Fällt Pontischer Honig unter das BTMG in Deutschland?

3 Antworten

Da die Einschleppung von Tierseuchen auch bei der Einfuhr von Erzeugnissen tierischer Herkunft, die Reisende in ihrem Gepäck mit sich führen oder die in Kleinsendungen an Privatpersonen (einschließlich der Bestellung per Fernabsatz) verschickt werden, nicht ausgeschlossen werden kann, gelten für die Einfuhr derartiger Produkte in die EU strenge veterinärrechtliche Bestimmungen.


Ausgenommen von diesen Regelungen sind z.B. die nachfolgenden Waren. Sie können daher im Rahmen der angegebenen Höchstmenge bedenkenlos durch Reisende mitgebracht werden:

andere tierische Erzeugnisse als Fleisch oder Milch bzw. daraus hergestellte Waren bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm (z.B. Honig)


http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland-aus-einem-nicht-eu-Staat/Einschraenkungen/Tiere-und-Pflanzen/Schutz-Tierseuchen/Regelungen-Erzeugnisse-tierischen-Ursprungs/regelungen-erzeugnisse-tierischen-ursprungs_node.html

Nein, fällt nicht. Allerdings kann es zu lebensbedrohlichen Zuständen kommen, wenn man ihn isst.

Nicht verboten aber gibt bessere Sachen die auch legal sind .

Das ist nicht die Frage, es ist auch nicht gefragt ob dieser gesundheitlich schädigend oder sonstiges ist, es geht eben nur um die Einfuhr, den Besitz und den Konsum dieses Honigs. Quellen? Ich selber habe leider nichts gefunden, da der Honig anscheinend nicht so stark behandelt wurde.