Können meine Eltern mir mein Auto wegnehmen?

11 Antworten

Nun ja, eigentlich gilt irgendwo der alte Kinderspruch:

Geschenkt ist geschenkt - wiederholen ist gestohlen!

Juristisch gesehen bist Du in einer eher schlechten Position, aber das sollte nicht das erste Kriterium sein.

Ganz unabhängig von dem Auto hängst Du ohnehin am finanziellen Tropf der Eltern, also besteht zunächst einmal Redebedarf.

Wo Du sagst, dass Du einen Nebenjob zeitlich nicht schaffen kannst, haben Deine Eltern offenbar eine ganz andere Meinung.

Das sollte vernünftig besprochen und geklärt werden. Du äußerst Dich nicht dazu, welchen Umfang diese Nebentätigkeit haben soll, lehnst diese aber rundweg ab.

Nun zwischen einem zeitintensiven Nebenjob und gar nichts tun, liegt eine ganze Menge an Kompromissmöglichkeiten dazwischen.

Darüber solltest Du einmal gut nachdenken, bevor Du bei Deiner Betonhaltung bleibst oder Du müsstest sehr gute Argumente vorbringen können.

Irgendwo solltest Du auch Verständnis für Deine Eltern mit ihrer Forderung haben, die ohnehin den größten Teil Deiner Ausbildung stemmen müssen.

Du solltest also vielleicht jetzt nicht voll den Konfrontationskurs fahren, sondern das argumentative Gespräch mit Deinen Eltern suchen.

Wenn sie dir das Auto geschenkt haben, bist du der Eigentümer.

Allerdings bringt dich das nicht weiter, weil du um das auto zu nutzen auch die nötigen Kosten tragen müsstest.

Wenn du also Steuern, Versicherung, Wartung und Sprit selbst bezahlst, darfst du fahren, wann du willst.

Aber auch dann hat dein Vater noch einen Hebel - er könnte als Halter das Fahrzeug stillegen lassen. Dann müsstest du es auf deine Kosten neu anmelden, Versicherung auf deinen Namen ohne Rabatt bezahlen oder zumindest einen nichtöffentlichen Stellplatz finden, um das Fahrzeug zu parken, bis du es dir leisten kannst.

Der Name Deines Vaters steht im KFZ-Brief, also ist er der Eigentümer.

Er kann Dir also zu jeder Zeit die Erlaubnis entziehen, das Fahrzeug zu benutzen.

NamenSindSchwer  13.06.2018, 17:59
Der Name Deines Vaters steht im KFZ-Brief, also ist er der Eigentümer.

Das ist falsch. In der Zulassungsbescheinigung steht der Halter, nicht der Eigentümer.

PatrickLassan  13.06.2018, 20:07
In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ In anderen EU-Ländern kann dies anders sein.

https://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung#Eigentumsschutz

Wenn du Versicherung, Steuer, Reparaturen und Sprit bezahlst, eher nicht. Allerdings denke ich, dass du nichts davon (vielleicht gerade noch den Sprit) zahlst...von daher können deine Eltern das, da sie wohl den Löwenanteil tragen

MaryLynn87  13.06.2018, 17:34

Selbst wenn er das alles selbst zahlen würde wäre es nicht sein Auto.

Es gibt weder einen Kauf- oder Schenkungsvertrag , noch ist das Auto auf ihn gemeldet.

NamenSindSchwer  13.06.2018, 17:58
@MaryLynn87

Verträge können auch mündlich abgeschlossen werden und wenn er wirklich sämtliche Kosten trägt wäre dies in der Tat ein Indiz dafür, dass er der tatsächliche Eigentümer ist.

Monti55  13.06.2018, 18:01
@MaryLynn87

Wenn sie es ihm ausdrücklich zum Geburtstag geschenkt haben, dann ist er der rechtmäßige Eigentümer .... muss dann aber auch für die Kosten geradestehen.

Und vermutlich war nur das Auto das Geschenk, nicht aber der Unterhalt. Und wenn du es nicht unterhalten kannst, nicht mal ansatztweise, dann verstehe ich deine Eltern. Klar ist das hart für dich. Aber Geschenke kann man auch an Bedingungen knüpfen. Und: BEWEISE dass es ein Geschenk war. Dein Name taucht ja nirgendwo auf.