Stress mit dem Kindsvater?

6 Antworten

Du wirst hier teilweise falsch verstanden glaube ich.Du willst ja nicht dem Vater das Sorgerecht nehmen sondern dein Leben ohne Angst leben deine Tochter zu verlieren wenn du einen neuen Mann kennenlernst. In meinen Augen ist das hier nicht direkt Familienrecht, sondern er erpresst dich und steckt dich in eine Zwickmühle.Er stellt dich vor die Wahl: Deine Tochter, oder ein neuer Freund/Familie gründen. Das ist strafbar und sollte angezeigt werden.

Nein, er kann sie nicht bei sich behalten. Aber wenn sich solche Probleme einstellen, solltest Du Dich vielleicht besser an den allgemeinen Sozialen Dienst des örtlichen Jugendamtes wenden. Vielleicht wäre es in diesem Fall besser, die Elterliche Sorge neu zu regeln - und das Recht der Personensorge sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf Dich alleine zu übertragen?! - Das geht jedoch nur mittels eines Gerichtsbeschlusses. Der Umgang mit dem jeweils anderen Elternteil ist nämlich nur so lange zu befürworten, wie er dem Wohl des Kindes entspricht. - Falls dies irgendwann nicht mehr der Fall sein sollte, hättest Du mit diesem Schritt schon einmal vorgebaut - und Du müsstest nicht erst wenn etwas passiert eine Übertragung der Elterlichen Sorge beantragen. Familiengerichte sind nämlich i.d.R. extrem überlastet - und da ist es manchmal relativ schwierig, während einer Krisensituation zeitnah zu einer gerichtlichen Regelung zu gelangen. - Häufig blocken Jugendbehörden in einer solchen Situation auch, weil sie die Entscheidung mithilfe von entsprechenden gutachtlichen Stellungnahmen vorbereiten müssten, aber genau das gerne umgehen wollen und daher die Erstellung eines relativ teuren und von einer externen Fachkraft durchzuführenden psychologischen Gutachtens zu der Frage, welche Konstellation der Elterlichen Sorge dem Wohl des Kindes am besten entspricht, bei Gericht beantragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
wushelse  14.03.2021, 10:07

der soziale dienst und auch das jugendamt regeln kein sorgerecht und ändern ncihts am abr. es gibt derzeit keinen grund an der gerichtlichen übertragung des abr auf eine person. noch weniger ergibt sich ein grund dem vater die sorge zu entziehen.

Jazy13  14.03.2021, 11:22
@wushelse

Also werden solche Drohungen das er das Kind nicht mehr rausrücken wird bei Seite geschoben bis wirklich der Fall eintrifft dass der Vater durchdreht?

wushelse  14.03.2021, 16:56
@Jazy13

korrekt

Hallo,

Wende dich bitte an einen Anwalt für Familienrecht und an das Jugendamt, der Anwalt kann dich dort auch hinbegleiten zum Gespräch.

Das dort was getan werden muss ist klar und das wird der Anwalt und besonders auch das Jugendamt so sehen.

Bitte lass allerdings diesen Blödsinn mit irgendwelchen Psychospielchen wie dir hier bereits geraten wurde, benimm dich normal und reiz ihn nicht noch zusätzlich das kann nämlich nach hinten losgehen und das muss nicht sein.

Sieh zu das der Umgang geändert wird und auch das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht. Noch was, hör auf ihm nachzudackeln und das Kind zu bringen, das kann und soll er abholen, er merkt das du springst, lass ihn selbst mal latschen das tut ihm sicherlich ganz gut, wenn er sich in Bewegung setzt.

ihr habt gsr und somit auch gemeinsames abr. er kann das kind also jederzeit bei sich behalten. du vermischt hier sachen die miteinander nichts gemeinsam haben und ihr habt die reine elternebene nicht verlassen.

statt euch gegenseitig auf geringem niveau zu bekriegen, solltet ihr nur noch über das kind kommunizieren. ob du einen partner hast, ob der bei dir wohnt, wer kontakt zum kind in deiner umgangszeit hat, wer das kind betreut in deiner umgangszeit geht ex nichts an. die kommunikation stelle einfach ein.

der umgangselternteil holt und bringt das kind und trägt die kosten des umgangs. hier solltest du ansetzen und änderungen einführen. er holt das kind und bringt es zu festen zeiten nach hause. bastel eine umgangsvereinbarung:

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite wochenende von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • 3 wochen urlaub

alles dazwischen fällt aus. sämtliche zusätzliche kommunikation findet das kind betreffend über ein umgangstagebuch statt.

alle andere kommunikation wie zukünftige partner, weitere eigene kinder etc schluck weg. lass dich auf keine kommunikation mehr darüber ein. drohe ihm nicht mit anwälten oder sinnlosen beratungsstellen, dass geht für dich nach hinten los. hol das kind ab, setz es ins auto und fahr los.

Linala27 
Fragesteller
 14.03.2021, 11:18

Wäre schön, wenn ich es mit ihm so klären könnte aber er will keinen geregelten Umgang, er nimmt sie nur wenn er Zeit hat und selber holen und bringen geht nicht, da er kein eigenes Auto hat und es keine Verbindung gibt.

Um sein Gefrage,ob jemand bei mir wohnt geht es mir in erster Linie nicht, sondern um die Drohungen, dass er das Kind nicht mehr zu mir lässt, sie zu ihm zieht, oder er komplett mit ihr verschwindet.

Ich nehme sowas bei ihm nun mal sehr ernst, da er Drogen nimmt,schon im Knast saß und auch sonst ein aggressiver Mensch ist der seinen eigenen Kopf durchsetzt, egal welche Konsequenzen es gibt.

Dahika  14.03.2021, 12:45
@Linala27

er nimmt sie nur wenn er Zeit hat 

Das ist nicht dein Bier. Grenz dich mal von seinen Launen ab. Du musst nicht springen, wenn er "hüpf" sagt. Wenn er zu seinen vereinbarten Umgangsterminen keine Zeit hat, ist das sein Problem. Allerdings solltest du das Gespräch über konkrete GEstaltung des Umgangs gemeinsam mit ihm und dem Jugendamt führen. Ein neutraler GEsprächshelfer, allerdings mit etwas mehr Einfluss als irgendeine Freundin, ist immer hilfreich.

wushelse  14.03.2021, 16:43
@Linala27

dann wird es zeit, dass du die regelung in die wege leitest. gib die umgangsregelung vor wie oben beschrieben. sende es zu in zweifacher ausführung mit bitte um unterschrift innerhalb von 7 tagen. änderungswünsche kann er gerne in den kalender eintragen. schreibe drunter, dass nach 7 tagen der umgang als gegenseitig vereinbart gilt. füge ebenfalls ein, dass er ab da das kind holt und bringt von deiner adresse.

wie er das gestaltet und in die wege leitet ist nicht mehr dein problem sondern seins. dann muss er sich gedanken machen und wege finden.

gegen die drohungen gibts kein mittel. du kannst nichts unternehmen bis ein umstand zur handlung eintritt. das kind kann er jederzeit einbehalten und ummelden, eben weil er abr und sorgerecht hat. erst dann kannst du agieren und klagen. bis dahin sagt er das eine und du das andere. also lenke die kommunikation auf das wesentliche und vermeide persönliche kontakte wo es nur geht.

Linala27 
Fragesteller
 14.03.2021, 20:19
@wushelse

Das Sorgerecht und Abr haben wir beide und einfach so ummelden geht nicht. Da brauchen wir jeweils die Unterschrift des anderen für.

Den Tipp mit dem Umgang werde ich umsetzen 👍

wushelse  15.03.2021, 08:35
@Linala27

für die ummeldung braucht er deine unterschrift nicht. er gibt an kind lebt bei ihm und es wird umgemeldet.

BloomyOne  15.03.2021, 09:58
@wushelse

Wenn er das ohne ihre Zustimmung macht ist das ein Verstoß gegen das Aufenthaltsbestimmungsrecht

BloomyOne  15.03.2021, 10:04
@BloomyOne

Anmelden kann man natürlich immer aber das Kind einfach so behalten und nicht mehr rauszurücken nicht

wushelse  16.03.2021, 07:53
@BloomyOne

ist es nicht. er kann den aufenthalt genauso bestimmen wie du

wushelse  16.03.2021, 07:53
@BloomyOne

man kann es, man sollte es nicht - das sind zwei unterschiedliche sachen.

Das Jugendamt bestimmt wo das Kind den Hauptwohnsitz hat und ob es den Vater sehen darf

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Jazy13  14.03.2021, 07:50

Der Hauptwohnsitz wird in der Regel beim Umzug automatisch eingetragen.

stepbaer  14.03.2021, 08:23

Nein, das bestimmt Gott sei Dank nicht das Jugendamt, sondern ein ordentliches Gericht, welches sich aber wiederum bei der Regelung dieser Frage der Unterstützung des örtlichen Jugendamtes sowie ggf. weiterer Expertengutachten bedient!

wushelse  14.03.2021, 10:05

das jugendamt bestimmt garnichts

Dahika  14.03.2021, 12:38

Nein, das bestimmt der Familienrichter. Das JA bestimmt gar nichts.