ^^