Eigenbedarf bei zusammenleben mit Hartz 4 Empfänger?

6 Antworten

Bei beidem mußt Du Deine Einkünfte offenlegen.

Bei Deiner Mutter bildest Du dann als wirtschaftlich Unabhängige Deine eigene "Bedarfsgemeinschaft". Bei Deinem Freund als Paar gesehen jedoch nicht.

Im ersten Jahr solltet ihr nicht zusammengerechnet werden, wenn doch ,dagegen vorgehen. Allerdings heißt dies auch das du 50% der Warmmiete übernehmen musst.

Schau mal hier:

http://www.hartziv.org/bedarfsgemeinschaft.html  die Grafik da sagt eigentlich alles.

Hier aucxh nochmal:


3. als Partnerin oder Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten a)die nicht dauernd getrennt lebende Ehegattin oder der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,b)die nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartnerin oder der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner,c)eine
Person, die mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in
einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger
Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung
füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.



3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner 1.länger als ein Jahr zusammenleben,2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.(quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html)


Sollte es angerechnet werden,so würdest du 240( 100€ freibetrag +20% vom Rest) behalten, heißt du hättest dann 240€ mehr als alg2 ( mehr als dein Freund)


"


Wenn Sie aus einer Erwerbstätigkeit Einkommen erzielen, wird ein Teil
davon auf die Grundsicherung angerechnet. Sie bekommen also weniger
Geld von Ihrem Jobcenter. Freibeträge sorgen aber dafür, dass Sie am
Ende auch mehr Geld zur Verfügung haben (siehe Beispiel unten).

Wichtig:
Für die Höhe Ihres Freibetrags ist das Bruttoeinkommen (Einkommen vor Steuern und Abgaben) entscheidend.

Die ersten 100,00 EUR aus Erwerbseinkommen werden nicht angerechnet (Grundfreibetrag),zusätzlich bleiben 20% des über 100,00 EUR bis einschließlich 1000,00 EUR liegenden Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei." (quelle: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Grundsicherung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485716)









Ihr geltet dann als Bedarfsgemeinschaft und dein Lohn wird mit angerechnet .. sein Bedarf dann angepasst.

Auch wenn du mit deinem Freund zusammen ziehst, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. D.h. dein Gehalt wird voll angerechnet und dein Freund erhält dementsprechend weniger Hartz IV. Du hast allerdings als Berufstätige einen Freibetrag, der so um die 150 Euro liegt.



Du zählst dann mit zur Bedarfsgemeinschaft und dein Geld wird angerechnet. Egal ob daheim oder beim Freund

Und wie genau wird das angerechnet? Wie viel von den 800 darf ich behalten?