Wasserschaden Abrechnung mit Versicherung Vorgehensweise?

5 Antworten

Gibt es noch andere Sachen, die man geltend machen könnte

Ja, die Kosten Eures Anwalt der sich darum kümmert das ihr zu Eurem Recht kommt.

Ich könnte hier alles mögliche raten, aber das wäre nicht zielführend und in eurem Fall zu komplex, deshalb solltet ihr als Geschädigte anwaltliche Hilfe auf Kosten der Gegenpartei in Anspruch nehmen.... Das steht euch nämlich auch zu.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
verreisterNutzer  02.11.2021, 22:35

Bei besonders komplexen Fällen, sollte es übrigens gleich ein Fachanwalt für Versicherungsrecht sein.. im Normalfall reicht aber jeder Jurist

AnnaImExil 
Fragesteller
 03.11.2021, 11:47

Danke für die Antwort.

An einen Anwalt habe ich tatsächlich noch nicht gedacht, weil der Schaden an sich ja anstandslos behoben wird. Es geht mir um die Begleiterscheinungen und die Mehrarbeit, die wir durch den Schaden hatten. Ob bzw was man da für Ansprüche hat, ohne mir den Vorwurf der Bereicherung gefallen lassen zu wollen.

verreisterNutzer  03.11.2021, 14:40
@AnnaImExil

Genau dabei hilft ja der Anwalt und die Kosten trägt die gegnerische Versicherung anstandslos. Es besteht grundsätzlich Rechtsanspruch auf anwaltliche Hilfe bei berechtigten Schadensersatzansprüchen

Jetzt habe ich extra nochmal den PC hochgefahren, um unsere Schadensmeldung zu suchen.

Wir haben alle Rechnungen eingereicht und unsere Arbeitsstunden dazu aufgelistet.

Direkt nach dem Schadensfall war ein Gutachter vor Ort.

Wir bekamen von der Allianz exakt diesen Betrag, den er damals schätzte, obwohl die eingereichten Rechnungen etwas höher waren.

Aber normalerweise bekommen wir in anderen Schadensfällen pro Stunde 15 € von der Versicherung.

verreisterNutzer  02.11.2021, 22:42

Die Versicherung zahlt für Eigenleistung im Normalfall höchstens 13 €/h. 9€ sind es sogar nur bei einfachen Arbeiten. Nur wer selbst Fachmann für das betreffende Gewerk ist,bekommt bis zu 15 €/h.

Im übrigen versucht jede Versicherung gerne die letzten paar Euro zu drücken, manchmal auch mit fadenscheinigen Behauptungen. Wenn der Geschädigte sich etwas runter handeln lässt und am Ende zufrieden ist, dann ist das interesse der Versicherung befriedigt.

Plaritma  02.11.2021, 22:46
@verreisterNutzer

15 € sind für Reparaturen an Fahrzeugen. Ja: Ist ein Fachmann.

wattdennnu2  03.11.2021, 07:16
@verreisterNutzer
Die Versicherung zahlt für Eigenleistung im Normalfall höchstens 13 €/h. 9€ sind es sogar nur bei einfachen Arbeiten. Nur wer selbst Fachmann für das betreffende Gewerk ist,bekommt bis zu 15 €/h.

Stimmt nicht. Ich habe gerade einen LW-Schaden mit der VHV abgerechnet. Ich habe für den VN 15€ pro Stunde in Ansatz gebracht.

verreisterNutzer  03.11.2021, 09:06
@wattdennnu2

Hast Recht, es sind nicht 9,00 €/h sondern nur 8,50 €/h. Höchstgrenze 15,00 €/h.

Wobei bis dato im allgemeinen nach folgender Regel abgerechnet wird:

9 €/h für niedrige Arbeiten wie zb. Aufräumen, Wasserschöpfen, Fegen usw.

13 €/h für Facharbeiten die durch Laien ausgeführt werden. Zb. Malerarbeiten, Autoreparaturen usw.

15 €/h für Facharbeiten die auch tatsächlich von Fachkräften erledigt werden.

Wobei alles im Ermessensspielraum des Schadenregulierers und der Einigung mit dem Geschädigten liegt.

verreisterNutzer  03.11.2021, 09:14
@verreisterNutzer

Andererseits darf sich der Facharbeiten ausführende Laie auch gern mal ein Stündchen mehr genehmigen, da er ja Laie ist, während der Fachmann ggf Rechenschaft ablegen muss, warum diese oder jene Arbeit länger gedauert hat als allgemein üblich. So gleicht sich das dann wieder aus.

Höchstgrenze ist überigens 70% Stundenlohn von genehmigten Angeboten.

kalenderdose  03.11.2021, 18:47
@wattdennnu2

Wir fordern für jegliche Eigenleistungen von Kundinnen und Kunden grundsätzlich 15 € die Stunde und erhalten diese auch immer.

AnnaImExil 
Fragesteller
 03.11.2021, 11:52

Danke! Es war tatsächlich nie ein Gutachter vor Ort. Die Versicherung hat wohl sehr schnell dem gewerk gegenüber mitgeteilt, sie zahlen dies und jenes laut Kostenvoranschlag. Da waren wir aber überhaupt nicht involviert.

Und wieso denn selber, wenn das die Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung komplett übernimmt.

Die Haftpflicht übernimmt ja nur den Schaden, das reicht doch oft nicht.

Wieso geht Dein Makler nicht ans Telefon?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
wattdennnu2  03.11.2021, 08:12

Es liegt kein bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser vor, wenn der Schaden durch "normales" Duschen entstanden ist.

AnnaImExil 
Fragesteller
 03.11.2021, 12:00
@wattdennnu2

Mag sein. Wir wickeln es ja auch nicht über die Gebäudeversicherung ab.

Aber bei einem fehlerhaften Teil oder einem fehlerhaft verbauten Teil greift trotzdem die Versicherung des Handwerker bzw des Herstellers.

AnnaImExil 
Fragesteller
 03.11.2021, 11:59

Was meinst du mit selber und mit Makler?

Wir haben den Einbau eines Bades beauftragt. 2 Monate später steigt überall Wasser auf. Der Leckagebericht zeigt, daß Wasser tritt an der Dusche aus. Erster Verdacht, Einbau der Abflussrinne fehlerhaft. Tatsächlich aber ist die eingebaute Rinne vom Hersteller fehlerhaft geliefert. Schlussendlich zahlt also die haftpflicht des Herstellers.

Ausbau, Neubau des Bades (zb war die hinterbauwand komplett verschimmelt und musste erneuert werden, dann natürlich die Dusche an sich.), Trocknung aller Räume, erneuern der betroffenen (Teppich) Böden, malern der verfärbten Wänden. Das machen Fachbetriebe.

Aber wir haben alle Möbel, Betten, Kleiderschränke, Arbeitszimmer, Schreibtisch, Regale, Kleidung, Bücher, schwerlastregal mit Werkzeugen,... Abgebaut, eingepackt, im Gartenhaus und dem Dachboden verstaut. Das waren mehrere Wochen tatsächlich, bis alles erledigt war, ich komme auf weit über 100h Arbeitszeit. Und das nur weg. Muss ja später auch wieder hin...

Die Versicherung des Handwerkers kann dir egal sein. Du hast nur Ansprüche gegenüber dem Verursacher und es ist dessen Sache evtl. Übernahme von seiner Versicherung zu bekommen.

Hierfür solltest du aber einen Fachanwalt nehmen, damit bei Ansatz und Formulierung der Scxhadenersatzansprüche keine unrealistischen und überzogenen Forderungen geltend gemacht werden. Sonst könnte der Schuss nach hinten losgehen vom Versuch der ungerechtfertigten Bereicherung bis hin zum (Versuch) des Versicherungsbetrugs.Und dann sind selbst gerechtfertigte Forderungen kaum noch zu bekommen.

verreisterNutzer  02.11.2021, 22:57

Mal langsam mit den Pferdchen...

Die Versicherung hat in diesem Fall scheinbar bereits die Deckungszusage erteilt und es spricht nicht das geringste dagegen, in dem Fall direkt mit der Versicherung zu verhandeln. In solchen Fällen mit Fachleuten zu sprechen ist in der Regel mehr Vorteil als Nachteil selbst bei unvermeidlichen Interessenkonflikten. Das ändert auch nichts daran, dass der Schadensersatzanspruch lediglich gegen den Verursacher besteht und nicht gegen die… "ihn vertretende Versicherung".

Überzogene Forderungen? Wir gehen doch erstmal von einem ehrlichen und rechtschaffeden Fragesteller aus, der natürlich so zu entschädigen ist, als sei der Schaden niemals eingetreten. Nichts desto trotz, ist es natürlich ratsam, die einem zustehende anwaltliche Hilfe auch in Anspruch zu nehmen, um nicht wegen Unwissenheit im Preis gedrückt werden zu können.

ART71  03.11.2021, 00:05
@verreisterNutzer

Wollte eigentlich darauf raus dass aus Unwissen oder Unerfahrenheit unkluge bis falsche Formulierung zum Nachteil führen kann. Und sei es nur Zeitverzögerung durch Gutachten und gegengutachten bis der Sachverhalt geklärt ist

verreisterNutzer  03.11.2021, 06:23
@ART71

Dem stimme ich auch vollkommen zu. Es sind meist unbedachte Kleinigkeiten in der Formulierung, die bei der Versicherung zu Ablehnung oder unnötigen sach- Klärungen und Rückfragen führen. Aber die riskiert man gleichermaßen, wenn man diese an den Verursacher richtet, der sie eins zu eins an die Versicherung weiterleitet, deshalb sollte man grundsätzlich jemanden mit der Schadensanzeige und Kommunikation beauftragen, der sich im Versicherungsrecht und Schadensersatrecht sattelfest auskennt.

Allzu leicht wird aus einem fremdverschuldeten Schaden, ein nicht versicherter Eigenschaden.

Beispiel:

"Das Gerät lag auf dem Tisch, er hat es sich genommen und fallenlassen" ist ein versichertes Schadensereignis der Haftpflichtversicherung.

"ich habe ihm erlaubt das Gerät zu benutzen, dabei hat er es fallenlassen" es handelt sich um eine Leihe, bei der der Verursacher zwar schadensersatzpflichtig ist, er aber keine Deckung durch seine -Haftpflichtversicherung ohne Zusatzoptionen-, erwarten kann.

"ich habe ihn gebeten das Gerät zu benutzen, dann ist es ihm runter gefallen" ist ein Eigenschaden der keinerlei Schadensersatzansprüche mehr zulässt.

Das sieht jeder Richter übrigens genauso.

schleudermaxe  03.11.2021, 07:38

So ein Gag?

Ich täte nie an den Verursacher rangehen und mich mit der Schadensumme abspeisen lassen, wenn die VGV bzw. HR die kompletten Rechnungen bezahlt.

Wer übernimmt bei Dir den Rest?

ART71  03.11.2021, 08:06
@schleudermaxe

Aufgrund von Unkenntnis treten aber viele Leute (auch unberechtigt) an den vermeintlichen Verursacher heran, um von ihm oder seinem Erfüllugsgehilfen eine Schuldanerkenntnis zu bekommen. Aus diesem Grund ist auch der vermeintliche Verursacher gut beraten keine Aussagen geschweige denn Zusagen dem Geschädigten gegenüber zu machen, sondern den geschilderten Schaden 1:1 an seine Versicherung weiterzugeben. Wenn sich dann die Anwälte von Geschädigtem und Versicherung über den Sachverhalt streiten, sinkt zumindest das Risiko aufgrund von Formfehlern Schadensersatzansprüche bzw. Versicherungsschutz zu verwirken.

AnnaImExil 
Fragesteller
 03.11.2021, 11:50

Danke, um Bereicherung oder Betrug geht es ganz klar nicht, möchte ich klarstellen. Ich möchte nur das, was mir auch zusteht, finde es aber schwierig, das herauszufinden. Ich weiß zum. Beispiel, dass Kosten für eine Feinreinigung durch professionelle Reinigungskrafte nach Abschluss der Arbeiten eingereicht werden kann,weil durch den Schaden Dreck entstand, der nun beseitigt werden muss.

Aber das sagt mr natürlich weder der Handwerker noch dessen lVersicherung. Ich hätte wahrscheinlich einfach selber geputzt und mich geärgert.

Um solche Dinge geht es.

Was ist mein Recht, damit ich es einfordern kann.

DerHans  03.11.2021, 17:45
@AnnaImExil

Selbstverständlich gehören die Aufräumungs- und Reinigungskosten zum Schaden und sind auch ersatzpflichtig. Du hast ein recht darauf so gestellt zu werden, als ob der Schaden nicht entstanden wäre. Da wäre auch noch an Nutzungsausfall (Verlust des Wohnwertes) während der Reparaturzeit zu denken.

Für die Eigenleistung kannst du mindestens den gesetzlichen Mindestlohn in Rechnung stellen. Dass ihr das als Laien gemacht habt, bedeutet ja, dass ihr eben auch wahrscheinlich länger gebraucht habt, als eine Fachfirma das bewältigen würde.

Also Aufstellung der mitarbeitenden Personen und die geleisteten Arbeitsstunden

Putzarbeiten nicht vergessen.

Und wie Wattdennu bereits geschrieben hat, hätte das auch über die Lw.-Versicherungen abgerechnet werden können. DIESE hätten dann die Firma in Regress genommen.

wattdennnu2  03.11.2021, 16:48
Und wie Wattdennu bereits geschrieben hat, hätte das auch über die Lw.-Versicherungen abgerechnet werden können.

Ich habe genau das Gegenteil geschrieben, da hier kein bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser vorliegt!

DerHans  03.11.2021, 17:42
@wattdennnu2

Selbstverständlich ist das Leitungswasser bestimmungswidrig ausgetreten. Oder denkst du das war geplant?

wattdennnu2  03.11.2021, 17:45
@DerHans

Zitat vom Fragesteller:

Wir haben den Einbau eines Bades beauftragt. 2 Monate später steigt überall Wasser auf. Der Leckagebericht zeigt, daß Wasser tritt an der Dusche aus. Erster Verdacht, Einbau der Abflussrinne fehlerhaft. Tatsächlich aber ist die eingebaute Rinne vom Hersteller fehlerhaft geliefert. Schlussendlich zahlt also die haftpflicht des Herstellers.

Verstehst du jetzt, dass kein bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser vorhanden war?

DerHans  03.11.2021, 17:48
@wattdennnu2

Das Leitungswasser ist anstatt in die Kanalisation, in den Unterbau entwichen. Was ist daran denn bestimmungskonform?

wattdennnu2  03.11.2021, 17:53
@DerHans

...noch einmal: Das Leitungswasser hat das Leitungswassersystem nicht bestimmungswidrig verlassen, sondern beim Duschen durch die Brause. Das bestimmungswidrige Verlassen wäre aber Voraussetzung, damit die Gebäude- und/oder Hausratversicherung zum Zuge kommt.

AnnaImExil 
Fragesteller
 03.11.2021, 18:43
@wattdennnu2

Es gab aber auch schon Gerichtsurteile, die das anders beurteilten, weil sie duschwasser als Abwasser angesehen haben, das nicht korrekt im Abwasserrohr fließt.

AnnaImExil 
Fragesteller
 03.11.2021, 20:24

Die Gebäudeversicherung wusste Bescheid, hat aber erst abgewartet, bis die Ursache feststand. Und dann kam direkt die Zusage von dem Hersteller.

Was hätte es denn für einen Unterschied machen sollen? Mit der Wiedergutmachung des Schadens an sich sind wir ja zufrieden. Es geht eben nur um das "drumherum", wie z b die eigenleistung beim ausräumen.

Ich würde einfach gerne wissen, was uns zusteht. Schließlich hat unser Gebäude gelitten, wir hatten viel Arbeit, Strom und wasserkosten gehen hoch, und wir haben seit über 2 Monaten Handwerker, Dreck und Lärm im Haus..

DerHans  03.11.2021, 20:35
@AnnaImExil

Bei der Gebäude- und Hausratversicherung hättest du Anspruch auf Neuwertentschädigung. Die Haftpflicht beschränkt sich auf den Zeitwert..

Diese Beeinträchtigungen sind natürlich auch ein "Geldwert".

Ihr solltet auf Jeden Fall auch einen Anwalt mit ins Boot holen. Die zusätzlichen Stromkosten müssen natürlich ebenfalls erstattet werden.

AnnaImExil 
Fragesteller
 03.11.2021, 20:53
@DerHans

Alles klar. Danke für den erneuten Kommentar.

Das Bad war ja niegelnagelneu. Die Preisklasse für den neuen Bodenbelag passt auch. Von daher gibt es da wohl für uns keinen ersichtlichen Nachteil.

Die hohen stromkosten für die trocknungsgeräte wurden dokumentiert.

Die vielen Antworten und der komplexe Sachverhalt haben mich aber nun doch dazu bewogen, einen Anwalt dazuzuschalten.

Bin gespannt, was da noch passiert...

wattdennnu2  04.11.2021, 07:55
@DerHans
Bei der Gebäude- und Hausratversicherung hättest du Anspruch auf Neuwertentschädigung. Die Haftpflicht beschränkt sich auf den Zeitwert..

Hier geht es um die Reparatur einer Sache. Seit wann bezahlt ein Haftpflichtversicherer nur anteilig, wenn eine Reparatur der Sache (=Haus) möglich ist?