Könnten die mir kündigen (arbeit)?

9 Antworten

A) Azubis sind nach der Probezeit kaum zu kündigen.

B) Deine sexuelle Orientierung hat Deinen AG nicht zu interessieren, denn die beeinflusst Deine Arbeitsleistung nicht

C) Verstoß gegen AGG, wenn Du dann klagst, kriegen sie ein ziemliches Problem.

Deine Sexuelle Orientierung ist kein Kündigungsgrund. Falls doch, hättest du sehr gute Aussichten auf viel Geld bei einem Prozess.

Auszubildende sind noch schwerer zu kündigen.

Allerdings gibt es natürlich immer Möglichkeiten einen Mitarbeiter loszuwerden, wenn man es drauf anlegt. Bei einem Azubi droht dir aber höchstens die Nichtübernahme nach der Ausbildung. Und vielleicht Mobbing von einigen Kollegen.

Ein Kündigungsgrund ist das nicht. Was ich allerdings vermeiden würde, mich heute zu outen und ab morgen geschminkt und in Damensachen gekleidet auf Arbeit zu kommen. Lass deinen Kollegen Zeit, sich an deine Orientierung zu gewöhnen. Aber äußere Veränderungen solltest du während der Arbeitszeit erstmal sehr dezent vornehmen. Die meisten Menschen akzeptieren sehr wohl Andersartigkeit, aber überfordere zu Beginn deines Outings nicht dein Umfeld.

klar kann der Arbeitgeber Dich während einer Ausbildung kündigen , aber diese ist sehr erschwert. Er kann Dich wohl kaum wegen Deiner Religion oder Sexualität kündigen und falls er dies tun sollte, wäre dies diskriminierend und käme bei einer Kündigungsschutzklage kaum vor Gericht damit durch. Tip: ab in die Gewerkschaft oder eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abschließen

Als Azubi bist du nahezu unkündbar.

Eine Kündigung oder Mobbing aus Gründen der Geschlechtidentität oder sexuelle Orientierung würde garantiert gegen diverse Gesetze verstoßen.