Könnte das Jobcenter gespartes Geld abziehen?

5 Antworten

Mit dem Alter hat das nichts zu tun, selbst wenn du schon min. 25 sein würdest und wohnhaft bei deiner Mutter deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden würdest, müsstest du, solange du bei deiner Mutter wohnst und gemeldet bist entsprechend einem anrechenbarem Einkommen deinen Mietanteil, Anteil für Haushaltsstrom, Kostgeld usw. an deine Mutter zahlen.

Als Kind bist du im SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) deinen Eltern und Geschwistern mit deinem Einkommen nicht zum Unterhalt verpflichtet, dein Einkommen wird nur auf deinen eigenen Bedarf angerechnet.

Eine Ausnahme gibt es da nur beim Kindergeld, was deine Mutter unter 25 z.B für dich bekommen würde, wenn du in Ausbildung wärst, würdest du dann zur eigenen Bedarfsdeckung nur noch einen Teil oder auch nichts mehr vom Kindergeld benötigen, dann würde das Kindergeld wieder zum Einkommen deiner Mutter und entsprechend auf den Rest der BG - angerechnet.

Solange du noch zur BG - gehörst bzw. noch einen Teil des Kindergeldes zur Bedarfsdeckung benötigen würdest, musst du weiterhin der Mitwirkungspflicht nachkommen, also Nachweise über Einkommen und Vermögen erbringen und dich an die Grenze des ALG - 2 Schonvermögens halten.

Unter 21 dürftest du dann haben bzw. ansparen, 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen, ab 21 dürften es dann pro Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 € sein.

Würdest du aus der BG - raus sein und auch kein Kindergeld für dich gezahlt bzw. falls doch, vollständig als Einkommen deiner Mutter angesehen, weil du deinen Bedarf auch ohne dem Kindergeld decken könntest, dann müsstest du dich nicht mehr an die Mitwirkungspflicht halten und auch nicht an das ALG - 2 Schonvermögen.

"Abdrücken" müßte das Kind gar nichts aber der anrechenbare Teil des Einkommens würde auf das ALG 2 des Kindes angerechnet. Altersunabhängig, solange es ALG 2 bezieht.

Wenn der Verdienst hoch genug ist, bekommt das Kind kein ALG 2 mehr bzw. fällt aus der Bedarfsgemeinschaft heraus.

Normalerweise wäre das Kind erst ab Vollendung des 25. Lebensjahres kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter mehr. Unabhängig vom Verdienst.

Wenn vom ALG 2 Geld ansgespart wurde, dann ist das sogar erwünscht. Innerhalb der zulässigen Vermögenfreigrenzen.

Dein gespartes Geld kannst du behalten.

Dein Einkommen wird angerechnet. Sobald du ausziehst wird es nicht mehr angerechnet.

So lange Du bei Deiner Mutter wohnst kannst Du die ersten 100 Euro behalten von jedem weiteren Euro kannst Du 20% behalten.

Pro Lebensjahr darfst Du 150 Euro sparen.

Bist Du ausgezogen bist Du raus aus der ganzen Sache.

Man drückt ab, solange man bei den Eltern wohnt und da das Ausbildungsgehalt meist unter 1100€ liegt wirst du wahrscheinlich nichts abdrücken müssen, aber das Kindergeld. Dein ersparnis kannst du behalten solange es nicht mehrere tausend Euro sind.