Was zählt zum ausgebautem Dachgeschoss

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Ausgebaut heisst zu Wohnzwecken ausgebaut (Fußboden z.B. Teppich, Wände gestrichen, etc.) eben bewohnbar gemacht, oft erst nach Fertigstellung des Wohnhauses. Ob das Obergeschoß bei dir als Dachgeschoß gilt siehst du aus den Bauplänen. Was wurde genehmigt (nur EG +DG, oder EG +OG)? Vermutlich ist es OG +DG, dann wurde das DG mitausgebaut und zählt zusätzlich zum Wohnhaus. Dieser Ausbau könnte auch nur einen Teil der Grundfläche betreffen, z.b. nur zur Hälfte, deshalb fragt das Finanzamt nach der Ausbaufläche.

Da das Obergeschoß schon Schrägen hat, setzt sich die Gesamtfläche des" DG " aus der Fläche mit Höhen über 2 m (voll) +Höhen zwischen 2m und 1m (50%) zusammen.

Die Astellfläche im Giebel des Hauses zählt eigentlich nicht zum Wohnraum, ausser sie ist mitausgebaut worden(Fußboden, Wände, etc.)Wenn sie niedriger ist als 1 m, entfällt sie sowieso.

Die steuerrechlichen Definitionen unterscheiden sich von den baurechtlichen Definitionen. Baurechtlich ist Euer Dachraum "nicht ausgebaut", weil er die Anforderungen an Aufenthaltsräume (siehe Landesbauordnung) nicht erfüllt.

Steuerrechtlich kommt es wohl darauf an, ob der Dachraum ausgebaut werden kann.

Wenn dies baurechtlich nicht möglich ist solltet ihr das dem Finanzamt mit Begründung mitteilen.

Ich kann dir nur die Berechnung geben, die für die Miete entscheident ist.

Da werden 1 - 2 Meter Höhe zu 50 % und unter 1 Meter Höhe gar nicht berechnet. (Über 2 Meter Höhe dann voll).