2. Lehrjahr kündigen?
Hi und zwar wollte ich fragen ob man einen Azubi der im zweiten Lehrjahr ist kündigen kann weil er nach seiner Arbeit noch eine Stunde oder mehrere Minuten mit den anderen Azubis redet statt Feierabend zu machen oder Kleinigkeiten zu erledigen die zur Arbeit gehören . er wurde mehrmals darauf angesprochen dass er gehen sollte, aber er ist nicht gegangen die Tage darauf er hatte einmal ein Gespräch mit den Lehrern und danach wurde er wieder erwischt. Meine Frage kann er geht direkt gekündigt werden oder folgen erst die Abmahnungen? Ach und das ging 2 Wochen so
10 Antworten
Einen Azubi zu kündigen ist nahezu unmöglich, bzw. extrem schwierig. Gerade für sowas bedarf es an vielen Abmahnungen und Gesprächen, erst dann wird z.B. die IHK eingreifen.
Nach der Probezeit kann man einen Azubi nicht so leicht kündigen. Da muss schon einiges passieren.
Das ist jetzt allerdings kein "Freibrief". Auch ein Azubi muss sich an die Regeln halten und kann nicht so einfach Anweisungen ignorieren.
Ohne dass der Azubi abgemahnt wurde, ist eine Kündigung wegen des o.g. Falls nicht möglich. Für eine Kündigung braucht es bei einem Auszubildenden i.d.R. auch mehr als eine Abmahnung für den gleichen Vorfall. Allerdings sollte sich der Azubi auch mal bessern und Anweisungen befolgen.
Er muss vorher 2 mal abgemahnt werden. Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden.
Nein. Dafür müsstest du dir schon wirklich hart was zu Schulden kommen lassen.
Sowas wie direkte Beleidigung, Diebstahl, Zerstörung von Firmeneigentum etc.
Dennoch du bist an die Weisung deines Ausbildungsbetriebes gebunden und je nach deinem Alter ist der Arbeitgeber VERPFLICHTET sich an das Jugendschutzgesetz zu halten nach dem es eine maximale Arbeitszeit gibt. Du bringst durch dein länger bleiben deinen Arbeitgeber unter Umständen in Schwirfigkeiten weshalb er darauf besteht, dass du deine Arbeit an dem Tag niederlegst.
Das aber nur solange der Azubi unter 18 ist.
bin über 18
Wenn der AZUBI unter 18 ist und er mehr Arbeitsstunden auf dem Konto hat, als erlaubt ist, kann der AG in Teufelsküche kommen.
Er ist ja mehrmals darauf angesprochen worden.
Ich denke, die Abmahnung dürfte bald kommen, wenn er nicht langsam aufhört zu provozieren.
er ist 21
Gut, dann fällt das Jugendschutzgesetz weg..... allerdings bleibt die Provokation.
Ich würde mir auch nicht von meinem AZUBI auf der Nase rumtanzen lassen
weil er nach seiner Arbeit noch eine Stunde oder mehrere Minuten mit den anderen Azubis redet
und hat er damit andere Auszubildende von der Arbeit abgehalten?
War Deine Arbeitszeit beendet?
abgehalten ja und war nicht ich sondern ein anderer und es war in der arbeitszeit
aber eine sofortige Kündigung geht nicht oder?