BAB, wenn der Hauptmieter der Bruder ist und der Vermieter die Eltern?

2 Antworten

BAB wird gezahlt wenn du eine betriebliche Erstausbildung machst und nicht mehr im Haushalt lebst. Wenn du bei deinem Bruder in einer eigenen Wohnung lebst, gibt dies nicht als elterlicher Haushalt.

Allerdings kann es sein, dass deine Eltern unterhaltspflichtig sind und daher keine BAB bezahlt werden kann, da die erforderlichen Mittel anderweitig bestritten werden kann. Der dir zustehende Unterhalt kannst du der Düsseldorfer Tabelle entnehmen. Unterhaltspflicht besteht bis du eine Ausbildung abgeschlossen hast.

Tendenziell schwierig. Erstens scheinen deine Eltern nicht arm zu sein, dann ist es die Wohnung der Eltern.

Kennst du den BABRechner.Arbeitsagentur.de ?