Brauche hilfe mit meinem 25 jährigen "nesthocker"?

25 Antworten

Dann sollte/n Deine Mutter / Deine Eltern diesem Filius ganz offiziell kündigen. Und ihm dabei deutlich machen, wenn er nicht freiwillig auszieht, dass man ihm seine persönliche ! Habe vor die Tür stellen wird. Spätestens mit 25 hat Dein Bruder einen eigenen Anspruch auf Leistungen nach SGB II und das JC wird ihm im Bedarfsfall ohne jedwede Emotion Feuer unterm Hintern machen - sprich die Leistungen kürzen, wenn er nicht "spurt".

Mal eine Interessefrage - wer kommt denn derzeit für den Krankenkassenbeitrag Deines Bruders auf ? Sollten Deine Eltern diesen Beitrag leisten - dann sollten sie diese Zahlung mit sofortiger Wirkung einstellen und Deinem Bruder mitteilen, dass er für diesen Beitrag mit sofortiger Wirkung alleine zuständig ist.

JuliaElisabeth 
Fragesteller
 28.07.2019, 09:12

Die Krankenkasse "bezahlt" er selber was er nicht tut bzw kann und deswegen auch Schulden hat. Er verdient ja ein kleinwenig mit online streamen aber das bezahlt er lieber für gaming Sachen. Im Endeffekt haben meine Eltern ein Teil bezahlt weil es sonst echt Ärger gegeben hätte, laut deren ihrer Aussage.

Kessie1  28.07.2019, 09:17
@JuliaElisabeth
weil es sonst echt Ärger gegeben hätte

Und? Sie unterstützen seine Sucht. Das ist der absolut falsche Weg!

wilees  28.07.2019, 09:21
@JuliaElisabeth

Mal zur Logik - warum sollte Junior denn etwas ändern, wenn ihm immernoch gebratene Tauben ( gefüllter Kühlschrank, und das Tellerchen wird ihm aufgefüllt und gereicht ) auf dem goldenen Tablett serviert werden. Solange ihm das Leben mundgerecht serviert wird, besteht doch für ihn kein Anlass etwas daran zu ändern.

So wie dein Bruder sich aufführt war die unterhals pflicht schon mit 18 beendet!

Was deine Eltern tun müssten ist ihn auf die Straße zu setzen!

ein rauswurf

wäre schon mit seinem 18 en so möglich gewesen deine Eltern haben seine

Erziehung verbockt und müssten ihn dazu zwingen 1 in Behandlung wegen seiner sucht zu gehen und und auch Kostgeld und miete von ihm verlangen sonst ändert sich

nie was!

Eigentlich ist so jemand der ideale Kandidat für ein 1 Job! Wen

er sich nicht beriet erklärt zum arbeiten oder Geld an die Eltern abzugeben ihn rauswerfen

den Dan muss er sich ans Jobcenter wenden und wen er sich da genau so verhällt wird er echte Probleme

bekommen!

Sie müssen ihm zwar EINE Ausbildung finanzieren, aber nur bis zu einem bestimmten Alter....ich meine auch, es wäre 25.

Dieses Drohverhalten ist typisch für Süchtige jeder Art. Sie versuchen damit etwas zu erzwingen...und das schafft er ja sehr gut. Ob sie es nachher tun, das steht auf einem anderen Blatt....aber wenn, dann habt ihr dafür keinerlei Schuld zu tragen.

Ansonsten schließe ich mich RefaUlm voll und ganz an. Das ist die gängige Therapie und die einzige Möglichkeit.

Süchtige reagieren grundsätzlich nur dann, wenn der Leidensdruck zu groß ist und sie alles verlieren. Das ist leider normal.

Er ist sein eigener Herr und für sich selbst verantwortlich.

habakuk63  28.07.2019, 09:10

Für Kinder ohne eigenes Einkommen, im Haushalt der Eltern dürfen ( müssen) die Eltern bis zum vollendeten 26. Lebensjahr für den Unterhalt aufkommen.

IlmMumK  28.07.2019, 09:20
@habakuk63

Dankeschön...wusste ich nicht genau, weil es auf uns noch nicht zutrifft.

Aber in der Wohnung brauchen sie in nicht mehr dulden. Er ist Volljährig.

Unter den Umständen würde ich, falls ich das Geld dafür hätte, ihn in eine 1-Zimmer-Wohnung verfrachten oder versuchen, dass er im örtlichen Krankenhaus eine Wohnung im Wohnheim bekommt...mit Toilette und Küche für den ganzen Stock.

Ob es vom Amt etwas dazu gibt....keinen Dunst.

habakuk63  28.07.2019, 09:26
@IlmMumK

Nein, einen Menschen ohne eigenes Einkommen auf die Straße setzten und somit obdachlos machen dürfen Eltern nicht! Wir haben es selber durchexerziert und wir waren bei Ämtern und Beratungsstellen. Hört sich immer leicht an " Wenn du 18 bist schmeiße ich dich raus und von mir bekommst du keinen Cent!", so leicht ist es aber nicht. Der volljährige Nachwuchs mit eigener Wohnung (WG, möbliertes Zimmer bei Freund) hat gesetzlichen Anspruch auf Barunterhalt in Höhe von ca. 780,-€ und diesen Barunterhalt kann der Mensch (mit Unterstützung des Jugendamtes) einklagen.

IlmMumK  28.07.2019, 09:32
@habakuk63

Ich hab nicht von rausschmeißen geschrieben, sondern von einer für die Eltern kostenpflichtigen Unterbringung.

Manche Eltern haben das Geld beides zahlen zu können. Das Bargeld und die Wohnung.

Wenn nicht: Nur noch 1 Jahr bis sie nicht mehr blechen müssen...das geht rum.

Huflattich  28.07.2019, 11:37
@habakuk63

O.k. Rauswurf muss ja nicht sein - Ist ja irgendwo auch noch effektiver, da wenn er zu Hause wohnt man ja noch die Kontrolle hat.....

Die Gegenrechnung aufmachen und ihm mit Internet und anderem Entzug Feuer unter den Allerwertesten machen - nerven - solange bis er selbst endlich etwas unternimmt......irgendwie geht da immer noch was man muss auch an das Gewissen des Gegenüber appellieren

IlmMumK  28.07.2019, 12:20
@Huflattich

Ja, das Schlimme ist nur, dass Süchtige äußerst Beratungsresistent sind....und sich meist auch erst selbst als süchtig empfinden, wenn das Leben abwärts geht und zwar massiv und das durchaus auch bei Spielsucht, selbst wenn kein Geld verwendet wird.

Dem das beizubringen...in deren ihrer Haut möchte ich nicht stecken, denn das geht auch der Familie an die Substanz.

Huflattich  28.07.2019, 12:35
@IlmMumK

Das glaube ich gern - und der Seele weh tun, tut es ohne Ende......Jemanden zuzusehen wie er immer mehr versackt und man nicht mehr helfen kann.

IlmMumK  28.07.2019, 14:49
@Huflattich

Ich hatte als sehr junge Frau mit solchen Leuten zu tun....ich beneide diese Familie nicht...

Kessie1  28.07.2019, 18:17
@habakuk63
Der volljährige Nachwuchs mit eigener Wohnung (WG, möbliertes Zimmer bei Freund) hat gesetzlichen Anspruch auf Barunterhalt in Höhe von ca. 780,-€ und diesen Barunterhalt kann der Mensch (mit Unterstützung des Jugendamtes) einklagen.

Der gesetzliche Unterhaltsanspruch ergibt sich aus dem zivilrechtlichen Anspruch. Der besagt allerdings: Kinder in Ausbildung haben Unterhaltsansprüche bzw. Kinder mit einer Übergangszeit von nicht mehr als 4 Monaten haben Ansprüche... Ein Kind was rum gammelt hat auf NICHTS Anspruch. Auch das Jugendamt wird bei einem ü18 jährigen nicht mehr tätig außer es zu beraten. Die dürfen das Kind nämlich vor Gericht gar nicht mehr vertreten ab Volljährigkeit. Die beraten ausschließlich noch bis zum 21.ten Lebensjahr.

Wenn also der zivilrechtliche Anspruch nicht gegeben ist, dann kann der sozialrechtliche Anspruch des Amtes nicht übergehen... Da hat man euch schön ausgetrickst :-). Ihr habt das Kind in den Griff bekommen und musstet nicht zu drastischen Mitteln greifen wie einem Rauswurf. Glück gehabt und gut für alle Beteiligten.

Aber man darf halt nicht Zivilrecht mit Sozialrecht mixen... Das sind zwei völlig unterschiedliche Geschichten.

Diese Seite ist zwar etwas kompliziert zu verstehen, beleuchtet aber die komplette Rechtslage:

https://www.kreis-kleve.de/www/hbsweb.nsf/files/%C2%A7%2033%20Leitfaden%20Unterhaltsrecht/$file/Leitfaden%20Unterhaltsrecht.pdf

IlmMumK  28.07.2019, 19:20
@Kessie1

Dankeschön. 😊

Schon vor dem Schulabschluss muss man darauf bestehen, dass sich die Kinder einen geeigneten Ausbildungsplatz suchen, damit es anschließend gleich weiter geht. Das haben deine Eltern versäumt, ihm nicht genau klar und nicht genügend Druck gemacht. Eigentlich wird das von der Schule aus schon angestrebt.

D.h., dass dein Bruder komplett kein Geld verdient und keine Miete bezahlt und fürs Essen auch nichts? So dass er sich von deinen Eltern total aushalten lässt? Womöglich wird ihm noch Taschengeld zugesteckt!

Wenn deine Eltern das mitmachen, sind sie selbst schuld, krass ausgedrückt.

Ich würde ihm eine Frist setzen, für einen Ausbildungsvertrag und ihm alle Vergünstigungen streichen, andererseits muss er bis dahin ausziehen. Notfalls muss er zum Sozialamt. Anders bekommt ihn deine Mutter nicht los, er ist jetzt schon zu lange zu Hause und genießt das Nichtstun. Es ist zur Gewohnheit geworden.

Ich lese nur Beschwerden von dir über deinen Bruder und deine Eltern.
Versuche mal, seine positiven Seiten zu sehen.
Die hat er garantiert.

Wurde ihm jede Entscheidung abgenommen?

Haben deine Eltern und du ihm jemals gesagt, wo EURE Grenzen sind? Ist ein gewaltiger Unterschied zu "jemanden seine Grenzen zu zeigen".

Wenn therapeutische Hilfe, dann als Familie.
Ich sehe sein Verhalten nicht als Ursache eurer Probleme, sondern als Symptom für etwas, das schon etwas älter ist und viel tiefer steckt.