Jura: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei minderjähriger Mutter?
Hallo,
ich hätte eine Frage, ob ich das juristisch richtig verstanden habe:
Wenn ein minderjähriges Mädchen ein Kind bekommt gelten folgende Paragraphen:
§ 1673
Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichem Hindernis
(1) Die elterliche Sorge eines Elternteils ruht, wenn er geschäftsunfähig ist.
(2) Das Gleiche gilt, wenn er in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist. Die Personensorge für das Kind steht ihm neben dem gesetzlichen Vertreter des Kindes zu; zur Vertretung des Kindes ist er nicht berechtigt. Bei einer Meinungsverschiedenheit geht die Meinung des minderjährigen Elternteils vor, wenn der gesetzliche Vertreter des Kindes ein Vormund oder Pfleger ist;
und
§ 1631
Inhalt und Grenzen der Personensorge
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
Das heißt, die Mutter könnte den Aufenthaltsort des Kindes trotzdem selbst bestimmen, auch gegen den Willen des (Amts-)Vormunds des Kindes? Wenn sie z.B. mit dem Kind ins Ausland reisen wollte, dürfte der Vormund das nicht untersagen?
6 Antworten
Ja, dass verstehst du vollkommen richtig. Allerdings gibt es insofern die Einschränkung, als dass dies nicht oder eingeschränkt möglich wäre, wenn die Mutter als erziehungsunfähig eingestuft wäre oder im Einzelfall eine Kindeswohlgefährdung anzunhemen wäre.
Meinst du "Ruhendes Recht der Elterlichen Sorge bei Kindeswohlgefährdung"?
oder das
§ 1800 BGB - Umfang der Personensorge aus dem Jura-ForumBuch 4 (Familienrecht)
Abschnitt 3 (Vormundschaft, Rechtliche Betreuung, Pflegschaft)
Titel 1 (Vormundschaft)
Untertitel 2 (Führung der Vormundschaft)
Das Recht und die Pflicht des Vormunds, für die Person des Mündels zu sorgen, bestimmen sich nach §§ 1631 bis 1632. Der Vormund hat die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten.
Danach muss der Vormund persönlich sorgen. Das geht nicht, wenn das Kind nicht da ist.
Wenn sie z.B. mit dem Kind ins Ausland reisen wollte,
würde zwingend bedeuten, dass dieses Kind einen Kinderreisepass / ePass oder BPA benötigt - und da stellt sich die Frage, ob sie einen solchen beantragen kann ohne das Sorgerecht innezuhaben - vermutlich nicht.
Und noch etwas, was so unendlich naive junge Küken wie Du überhaupt nicht auf dem Schirm haben und das ! har nichts, aber auch gar nichts mit Rassismus zu tun - das ist nämlich die komplett andere Mentalität solcher Menschen. Und wenn Du wirklich als Minderjährige im Libanon heiraten solltest - dann reist Du ohne die Genehmigung Deines Mannes nicht mehr aus dem Libanon aus. Und Dein Kind schon noch gleich drei mal nicht. In islamisch geprägten Ländern bestimmt der Mann und die Frau hat nun einmal bekanntermaßen deutlich weniger bis nichts zu melden. Und das gilt im Extremfall auch eindeutig für Sorgerechtsstreitigkeiten.
Ach ja - und selbst Du als Minderjährige könntest , ohne Zustimmung Deiner Erziehungsberechtigten, für Dich selbst keinen Reisepass beantragen.
Ich hab noch einen Pass, der ist noch ein paar Jahre gültig. :)
Trotzdem kannst du nicht ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten ins Ausland fliegen.
Du, wenn du was Hilfreiches hast, hör ich dich gerne, aber sonst kannst du es eigentlich auch lassen. Ich bin schon ohne Erlaubnis meiner Vormundin aus dem land gefahren, ab 16 brauchst du nicht mal offiziell eine Reisevollmacht.
Ja, sicher. Träum weiter.
Ach denk doch mal nach... Es ist doch nicht am Flughafen vermerkt, dass meine Mutter nicht das Sorgerecht für mich hat. Natürlich hat ihre Unterschrift bisher immer gereicht.
Führ deine kriminelle Laufbahn mal weiter. Spätestens bei der Ausreise mit deinem Neugeborenen wird dir ein Riegel vorgeschoben. Ich hoffe nur, dass das Jugendamt vorher schon spitz kriegt, was deine Absichten sind, dann wird dir nach der Geburt dein Kind direkt in die Obhut des Jugendamtes gegeben.
Dann kannst du schön alleine nach Libanon reisen und eine tolle Hausfrau sein und irgendwann wirst du schon merken, was du davon hättest.
Du machst den ganzen Quatsch auf Risiko deines Kindes. Merkst du das denn nicht? Wenn du in das Mutter Kind Heim gehst, bis du 18 bist, wird dir keiner was tun und du hast zu 100 Prozent das Sorgerecht bei deiner Volljährigkeit. Falls du deinen idiotischen Plan weiter ausführst, wirst du vielleicht nie wieder die Möglichkeit haben.
Weißt Du wenn ich mir so Deine unendliche Naivität, Infantilität, Unreife und Blauäugigkeit anschaue, mit der Du als 16-jährige an die Sache herangehst, wäre eher in Deinem Interesse zu hoffen, dass Dein Vormund auf die Idee kommt Deinen Reisepass zu konfiszieren.
Da kann man nur hoffen, bangen und beten, dass Du nicht einmal ganz, ganz gewaltig auf die Nase fällst.
Allerdings gehe ich bei einer Ausreise in den Libanon davon aus bzw. hoffe dies, dass im Zeichen von Terroismus / IS & Co die Überprüfung deutlich intensiver sein wird als bei einer Reise in benachbarte europäische Länder.
der kann gesperrt werden.
Nein.
Die Minderjährigkeit der Mutter schränkt das ein. Bei der Rückkehr nach Deutschland wird die Mutter zur Rechenschaft gezogen.
Nach was? Welches Gesetz?
Bei minderjährigen Müttern hat (wenn es nicht anders verfügt wird) automatisch das Jugenamt die Vormundschaft. Die umfaßt auch die Aufenthaltbestimmung und den Schutz des kleinen Kindes. Dazu gibt es keine Gesetze sondern Bestimmungen bzw. Rechte. Bei minderjährigen Müttern hätten zudem auch deren Eltern ein Aufenthaltbestimmungsrecht zu ihrem Kind - wenn auch dieses nicht an das Jugendamt abgetreten wurde.
Die haben sich schon überlegt, wie man Kinder schützt.
Ja, aber ich habe die Gesetze doch herausgesucht und oben auch hingeschrieben. Da steht doch eindeutig, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter liegt.
... das ist für Erwachsene ...
Nein, der §1673 ist für Minderjährige. Da steht, dass ich zwar kein Sorgerecht, aber dennoch die Personensorge haben werde. Und im §1631 steht, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht zur Personensorge gehört. Deshalb war die Frage, ob du ein anderes Gesetz hast, was da ein Problem sein könnte.
Du hast das Recht nicht. Das hat der Vormund und Personensorge muss persönlich überwacht werden. Das geht nicht, wenn das Kind nicht da ist. Du drehst dir die Buchstaben, wie du sie hören möchtest, nicht wie sie gemeint sind.
Aber da steht doch:
Die Personensorge für das Kind steht ihm neben dem gesetzlichen Vertreter des Kindes zu; zur Vertretung des Kindes ist er nicht berechtigt. Bei einer Meinungsverschiedenheit geht die Meinung des minderjährigen Elternteils vor, wenn der gesetzliche Vertreter des Kindes ein Vormund oder Pfleger ist;
Wenn sie z.B. mit dem Kind ins Ausland reisen wollte, dürfte der Vormund das nicht untersagen?
Das ist soweit korrekt. Da du aber von einer Reise in den Libanon redest, einem Land, für das zumindest für gewisse Landesteile eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt vorliegt, kann der Vormund die Reise mit dem Hinweis auf die Gefährdung des Kindeswohl durchaus unterbinden.
Kann sein, aber wenn ich nicht vorher um Erlaubnis bitte hätte ich mich dann wohl nicht strafbar gemacht sobald ich vollendete Tatsachen geschaffen habe. :)
...... was hast du für ein verqueres Rechtsempfinden!
Nur ohne Zustimmung des Vormundes wirst Du keinen Reisepass für den Zwerd beantragen können - so sehe ich das.
Ich glaube da kann ich drumherum arbeiten. Wenn mein Freund und ich vor der Geburt heiraten, dann hätte das Kind gleich die libanesische Staatsbürgerschaft und er könnte als Vater die Dokumente von der libanesichen Botschaft bekommen. Danke ehrlich, ich wäre voll ins Leere gelaufen ohne dich.
Das ist Betrug und Kindeswohlgefährdung nach deutschem Recht. Ob die Ehe in Deutschland gültig ist, ist eine andere Frage. Was passiert, wenn dein Freund dich rauswirft und das Kind behält? Du hättest nach libanesischem Recht so gut wie keine Rechte/Möglichkeiten dich dagen zu wehren. Freiwillig würde ich das nicht mitmachen.
Prima und im Ernstfall gibt es keine deutschen Dokumente, die Dir die Möglichkeit schaffen würden mit dem Kind wieder aus dem Libanon auszureisen. Sorry - aber Du hast gar keine Ahnung welche Schwierigkeiten Dir speziell aus Deinem Verhalten erwachsen könnten. Jetzt hängt Dein Himmel voller Geigen - wer sagt Dir, dass dies in einem Jahr auch noch so ist?
Hier in Deutschland kannst Du Dir im Bedarfsfall Dein Kind schnappen und startest neu. Im Libanon kannst Du dann eher von Glück reden, wenn Du alleine ausreisen kannst. Auf deutsche Unterstützung darfst Du dann allerdings nicht hoffen.
Wieso sollte es Betrug sein, wenn ich mir für einen libanesischen Staatsbürger libanesische Reisedokumente ausstellen lassen?
Und nein die Ehe U18 ist in Deutschland nicht gültig, das hab ich schon in Erfahrung gebracht. Aber im Libanon dürfte ich ab 15.
Das ist ein ganz, ganz toller Punkt. Vielen Dank, daran hatte ich überhaupt nicht gedacht.