Lehrerehepaar in einem Arbeitszimmer- zweimal absetzen?
Wenn zwei Lehrer mit Anrecht auf steuerliche Geltendmachung eines Arbeitszimmers sich ein Zimmer teilen, kann man da etwas doppelt geltend machen?
Es ist nur noch ein Wohnraum frei, sonst müsste man auf dem Dachboden ein zweites Arbeitszimmer einrichten und ich glaube, das kann man nicht absetzen oder?
6 Antworten
Man kann zweimal ein Häusliches Arbeitszimmer geltend machen, auch wenn beide Ehepartner den selben Raum als ihr Arbeitszimmer deklarieren, wenn die sonstigen Voraussetzungen hierfür vorliegen, zumindest nach Entscheidung des BFH, auf die man sich im Notfall auch berufen könnte.
Hierfür können die Ehegatten dann jeweils den Höchstbetrag von 1250 € ausschöpfen, der in diesem Falle eben keiner Kürzung unterliegt.
Das heißt aber nicht, dass man die Aufwendungen für das Arbeitszimmer doppelt ansetzen kann. Die werden in der Regel dann wohl auf die Ehegatten aufgeteilt. Diese 1250 € beziehen sich nur auf den Höchstbetrag, der in diesem Falle dann jedem Ehegatten in entsprechender Höhe zusteht.
danke
Die Kosten für ein Arbeitszimmer können selbstverständlich auch nur ein Mal steuerlich geltend gemacht werden!
Wird das Arbeitszimmer von mehreren Personen genutzt, können diese sich die Kosten anteilig teilen.
Nein teilen
Ihr könnt nicht abkassieren
Jeder kann die hälfte oder sein zeug reinnehmen sonst wärs betrug
das wird nur einmal zum Ansatz gebracht werden können, in dem Falle, wohl 50/50
nein, du könntest nur das halbe Zimmer absetzen.