Kann der Arbeitgeber einen Azubi kündigen wenn er nicht Bescheid gibt das die Schule ausfällt und er eigentlich arbeiten müsste?

11 Antworten

Du rufst beim Arbeitgeber an, sagst dass die Schule ausfällt, Du deshalb eigentlich arbeiten müsstest, es Dir aber nicht gut geht und Du deshalb zum Arzt musst.

Dann gehst Du zum Arzt, lässt Dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben, meldest Dich noch einmal im Betrieb und sagst, wie lange Du vorläufig krank geschrieben bist.

Wenn Du am Montag wieder zur Arbeit kannst, nimm die AU-Bescheinigung mit. Schreibt Dich der Arzt länger krank, schick die AUB mit der Post.

Dann hast Du alles richtig gemacht und man kann Dich nicht abmahnen, geschweige denn kündigen. Gute Besserung

Wenn du dich nicht fühlst, geh zum Arzt.

Und ja, zumindest eine Abmagnung währe fällig, wenn du auf Arbeit unentschuldigt fehlst.

Tom71717 
Fragesteller
 28.11.2019, 15:31

aber die Krankmeldung sollte doch dann als Entschuldigung reichen oder ?

berlina76  28.11.2019, 15:37
@Tom71717

Ja, aber vergiss nicht das du deinem AG dennoch vorab bescheid geben musst, das du Krankgeschrieben bist.

Das wäre ein unentschuldigter Fehltag. Das rechtfertigt zwar keine fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses, aber eine Abmahnung dürfte drin sein.

Tom71717 
Fragesteller
 28.11.2019, 15:32

Reicht eine Krankmeldung als Entschuldigung?

JaquesSchabrack  28.11.2019, 15:33
@Tom71717

Was soll ich dazu sagen? Wenn du Krank geschrieben bist, musst du nicht arbeiten gehen.

Du fühlst dich nicht gut für die Arbeit, aber zur Schule wärst du gegangen, wenn der Unterricht nicht ausfallen würde?

Herr je, was eine Arbeitsmoral!

Bei mir ist noch nie bisher komplett der Unterricht ausgefallen. Ich würde eh lieber die ganze Woche arbeiten gehen als 2 Tage zur Schule.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn es dir nicht gut geht, geh zum Arzt, lass dich untersuchen und ggf. krankschreiben. Sag deinem Vorgesetzten sowohl in Sachen Arzt als auch in Sachen Schule Bescheid, dann bist du auf der sicheren Seite.

Sollte der Arzt dich krankschreiben, musst du deinem Arbeitgeber natürlich ein Attest vorlegen, sobald du wieder fit bist.