Muss ich beim Auszug streichen, obwohl das Zimmer unrenoviert übernommen wurde?

5 Antworten

Laut Vertrag "müssen die Wände gestrichen werden in weiß".

Steht das so wortwörtlich im Mietvertrag? Bitte den genauen Wortlaut einstellen, bevor du eine falsche Info bekommst.

Normalerweise gibt der Vertrag darüber den Ausschlag. Du hättest in deinem Vertrag darauf bestehen können, dass du beim Auszug nicht streichen musst, jetzt ist da ein Problem. Was sagt denn die andere Partei?

Aber Streichen kann ja auch Spaß machen. :)

Du hättest in deinem Vertrag darauf bestehen können

Nö, muss man sicher nicht. Die Pflicht ergibt sich aus der aktuellen Rechtslage (Gesetz und Rechtsprechung).

@albatros

Ich schrieb "können". Ich habe das in meinem Mietvertrag fixiert und muss mir darüber keine Gedanken machen. Mehr kann ich dazu nicht sagen.:)

Tatsächlich hast du bei wirksam und nutzungsabhängig vereinbarter Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen ) dann zu streichen, wenn es bei Auszug durch Abnutzung fällig ist.

Die Farbvorgabe "Weiß" stellt in einem Formularmietvertrga allerdings eine unwirksame Klausel dar, die dich von jeglicher Schönheitsreparatur befreit :-)

Auf den Zustand beim Einzug kommt es hingegen nicht an. Es stand dir frei, bei deinem Einzug eine Übergabe in renoviertem Zustand zu vereinbaren und damit zu beanspruchen :-)

G imager761

Bitte exakten Wortlaut der Klausel zu SR während und zum Ende der Mietzeit hier einstellen, danach gibt es Nachschlag von den Experten.

Was steht im Übernahmeprotokoll??