KNO3: Einfuhr und Besitz?

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Nein! "Die Beschränkungen der Chemikalien-Verbotsverordnung gelten auch für das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen in Selbstbedienung. Zum Selbstbedienungs-verbot zählt auch der Versandhandel (auch als elektronischer Handel über das Internet) und der Verkauf über Automaten."

"In Eintrag 1 des Anhanges 2 der Chemikalien-Verbotsverordnung fallen giftige, sehr giftige, krebserzeugende, mutagene, frucht- sowie organschädigende Stoffe und Zubereitungen, in Eintrag 2 außerdem Ammoniumnitrat, Kaliumnitrat, Kaliumpermanganat und Natriumnitrat."

https://de.wikipedia.org/wiki/Chemikalien-Verbotsverordnung

Für die Abgabe an berufsmäßige Verwender muss die Abgabe dokumentiert und der Erwerber (Empfänger) identifiziert werden. Ein Unternehmen, welches gewerbsmäßig Wurst herstellt, kann natürlich Kaliumnitrat zu diesem Zweck unproblematisch einkaufen, weil es einen Verwendungszweck nachweisen und den Verbleib erklären kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung