Darf mein Freund das Geschenk (Auto) nach dem Tod seines Vaters bei ausgeschlagendem Erben behalten

15 Antworten

M.E. stimmt es, dass der Wagen zur Erbmasse gehört, wenn der Wagen auf den Vestorbenen zugelassen ist. Aber wenn der Freund den KFZ-Brief hat, ist er eigentlich der Eigentümer, und kann er den Wagen auf seinen Namen umschreiben lassen. Als Eigentümer des Briefes und mit Sterbeurkunde vom Vater gibt das keine Probleme beim Straßenverkehrsamt und ist rechtlich okay. Die Tatsache, dass er den Brief besitzt, ist hier entscheidend wie auch "wolle59" schreibt. Er soll den Wagen auf seinen Namen ummelden und dann das ERbe ausschlagen.

Warum will er das Erbe ausschlagen, wenn es nur schulden zu erben gibt, wird das Auto sicherlich zur Tilgung der schulden hernangezogen

Hallo Lucas1904,

Der Fall liegt klar auf der Hand: Auf den das Auto zugelassen ist (der Vater), dem gehört es auch. Fahren darf mit dem Wagen, wer die Zulassung hat (mit der Zulassung darf dein freund also das Auto bewegen, es gehört ihm aber nicht, er hat es nur ausgeborgt). Ich wundere mich nur, wieso er das Erbe nicht annehmen möchte, ich würde es sofort annehmen. Das Erbe nicht anzunehmen, aber das Auto als Geschenk vom Vater schon, ist moralisch ziemlich fragwürdig. Liebe Grüße

Ja. Wenn dein Freund nachweislich zum Geburtstag dieses Geschenk bekommen hat, darf er es selbstverständlich behalten, wenn er möchte.

Allerdings haben die Rechtsnachfolger des Nachlasses einen Ergänzungsanspruch in Geld gegen den Beschenkten.

HTH

G imager761

Könnte Probleme bereiten, da das Fahrzeug innerhalb 1 Woche umgeschrieben werden muß. Somit könnte man den Halterwechsel anzweifeln. Egal ob Brief vorhanden oder nicht. Zumal kein Kaufvertrag existiert.