Können wir im Dachboden ein Zimmer errichten?
Wir haben auf der Dachebene schon zwei Zimmer, die wir nutzen und daneben ist ein Dachboden, der zwischen den Sparren schon isoliert ist.
Jetzt wollen wir da die Wände mit Platten verkleiden und daraus einen Raum für Gäste einrichten.
Brauchen wir dazu eine Genehmigung?
Wir ändern nichts an der Statik oder an den Balken, es werden keine Wände versetzt oder herausgerissen.
Laut Flurkarte der Kreisverwaltung gilt die ganze Gebäudefläche als Wohnraum, müssen wir dennoch etwas genehmigen lassem?
2 Antworten
Ich wage zu bezweifeln, dass der Dachboden als Wohnraum genehmigt wurde. Kann man ja aber anhand der Bauakte überprüfen.
Grundsätzlich wäre aber eine Baugenehmigung erforderlich, wenn ein Aufenthaltsraum geschaffen wird. Alleine deshalb, um die Voraussetzungen zu prüfen, die an einen Aufenthaltsraum gestellt werden (2. Rettungsweg, Höhe, Belichtugn, usw.).
Ich würde einen Besuch im Bauamt vornehmen und die Frage konkret klären.
wenn es dein Eigentum ist musst du nichts beantragen