Muss das Jobcenter noch am 1. Ausbildungsmonat zahlen?
Guten Tag,
Seit dem 01.08 habe ich endlich einen Ausbildungsplatz und habe mich sehr darüber gefreut, endlich in mein Berufsleben zu starten. Zuvor habe ich, meine Mutter und meine Schwester zum Teil Sozialhilfe bekommen, da meine Mutter seit einem Schlaganfall arbeitsunfähig ist und deshalb nur eine nicht ausreichende Frührente bekommt. Das mein Ausbildungsgehalt nahezu vollständig ins Familieneinkommen fließen wird, war mir bewusst, da zusammen mit mein Ausbildungseinkommen das Familieneinkommen zu hoch für Sozialhilfe ist.
Doch nun hat das Jobcenter Hildesheim bereits jetzt im August kein Geld mehr überwiesen. Meine Mutter ist deshalb beim Jobcenter gewesen und sich erkundigt weshalb nicht (ich konnte ja leider nicht, weil ich ja nun Azubi bin). Sie berichtete mir, dass das Jobcenter ihr sagte, dass ich den August NACHTRÄGLICH von meinem Ausbildungsgehalt mitfinanzeren muss.
Ich fühle mich jetzt wirklich regelrecht verarscht. Ich weis ja nicht wie das bei Beamten ist, aber ich zumindest bekomme mein 1. Ausbildungsgehalt natürlich erst Anfang September. Und das bräuchte ich ja dann eigentlich dafür, um den September zu finanzieren. Mir und meiner Mutter fehlen also ein ganzer Monat! Dies hat meiner Mutter auch dem Jobcenter natürlich mitgeteilt. Dessen schlichte Reaktion: Ja, da haben sie Pech gehabt.
Das kann doch echt nicht angehen. Meine Mutter sitzt heulend im Wohnzimmer, wie sie die ganzen Rechnungen und natürlich auch Lebensmittel diesen Monat bezahlen soll. Ihre Frührente reichte gerademal dazu, um die Miete zu bezahlen. Es kann doch nicht sein, dass das Jobcenter eine Familie, einen ganzen Monat ohne Geld dasitzen lässt und einen Auszubildenen, der sich erfolgreich darum bemüht hat, endlich einen wichtigen Schritt raus aus dem Harz 4 zu machen, so dafür bestrafen. Hinzu kommt ja auch noch, dass ich ja für Ausbildung insbesondere jetzt am Anfang Geld in Fahrkarten und Schulbücher und Shculbedarf investieren muss. Aber das Geld habe ich einfach nicht!
Ich würde nun gerne wissen, ob das Jobcenter so handeln darf und an welche Stellen ich mich wenden kann, wenn nicht. Ein Rechtsanwalt ist leider keine Option, der möchte ja schließlich auch Geld haben.
Vielen Dank, für eventuelle Antworten.
3 Antworten
Das JobCenter zahlt die Leistung ja bereits am letzten Arbeitstag für den Folgemonat.
es kommt jetzt darauf an, wann dir das Geld tatsächlich zufließt. Steht es dir am 31.8. zur Verfügung, wird es auf die Augustleistung angerechnet.
Allerdings hast du einen Freibetrag von 100 € plus 20 % vom Mehrverdienst.
Nein, das Geld kommt definitiv erst in den ersten September tagen. Dies
ist jedoch vertraglich nicht festgelegt, ich habe dies mündlich über
meinen Abteilungsleiter erfragt. Was muss ich tun, um für August noch
Geld zu bekommen?
Es gilt das Zufluss-Prinzip. Kommt sein erstes Gehalt erst NACH dem 31.8. steht ihm die Leistung für August noch zu.
Falls die Zahlung am 31.8. erfolgt bekommt er auf Antrag das Geld als Vorschusszahlung und kann es in 6 Monatsraten erstatten
Also üblicherweise wird das Ausbildungsgehalt Ende des Monats gezahlt und nicht Anfang des kommenden Monats, der Geldeingang erfolgt meist mit Wertstellung vom 30. Tag des Monats. Und da das Zuflussprinzip gilt, heisst das, dass für den Monat dann kein Geld mehr gezahlt wird.
Was deine Mutter jetzt tun kann, sie kann ein ÜbergangsDarlehen beantragen, um den Monat zu finanzieren, dieses muss dann zurückgezahlt werden. Sie muss den Antrag schriftlich stellen, nicht mündlich. Denn nur dann bekommt man auch eine schriftliche Antwort. Auch damit begründen, dass Schulbücher und Fahrkarten für die Ausbildung zu finanzieren sind.
Vielleicht kann man zumindest für die Schulbücher auch noch anderweitig einen Antrag stellen, da sollte man mal nachfragen.
Wenn dein erstes Ausbildungsgehalt dann tatsächlich erst am 1. September oder später verbucht werden sollte (was ungewöhnlich wäre, auch wenn man halt sagt, es kommt erst im September, weil für viele der 30. halt schon quasi September ist), dann kann deine Mutter sofort mit dem Kontoauszug und dem Gehaltsnachweis aufs Amt, in dem Fall müssten sie August komplett nachzahlen.
Aber auch wenn das Geld noch im August kommt, sollte sie den Gehaltsnachweis vorlegen, denn du hast ja auch einen Freibetrag und vielleicht gibt es dann ja trotzdem noch ein paar Euros Nachzahlung.
Das Zuflussprinzip (egal wann im Monat Geld kommt, das Geld zählt für den Monat) gilt halt, egal wie doof das im Einzelfall ist, so steht es im Gesetz.
Für einen Anwalt bekommt man übrigens einen Beratungsschein, da zahlt man selbst nur 10 Euro, wenn man zu wenig Einkommen hat. Aber am Zuflussprinzip kann er leider auch nichts ändern.
Man kann mit dem Vermieter reden, dass Geld etwas später kommt und bei anderen Rechnungen auch. So muss man halt dann irgendwie über die Runden kommen.
Du bist dann in Zukunft nicht mehr Mitglied der Bedarfsgemeinschaft und musst daher deine Kosten selbst tragen.
1Be3i dir läuft einiges falsch den mit dem Anfang deiner Ausbildung gehörst du nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft damit darf das jobcneter dein Einkommen gar nicht mehr verrechnen mit Ausnahme deine Mietanteils.
2 Weil du in der Ausbildung bist darf das jobcneter deiner Mutter gar nicht alles an Geld streichen nur deinen Anteil an den Mietkosten aber erst ab ende August.Für dich ist ein rechtsanwal kostenlos du msut nur deinen Ausbildungsvertrag dem Amtsgericht vorlegen um einen beratungsschein zu bekommen.Aber dir könnte dabei auch die Gewerkschaft helfen wen du da Mitglied bist..
Dan kann es sein das das Jobcenter deinen Anwalt bezahlen muss.Aber du kannst dich auch an die beschwerte stelle der Regionaldirektion des Jobcenters wenden. (Achtung es gibt 2 für jedes Amt eine)Auch wäre es gut wen du eine Bestätigung von deinem Arbeitgeber bekommen könntest das du dein Geld erst am 1.09 bekommst.,Wen die rente deiner mutter so niedrieg ist müste ihr eine grund sicherung zustehen oder andere leistungen wie zb das die miete vom sozialmat übernommen werden müste.Am 31.07 müste es noch eine leistung für dich gegeben haben.
Auch das sozialamt darf dein Ausbildungsgehalt gar nicht als Einkommen der Familie dazurechnen den sie rechnen ja auch nicht ab was du an kosten hast das müssen sie sonst nämlich auch tun weil im schlimmsten falle könntest du nicht mal deine Ausbildung nachgehen..Schau zb auch mal im sozilagesetzbuch nach oder den arbeitslosen Forum das zwar nicht aktuell ist aber gute Tipps hat.
Das stimmt nur wen man noch Mitglied in der Bedarfsgemeinschaft ist aber das ist man mit beginn der Ausbildung nicht mehr So.