Zu welchem Schuljahr gehören die Sommerferien, wenn ich eine Ausbildung beginne?
Hallo,
ich mache dieses Jahr meinen Schulabschluss und fange im September diesen Jahres eine Ausbildung an. Meine Eltern sind auf den Staat angewiesen, da sie ALG II beziehen.
Ich würde gerne im Zeitraum der eigentlichen Sommerferien, kurz bevor die Ausbildung beginnt, einen Ferienjob machen. Da ich gerne vor der Ausbildung noch etwas shoppen möchte, um z.B. mehr Business-Kleidung (für die Ausbildung) im Kleiderschrank zu haben, wollte ich diesen Ferienjob machen.
Als ''Harz.-IV-Kind'' darf man ja in den Ferien pro Jahr max. 1.200 Euro hinzuverdienen, ohne dass die Jobcenter die monatliche Zahlung kürzen, das wollte ich gerne noch ausnutzen. Da ich zu dem Zeitpunkt ja aber schon sozusagen fertig bin mit der Schule, wollte ich Fragen, ob mir die Sommerferien da noch ''zustehen'' um den Ferienjob zu machen.
Lg :)
4 Antworten
Diesen Ferienjob kannst du ausüben, wenn du einen findest.
Wenn dann deine Azubivergütung höher liegt, als "dein Anteil" an der Hartz IV Leistung fällst du aus der Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern heraus. Dann bekommen sie für dich nichts mehr. Du musst ihnen dann deine Lebenshaltungskosten direkt zahlen.
Natürlich kannst du dann nicht kostenlos dort wohnen.
quatsch
Ja gut, was das betrifft bin ich mir bereits bewusst.
Das gilt bei dir nicht mehr,würde es wenn du nach den Ferien eine berufsbildende Schule besuchen würdest und da keine Vergütung bekommst !
Nachlesen kannst du das in den fachlichen Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit.
Gibst du einfach mal ein ,, Fachliche Hinweise §§ 11 - 11 b SGB - ll ",da sollte es auf Seite 41 stehen.
Dran denken dass du in der Ausbildung auch was verdienst. Wahrscheinlich wird addiert zur Obergrenze.
Okay.
Und was ist eine Obergrenze?
Du schriebst 1200 Euro pro Jahr. Könnte das die Grenze sein. Ruf doch mal bei der Agentur für Arbeit an.
du bist aus der schule entlassen, damit hast du keine sommerferien mehr. schau mal was isomatte geschrieben hat oder bei weiteren fragen,