Können mich meine Eltern verklagen?

5 Antworten

Eltern sind den Kindern zum Unterhalt verpflichtet und tragen Sorge dafür, dass sie ein Dach über dem Kopf, ein Bett unter dem  Hintern, etwas anständiges zu essen und eine vernünftige Schulbildung bekommen. Das machen die meisten Eltern gerne und sie können und wollen auch die Zigtausende oder Hunderttausende an Euros, die sie für die Kinder aufgewendet haben, nicht von ihnen einklagen.

Die meisten Eltern nehmen auch gern ihre Kinder mit ih den Urlaub und zahlen klaglos alles, was die Reise kostet, alles, was die Kinder dort verbrauchen und noch das eine oder ander Mitbringsel.

Eltern sind allerdings nicht verpflichtet, nervigen und übellaunigen Kindern alles in den Hintern zu schieben und sind zu Recht sauer, wenn ihnen mit kleinlichen Streiterein der Urlaub vermiest wird.

Ja, sie können an deine Erpsarnisse ran, da sie als Eltern darüber verfügungsberechtigt sind und du müsstest sie auf die Herausgabe des entnommenen Geldes verklagen.

Klüger ist es aber, wenn du dich zusammenreißt und dein Bruder auch, sonst war das mit Sicherheit der letzte Urlaub, den euch eure Eltern gezahlt haben und ihr könnt nächstes Jahr die Sommerferien getrennt im Freibad verbringen. Deine Eltern können sich mit dem ersparten Geld für die Flugreise eine wunderschöne, ungestörte Woche in den Bergen oder am Meer machen. Das ist für die sicherlich erholsamer als mit nörgelnden und streitenden Kindern.

Sorry, aber so sieht das aus Sicht eines Vaters aus, der solche Spielchen selbst auch schon erlebt hat.

Das haben sie bestimmt nur gesagt, weil Ihr Beiden so genervt habt. Andere wären überglücklich, wenn sie nach Mallorca dürften und was macht ihr? Streitet Euch schon jetzt wegen der Bettenverteilung.

Eltern dürfen so ziemlich alles, wenn man noch nicht 18 ist. Das Kindergeld steht ohnehin ihnen zu - falls es das ist, was Du überwiesen bekamst und gespart hast. Und ein Anrecht auf Taschengeld hat man in dem Sinne nicht.

Denen stinkt es einfach, dass Du wegen so einer Lapalie jetzt plötzlich nicht mitfahren willst und sie mit Sicherheit schon gebucht haben.

lg Lilo

Auf Rückzahlung des Unterhaltes bis zum 18. Lebensjahr können Dich Deine Eltern selbstverständlich verklagen, denn, wie ich immer wieder gerne sage:

"Jeder kann jeden wegen allem verklagen!"

Nur werden sie mit ihrer Klage keinen Erfolg haben. Andererseits bist aber auch Du später unter bestimmten Voraussetzungen zu Unterhaltsleistungen für Deine Eltern verpflichtet.

Dass sie Deine Ersparnisse zur Bezahlung der Reise verwenden, wenn Du rumzickst, ist juristisch und pädagogisch OK!

Man "schenkt" dir einen Urlaub und du zeigst dich grob Undankbar, da könnte man durchaus auf Rückzahlung des Geldes bestehen. Rechtlich werden sie dir das sicher nicht einklagen. Gehen sie einfach an deine Ersparnisse machen sie sich strafbar. Sie könnten aber ohne weiteres dein Taschengeld streichen, falls du welches bekommst.

http://www.tagesgeld.info/ratgeber/ersparnisse-der-kinder/

Ecomir1223  02.07.2017, 19:46

ja wenn du unter 18 bist sowieso.. wenn du über 18 bist dann nicht

Gott...fahr in die Eifel zum Rübensuchen.....

Wenn man keine anderen Probleme hat,wie wer wo pennt...Ihr seit auf Mallorca...da seit ihr nur zum schlafen auf dem Zimmer...das geht auch auf einer Luftmatratze in deinem Alter