Lehrerehepaar in einem Arbeitszimmer- zweimal absetzen?

6 Antworten

Man kann zweimal ein Häusliches Arbeitszimmer geltend machen, auch wenn beide Ehepartner den selben Raum als ihr Arbeitszimmer deklarieren, wenn die sonstigen Voraussetzungen hierfür vorliegen, zumindest nach Entscheidung des BFH, auf die man sich im Notfall auch berufen könnte.
Hierfür können die Ehegatten dann jeweils den Höchstbetrag von 1250 € ausschöpfen, der in diesem Falle eben keiner Kürzung unterliegt.

Das heißt aber nicht, dass man die Aufwendungen für das Arbeitszimmer doppelt ansetzen kann. Die werden in der Regel dann wohl auf die Ehegatten aufgeteilt. Diese 1250 € beziehen sich nur auf den Höchstbetrag, der in diesem Falle dann jedem Ehegatten in entsprechender Höhe zusteht.

Brieftasche1982 
Fragesteller
 11.01.2021, 22:03

danke

Diese Frage sollte sich eigentlich von selbst beantworten!

Die Kosten für ein Arbeitszimmer können selbstverständlich auch nur ein Mal steuerlich geltend gemacht werden!

Wird das Arbeitszimmer von mehreren Personen genutzt, können diese sich die Kosten anteilig teilen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein teilen

Ihr könnt nicht abkassieren

Jeder kann die hälfte oder sein zeug reinnehmen sonst wärs betrug

das wird nur einmal zum Ansatz gebracht werden können, in dem Falle, wohl 50/50

nein, du könntest nur das halbe Zimmer absetzen.